Daten
Kommune
Kall
Größe
26 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
28.10.16, 18:06
Aktualisiert
28.10.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
218/2016 1.Ergänzung
08.11.2016
Vorlage erstellt:
19.10.2016
Federführung:
1.3
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Schleiden und
den Gemeinden Kall und Hellenthal zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII,
nach dem Wohngeldgesetz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der unterstützenden Beratung bei Angelegenheiten der Rentenantragsstellung
hier: Optimierung der Vereinbarung zum 1.1.2017
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.11.2016 -TOP 4- beschließt der
Rat, die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen
der Stadt Schleiden und den Gemeinden Kall und Hellenthal zur Wahrnehmung von Aufgaben
nach dem SGB XII, nach dem Wohngeldgesetz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie
der unterstützenden Beratung bei Angelegenheiten der Rentenantragsstellung.
Sachdarstellung:
Die Interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Schleiden und den Gemeinden Hellenthal und Kall im Bereich Soziales (SGB XII, Wohngeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz
und Rentenantragsstellung), basierend auf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom
10.7.2012, verläuft auf Verwaltungsebene im Hinblick auf eine effektive und effiziente Leistungserbringung gut und hat sich entsprechend auch in unserer Region bewährt und etabliert. Aus
diesem Grund haben sich auch die Gemeinden Blankenheim und Dahlem bereits in Teilen seit
diesem Jahr der bestehenden Kooperation durch entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen angeschlossen.
Aufgrund der Praxiserfahrungen, den aktuellen GPA- und KGSt-Kennzahlen, der neuen Entgeltordnung (tritt zum 1.1.2017 in Kraft) sowie den Vorgaben der Kommunalaufsicht Euskirchen besteht bezüglich der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 10.7.2012 mittlerweile Optimierungsbedarf.
Vorlagen-Nr. 218/2016 1. Ergänzung
Seite 2
Aus diesem Grund haben sich die Vertreter der jeweiligen Rathäuser, am 22.3.2016 intensiv beraten und die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Bezug auf die v.g. Kriterien entsprechend weiterentwickelt.
Die beigefügte 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde mit der Kommunalaufsicht Euskirchen abgestimmt und soll am 1.1.2017 in Kraft treten, um somit die kommunale Kooperation im Bereich Soziales fortführen.