Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
3,5 MB
Erstellt
04.05.11, 19:00
Aktualisiert
04.05.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Schalltechnische Untersuchung
zu den Lärmemissionen und -immissionen
zu einer geplanten
Biogasanlage
in
52393 Hürtgenwald-Kleinhau
____________________________________________
Stand: April 2011
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Hauptsitz Köln
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Schalltechnische Untersuchung
zu den Lärmemissionen und –immissionen
zu einer geplanten
Biogasanlage
in
52393 Hürtgenwald-Kleinhau
Stand: April 2011
Auftraggeber:
Gemeindeverwaltung Hürtgenwald
August-Scholl-Str. 5
52393 Hürtgenwald
Auftrags-Nr. :
P1010178
Auftrag vom:
23.03.2011
Fachlich Verantwortlicher:
Dr. M. Janßen
Bearbeiter:
Dr. M. Janßen,
Seitenzahl:
28 + 1 Anhang
Datum:
18. April 2011
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1.
Einleitung und Aufgabenstellung.......................................................................................................1
2.
Unterlagen ............................................................................................................................................3
2.1. Pläne ................................................................................................................................................3
2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse...............................................................3
2.3. Sonstiges.........................................................................................................................................5
3.
Immissionsrichtwerte und Geräuschkontingente gemäß TA Lärm................................................7
3.1. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm.........................................................................................7
3.2. Immissionsvorgaben im vorliegenden Fall..................................................................................8
4.
Vorgehensweise.................................................................................................................................10
5. Gewerbelärm ........................................................................................................................11
5.1. Lärmsituation ................................................................................................................................12
5.2. Lärmrelevante Quellen und Vorgänge........................................................................................12
5.3. Lärmschutzmaßnahmen ..............................................................................................................21
5.4. Berechnung der Immissionen .....................................................................................................21
5.5. Gewählte Immissionsorte und Richtwerte .................................................................................23
5.6. Beurteilung ....................................................................................................................................25
5.7. Geräusche durch anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen
Verkehrsflächen ............................................................................................................................27
5.8. Qualität der Prognose ..................................................................................................................27
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1. Einleitung und Aufgabenstellung
Eine Betreibergesellschaft plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage in
52393 Hürtgenwald-Kleinhau. Planungsrechtlich soll das Vorhaben durch den Bebauungsplan F7 der Gemeinde Hürtgenwald abgesichert werden.
Im Rahmen dieses Vorhabens wurden wir von der Gemeinde Hürtgenwald beauftragt, auf
der Basis der uns vorliegenden Planunterlagen und Angaben zu den vorgesehenen Nutzungen, die zu erwartenden Lärmemissionen unter Betriebsbedingungen zu bestimmen
sowie die daraus resultierende Lärmimmission in der Umgebung zu berechnen und gemäß der TA Lärm zu beurteilen.
Die vorliegende Untersuchung bezieht sich auf den Anlagenplanungszustand vom
14.04.2011. Solange Änderungen im Planverfahren vorgenommen werde, die keine Veränderungen von lärmrelevanten Verkehrs- und Stoffströmen oder technischen Einrichtungen bewirken, kann die vorliegende Untersuchung weiter verwendet werden.
Die Lage der Biogasanlage (gemäß dem Planungsstand ) und der näheren Umgebung
sowie 6 der für diese Untersuchung gewählten Immissionsorte sind in der nachfolgenden
Abbildung 1-1 dargestellt. Die gewählten 7 Immissionsorte sind in der Tabelle 1-1 aufgeführt.
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Abbildung 1-1:Lageplan mit Immissionsorten IO01-IO06
Tabelle 1-1: Gewählte Immissionsorte
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Bezeichnung
Adresse, Stockwerk
IO01
Rinnebachstr. 28 Rettungswache, EG
IO02
Rinnebachstr. 28 Jugendheim, EG
IO03
Zum Steinbruch 2, EG
IO04
Rinnebachstr. 18, EG
IO05
August-Scholl-Str. 1, 1. OG
IO06
Rinnebachstr. Bauhof, EG
IO07
August-Scholl-Str. 11, 1.OG
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2. Unterlagen
Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:
2.1.
