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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, E. - Bliesheim, Lange Heide I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
14.09.15, 09:22
Aktualisiert
14.09.15, 09:22
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, E. - Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
II. Beschluss über die Offenlage)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 23.06.2015 17.9 Bebauungsplan Nr. 165, E. - Bliesheim, Lange Heide I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches II. Beschluss über die Offenlage 274/2015 I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den am 02.10.2012 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 165, ErftstadtBliesheim, Lange Heide (s. V329/2012), wie im Anlageplan dargestellt, zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gemäß § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung und Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. 37 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)