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Allgemeine Vorlage (Öffnungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten)

Daten

Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
13.01.17, 18:06
Aktualisiert
13.01.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (Öffnungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 12/2017 24.01.2017 Vorlage erstellt: 10.01.2017 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Öffnungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Im Rahmen der Haushaltsberatungen kam seitens der SPD-Fraktion Kall die Frage nach einer Erweiterung der Öffnungszeiten (ggf. auch samstags) der Kindergärten auf. Die Einrichtungen, in denen eine maximale Betreuungszeit von 35 Stunden gebucht werden kann, haben in der Zeit von 7.00 bis 14.00 bzw. 14.30 Uhr geöffnet. Lediglich im Familienzentrum Kall und im Kindergarten Keldenich können 45 Betreuungsstunden gebucht werden. Diese Einrichtungen sind somit bis 16.00 bzw. 16.30 Uhr geöffnet. Bei Kindern, die in einer Tageseinrichtung angemeldet werden, erfolgt immer die Abfrage nach dem gewünschten Betreuungsumfang. Eine Abfrage bei den Erzieherinnen bzgl. des Bedarfs von verlängerten Öffnungszeiten hat ergeben, dass seitens der Eltern keine verstärkte Nachfrage von Betreuungsbedarfen über die derzeit vorhandenen Zeiten hinaus besteht. Auch bei der Verwaltung gibt es diesbezüglich keine Anfragen. In der Vergangenheit konnte immer, wenn im Einzelfall der Bedarf einer Randzeitenbetreuung bestand, dieser in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund über die Tagespflege sichergestellt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist aus den o.a. Ausführungen eine Erweiterung der Öffnungszeiten zur Zeit nicht angezeigt.