Pläne
/1/ Auszug aus dem Standard-Geoinformationskataster, Stand 16. März 2011
/2/ Lageplan Vorabzug, Vermessungsbüro Richard Valter, Stand 29.März 2011
/3/ Entwurfsplanung mit Grundkarte, Berg und Partner GmbH, Stand 7. März
2011
/4/ Bebauungsplan
F7,
Vorentwurf,
Stadtplanung
Zimmermann
GmbH,
08.04.2011
/5/ Entwurfsplanung mit Grundkarte, Berg und Partner GmbH, Stand 14. März
2011
/6/ Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald, Vermessungs- und Katasteramt des Kreis Düren, http://geoserver.kreis-dueren.de/mapitserver/HWFNP-1.html
2.2.
Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse
/7/ BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15.
März 1974 (BGBI. 1, S.721), Stand: Neugefasst durch Bek. v.
26.9.2002 I 3830; in der aktuellen Fassung
/8/ LImSchG
Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und
ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (LandesImmissionsschutzgesetz NW), in der aktuellen Fassung
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/9/ TA Lärm
Sechste AVwV v. 26.08.1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)
/10/ 16. BImSchV Sechzehnte
Verordnung
Immissionsschutzgesetzes,
zur
Durchführung
des
Bundes-
Verkehrslärmschutzverordnung
-
16.
BImSchV, Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I
S. 1036), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September
2006 (BGBl. I S. 2146), in der aktuellen Fassung
/11/ RLS-90
Richtlinien für den Lärmschutz an Strassen, RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, 1990
/12/ VLärmSchR97 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstrassen in
der Baulast des Bundes, Bundesministeriums für Verkehr, 1997
/13/ DIN 18005
Schallschutz im Städtebau, Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die
Planung, Juli 2002
/14/ DIN 18005
DIN 18005 Beiblatt 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung“, Mai 1987
/15/ DIN 18005
Schallschutz im Städtebau, Teil 2 „Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991
/16/ DIN 4109
Schallschutz im Hochbau, November 1989
/17/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999
/18/ VDI 2571
Schallabstrahlung von Industriebauten (August 1976)
/19/ DIN 45645-1 Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels für Geräuschimmissionen, (Juli 1996)
/20/ DIN EN ISO 3740 Bestimmung des Schallleistungspegels von Geräuschquellen Leitlinien zur Anwendung der Grundnormen (2000)
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2.3.
Sonstiges
/21/ Kurzbeschreibung Biogasanlage Kleinhau, Berg und Partner GmbH, 01.04.2011
/22/ Darstellung der Lärmsituation zur Biogasanlage Kleinhau, Berg und Partner GmbH,
06.04.2011
/23/ Angaben zu Fahrzeugströmen und Lärmemissionen durch Fa. Berg und Partner
GmbH, 07.04.2011 und 08.04.2011
/24/ Bauleitplanungsunterlagen, Gemeinde Hürtgenwald, Stand 7. Januar 2011
/25/ Stellungnahme des Kreises Düren zum Bauleitplanverfahren Biogasanalge Hürtgenwald, 24.02.2011
/26/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von
Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Heft 3, 2005
/27/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Unterschung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen, Heft 192, 1995
/28/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von
Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von
Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, 2007
/29/ Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Dr. Bosserhof: Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung Heft 42, Teil 2, Abschätzung der
Verkehrserzeugung in der Bauleitplanung, 2002
/30/ Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Landesumweltamt NRW, Merkblatt Nr. 25, 2000
/31/ U. Görisch, M. Helm: Biogasanlagen, Stuttgart 2006
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/32/ Gutachten 20101304 zu den Auswirkungen von Gewerbelärm durch die Erweiterung
eines Verbrauchermarktes ..., Dr. Szymanski & Partner, Aachen, 2010
/33/ Telefonisches Abstimmungsgespräch zur Einstufung der Immissionsempfindlichkeit
mit dem Kreis Düren, 18. April 2011
/34/ Ergebnisse von Messungen an vergleichbaren Anlagen
/35/ H. Schmidt: Schalltechnisches Taschenbuch, VDI- Verlag, 5. Auflage, 1996
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3. Immissionsrichtwerte und Geräuschkontingente gemäß TA Lärm
3.1.
Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm
Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm geregelt.
Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden bei der Anwendung der neuen TA
Lärm ebenfalls auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages und
8 Stunden während der Nacht bezogen. Es wird für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Nachtzeitraum in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde zugrunde gelegt. Dieser wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt. Im
Tagzeitraum werden drei Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sog. Zeiten mit
erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen,
bzw. zusätzlich 07:00 – 09:00 und 13:00 – 15:00 an Sonn- und Feiertagen) mit einem
pauschalen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet
mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in folgender Tabelle liegt.
Tabelle 3-1: Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm
Immissionsrichtwerte
Gebietsausweisung
in dB(A)
Tag
Nacht
a)
Industriegebiete
70
70
b)
Gewerbegebiete
65
50
c)
Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete
60
45
d)
Allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
55
40
e)
Reine Wohngebiete
50
35
f)
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflege-
45
35
anstalten
Die heranzuziehenden Richtwerte für die maßgeblichen Immissionsorte ergeben sich im
allgemeinen aus den Bebauungsplänen bzw. der tatsächlichen Nutzung.
Zuschläge für etwaige Auffälligkeiten durch Impuls- bzw. Informations- oder Tonhaltigkeit
der gewerblichen Geräusche können ebenfalls im Beurteilungspegel enthalten sein.
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Die zuvor genannten Werte sind immissionsortbezogen und gelten für die gesamten auf
den jeweiligen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Geräusche.
Eine Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn die Immissionen der zu beurteilenden Anlage als nicht relevant angesehen werden können. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn
die von der Anlage ausgehenden Zusatzbelastungen 6 dB unter den aufgrund der Gebietsempfindlichkeit zulässigen Richtwerte liegen (vgl. Pkt.3.2.1 der TA Lärm).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht
mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Kurzzeitige Geräuschspitzen sind dabei durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten.
Bei sog. seltenen Ereignissen, die an nicht mehr als 10 Tagen eines Jahres und an nicht
mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden auftreten, gelten erhöhte Richtwerte
für Immissionsorte der Gebietsausweisung b) – f) in Tabelle 3-1 von
tags 70 dB(A)
nachts 55 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese erhöhten Immissionsrichtwerte am Tag
um nicht mehr als 20 dB(A) (bzw. um 25 dB(A) in Gewerbegebieten) und in der Nacht um
nicht mehr als 10 dB(A) (bzw. um 15 dB(A) in Gewerbegebieten) überschreiten.
3.2.
Immissionsvorgaben im vorliegenden Fall
Der Kreis Düren /25/ hat im Bauleitplanverfahren zu dieser Biogasanlage vorgegeben,
dass der Nachweis der lärmrechtlichen Zulässigkeit auf zwei Wegen erfolgen kann: Einmal reicht es nachzuweisen, dass die durch die Biogasanlage erzeugten Lärmimmissionen in der unmittelbar angrenzenden gemischten Baufläche und der daran angrenzenden
Wohnbaufläche mindestens 6 dB(A) unter dem jeweils gebietsbezogenen Immissionsrichtwerten liegen.
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Diese Vorgabe ist in der folgenden Tabelle 3-2 unter der Bezeichnung Immissionskontingente umgesetzt.
Tabelle 3-2: Immissionskontingente
Immissionskontingente
(= um 6 dB geminderter ImmissionsImmissionsorte
Gebietseinstufung
1
richtwert)
tags/nachts
in dB(A)
IO01
MI
54/39
IO02
MI
54/39
IO03
SO analog GE
59/44
IO04
WA
49/34
IO05
WA
49/34
IO06
SO analog GE
59/44
IO07
WA
49/34
Kann der Nachweis der Einhaltung dieser Kontingente nicht erbracht werden, so ist gemäß dem Schreiben des Kreises Düren nachzuweisen, dass die Gesamtbelastung durch
die Biogasanlage, den Sportplatz, den großflächigen Einzelhandel und durch sonstige
gewerbliche Betriebe die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.
1
nach Ortstermin und nach Rücksprache mit dem Kreis Düren /33/
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4. Vorgehensweise
Gemäß der Aufgabenstellung gliedern wir die Untersuchung wie folgt:
Ermittlung der Lärmemissionen der Geräuschquellen der Biogasanlage
im Vollauslastungs-Betriebszustand anhand der Betriebsbeschreibung,
einschlägiger Studien bzw. Messungen an vergleichbaren Anlagen. Dabei werden Zuschläge ggf. bereits emissionsseitig vergeben.
