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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. F 7 "Biogasanlage" im Ortsteil Kleinhau; a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, b) Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
04.05.11, 19:00
Aktualisiert
04.05.11, 19:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. F 7 "Biogasanlage" im Ortsteil Kleinhau;
a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden,
b) Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. F 7 "Biogasanlage" im Ortsteil Kleinhau;
a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden,
b) Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 10.05.2011 Öffentlich/nicht öffentlich: öffentlich TOP- Nr.: 2 58/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV 622-32 F/Ra 27.04.2011 Bebauungsplan Nr. F 7 "Biogasanlage" im Ortsteil Kleinhau; a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, b) Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Bau- und Umweltausschuss über die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Ferner wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit den in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen durchzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Kosten werden von der Betreibergesellschaft Biogasanlage übernommen. Sachverhalt: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden für den vorgenannten Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 01.02.2011 bis einschließlich 01.03.2011 gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Auswertung der hierzu eingegangenen Anregungen erfolgt in Abstimmung mit dem Stadtplanungsbüro Zimmermann und ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. - Seite 1 von 2 - Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung wurden mit in die Begründung und in den Planentwurf eingearbeitet. Der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht einschließlich des Planentwurfs - Anlage 2 - und die Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Vorprüfung - Anlage 3 -, Schalltechnische Untersuchung - Anlage 4 -, Prognose der Geruchsemissionen - Anlage 5) für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB liegen bei. Erläuterungen zu der frühzeitigen Beteiligung, zur überarbeiteten Begründung und des überarbeiteten Planentwurfs einschließlich der Fachgutachten werden in der Sitzung durch Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann vorgetragen. Der Genannte steht auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. 5 Anlagen Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ohne Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -