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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
14.09.15, 09:22
Aktualisiert
14.09.15, 09:22
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße;
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 23.06.2015 17.5.1 Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung 101/2015 1. Ergänzung I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 (a) BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177, E. – Lechenich, Frenzenstraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Im vereinfachten Verfahren wird von dem Umweltbericht sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. II. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Vorhabenträger auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungs- und Nutzungskonzepts einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. 32 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) Der Antrag der SPD-Fraktion Antrag einen Bebauungsplan unter Einbeziehung der angrenzenden Grundstücke in der Frenzenstraße aufzustellen und somit im normalen Bauleitverfahren zu beraten und zu beschließen, wird abgelehnt mit 27 Ja-Stimme(n), 17 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)