Berechnung der resultierenden Teilimmissionspegel nach DIN ISO
9613-2 an den potenziell maßgeblichen Immissionsorten.
Bildung der Teilbeurteilungspegel nach TA Lärm der einzelnen Emittenten und der gesamten Anlage und Gegenüberstellung mit den Immissionsrichtwerten bzw. Immissionskontingenten.
Abschließende Bewertung der Ergebnisse.
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5. Gewerbelärm
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5.1.
Lärmsituation
Die geplante Biogasanlage soll vorwiegend mit Energiepflanzen (wie Maissilage, Rüben,
Ganzpflanzsilage) (9.240 t/a) beschickt werden. Dazu liefern landwirtschaftliche Zugmaschinen diese Pflanzen an, die in ein (abdeckbares) Fahrsilo verbracht werden. Kontinuierlich wird Gülle (ca. 5.000 t/a) angeliefert. Die Pflanzenstoffe werden mit einem Radlader
in eine Befütterung verbracht und gelangen so in einen Fermenter, in dem das Biogas erzeugt wird. Das Biogas wird in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) auf dem Gelände (Containermodul 250 kW) sowie in einem weiteren BHKW (190 kW) zur Strom- und Wärmeerzeugung verwendet. Die Gärreste werden in 3 Gärrestelagern aufbewahrt, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugen abgeholt und als Wirtschaftsdünger abgefahren werden.
Die Lärmsituation der (/21/,/22/,/23/) wird bestimmt durch Geräusche durch
•
Anlieferung mit bis zu 106 landwirtschaftlichen Zugmaschinen pro Tag inkl. Verwiegung (tags)
•
Abfuhr Gärreste mit bis zu 15 landwirtschaftlichen Fahrzeugen für Flüssigtransporte
pro Tag inkl. Verwiegung (tags)
•
Radlader: Fahrsilo und Beschickung der Feststoffannahme bis zu 10 Stunden pro
Tag (tags)
•
Geräusche durch technische Einrichtungen
BHKW: Motoren mit Lüftung, Notkühlung und Kamin (tags und nachts)
Betrieb der Rührwerke (je Stunde bis zu 10 min tags und nachts).
Ein Satelliten-BHKW außerhalb der Anlage
5.2.
Lärmrelevante Quellen und Vorgänge
Anlieferungs- und Abfuhrverkehr
Gemäß /23/ ist von folgenden Fahrzeugbewegungen für Anlieferung und Abfuhr auszugehen:
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Tabelle 5-1: Fahrzeugbewegungen für Anlieferung und Abfuhr
Inputstoffe
Fahrzeugart
Üblicher Erntezeitpunkt
Max. Fahrzeugbewegungen pro Tag
Landwirtschaftliche ZugMaissilage
maschine
Oktober
(ca. 15 t)
Landwirtschaftliche ZugRüben
maschine
September - Februar
106 an bis zu 6 Tagen
(ca. 15 t)
Ganzpflanzensilage
Landwirtschaftliche Zugmaschine
(GPS)
Gülle, Mist
Juli
(ca. 15 t)
Landwirtschaftliche Zug-
ganzjährig
maschine (ca. 20 t)
10
Ausbringung Gärreste
Fahrzeugart
Monat
Landwirtschaftliche Fahrzeuge (ca. 20 t)
Februar, Juni, Oktober,
November
Max. Fahrzeugbewegungen pro Tag
50 an bis zu 14 Tagen
Demzufolge ist an vollausgelasteten Tagen, die nicht nur selten im Sinne der TA Lärm
auftreten, mit 50 Zugmaschinen pro Tag für die Anlieferung und mit maximal 10 Zugmaschinen pro Tag für die Abfuhr von Gärresten zu rechnen. An weniger als 10 Tagen im
Jahr kommt es zu seltenen Ereignissen von bis zu 106 Zugmaschinen pro Tag. Im Sinne
einer worst-case Abschätzung gehen wir im Folgenden dennoch von der seltenen Auslastung mit bis zu 106 Zugmaschinen pro Tag aus.
Die einzelnen Emissionsansätze sind in Anlehnung an den technischen Bericht /22/ gewählt. Im ungünstigsten Fall ist mit
106 tägliche Zugmaschinen in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr
zu rechnen.
Der Berechnung wird in Anlehnung an /27/ für den reinen Fahrvorgang einer Zugmaschine
auf dem Gelände eine je m Fahrstrecke abgestrahlte impulsbehaftete Schallleistung von
LWA’ = 65,0 dB(A)
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zu Grunde gelegt. Bei 106 Zugmaschinen in 16 Stunden Einwirkzeit sind das LWA’ = 73,2
dB(A) Schallleistung je m Fahrstrecke.
Es wurden vollständige Fahrwege mit zwei Verwiegungen in das Modell eingearbeitet. Die
Lage der Fahrstrecke ist der Abbildung 5-1 zu entnehmen. Die Länge beträgt ungünstigstenfalls ca. 660 m, wenn nur 50 m der Zufahrt öffentlich gewidmet sind.
Besondere Fahrzustände und Einzelgeräusche
Für besondere Fahrzustände (z.B. Rangieren) sowie für Einzelereignisse wird in Anlehnung an /27/ von folgenden mittleren Schallleistungspegeln ausgegangen:
Tabelle 5-2: Schallleistungspegel LWA,1h von besonderen Fahrzuständen und Einzelereignissen bezogen auf 1 Stunde Einwirkzeit
Vorgang
Motoranlassen
LWA
Anzahl der
Dauer der
Gesamtdauer =
LWA,1h
in dB
Ereignisse
Ereignisse in s
Anzahl x Dauer in s
in dB(A)
100
106
5
530
91,7
110
106
5
530
101,7
99
106
120
12720
104,5
LWA,1h gesamt
106,5
Laute Schläge
oder Druckluftgeräusche
Rangieren
Es ist mit einer mittleren Schallleistung bezogen auf eine Stunde Einwirkungszeit für diese
Vorgänge im Bereich der Gärrestelager von
LWA,1h = 106,5 dB(A)
zu rechnen.
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Tabelle 5-3: Schallleistungspegel bei einer Verwiegung (bis zu 106 Fahrzeuge pro
Tag) bezogen auf 1 Stunde Einwirkzeit
Vorgang
Motoranlassen
LWA
Anzahl der
Dauer der
Gesamtdauer =
LWA,1h
in dB
Ereignisse
Ereignisse in s
Anzahl x Dauer in s
in dB(A)
100
106
5
530
91,7
110
106
5
530
101,7
LWA,1h gesamt
102,1
Laute Schläge
oder Druckluftgeräusche
Es ist bei zwei Verwiegungen pro Fahrzeug mit einer mittleren impulsbehafteten Schallleistung bezogen auf zwei Stunden Einwirkungszeit für diese Vorgänge im Bereich der
Waage von
LWA,1h = 102,1 dB(A)
zu rechnen.
•
Ladungsvorgänge Flüssigmist, Abpumpvorgänge
Die Be- und Entladung von Gülle erfolgt über Pumpen.
Im ungünstigsten Fall kann aufgrund eigener Messungen an vergleichbaren Anlagen von
folgender insgesamt abgestrahlter Schallleistung für diese Vorgänge von
LWA = 95 dB(A)
bei einer Einwirkzeit von 5 Minuten je Fahrzeug ausgegangen werden. Bei bis zu 10 Fahrzeugen pro Tag entspricht das einer Schallleistung von LWA = 105 dB(A) bei einer Einwirkzeit von 5 Minuten.
•
Radlader
Zwischen Fahrsilo und Beschickung der Feststoffannahme ist ein Radlader tätig an bis zu
10 h/d. Dies ist nur an den seltenen Tagen zu erwarten, bei denen viele Zugmaschinen
anliefern. Normalerweise ist der Radlader nur bis zu 1,5 Stunden pro Tag tätig. Im Sinne
einer Abschätzung zum ungünstigen Fall betrachten wir dennoch 10 Stunden Einwirkzeit.
Die Schallleistung zu Radladertätigkeiten orientiert sich dabei an /30/
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LWA = 108 dB(A).
Geräusche durch technische Einrichtungen
Blockheizkraftwerk auf dem Anlagengelände
Das Blockheizkraftwerk und seine technischen Einrichtungen inkl. Schalldämpfer sind
vorwiegend in einem Container untergebracht. Der Kamin selbst wirkt als außen hoch liegende Geräuschquelle. Nach dem Stand der Technik kann die abgestrahlte Schallleistung des Kamins (in 10 m Höhe über Grund) auf
LWA = 85 dB(A)
begrenzt werden.
Die Zu- und Abluft der Motoren ist über Kulissenschalldämpfer lärmbegrenzt und hat nach
dem Stand der Technik eine abgestrahlte Schallleistung (im Modell in 3 m Höhe über
Grund angesetzt) von
LWA = 82 dB(A).
Über die Außenhülle des Containers (Abmaße ca. 12 x 3 x 3,2 m3) können Geräusche
abgestrahlt werden, wobei Schallleistungen von bis zu
LWA = 82 dB(A)
auftreten können.
Die Notkühlung hat nach dem Stand der Technik eine abgestrahlte Schallleistung von
LWA = 85 dB(A).
Ein solches BHKW bewirkt in 10 m Abstand einen Schalldruckpegel von ca. 62 dB(A).
Blockheizkraftwerk westlich der Turnhalle
Das Blockheizkraftwerk und seine technischen Einrichtungen inkl. Schalldämpfer sind
vorwiegend in einem Container untergebracht. Der Kamin wirkt als hoch liegende
Geräuschquelle. Um schädliche Lärmimmissionen in der westlichen Nachbarschaft (IO07)
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räuschquelle. Um schädliche Lärmimmissionen in der westlichen Nachbarschaft (IO07) zu
vermeiden, muss bei einer Positionierung des Satelliten-BHKW westlich der Turnhalle die
abgestrahlte Schallleistung des Kamins (in 10 m Höhe über Grund) auf
LWA = 75 dB(A)
begrenzt werden und die Schallleistung der gesamten Geräusche des Containers einschließlich Zu- und Abluft und Notkühlung (im Modell in 3 m Höhe über Grund) auf
LWA = 75 dB(A).
begrenzt werden.
Ein solches Satelliten-BHKW bewirkt in 10 m Abstand einen Schalldruckpegel von ca. 50
dB(A). Alternativ kann ein anderer Standort gewählt werden, der weiter von empfindlichen
Nutzungen entfernt ist.
Rührwerke
Hierbei gehen wir davon aus, dass an dem Fermenter ein Rührwerk mit einem außen liegenden, gekapselten Elektromotor dauerhaft tags und nachts eingesetzt werden.
Die Schallleistung zu dem gekapselten Elektromotor orientiert sich dabei an Ergebnissen
eigener Messungen,
LWA = 85 dB(A).
Die Rührvorgänge finden in Intervallen statt. Wir gehen davon aus, dass sie jede Stunde
bis zu 10 Minuten ganztägig im Einsatz sein können.
Maximalpegel
Hinsichtlich der in der TA Lärm angegebenen Werte für einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen ist gemäß /27/ auf dem Freiflächengelände durch Betriebsbremsen mit maximalen
Schallleistungen in Höhe von
LWmax = 110 dB(A)
zu rechnen.
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Die Lage der o.a. zu untersuchenden Emittenten sind in der nachfolgenden Abbildung 5-1
und Abbildung 5-2 dargestellt.
Abbildung 5-1: Teilemittenten Gewerbe Anlagengelände
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Abbildung 5-2: Teilemittent Satelliten-BHKW
Nachfolgenden Tabellen sind die einzelnen o.g. lärmrelevanten Teilemittenten mit Schallleistung und Einwirkzeit zu entnehmen. Dabei werden die Zeiten erhöhter Empfindlichkeit
kurz als "Ruhe" bezeichnet. Dargestellt sind die Aufteilungen der Einwirkzeit für einen
vollausgelasteten Betriebstag, wie er tags nur selten auftritt. Die Emissionen nachts sind
kontinuierlich und durch die beiden BHKW und das Rührwerk bedingt. Die Angaben Nacht
beziehen sich immer auf die Beurteilungszeit von einer Stunde (lauteste Nachtstunde im
Sinne der TA Lärm).
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Tabelle 5-4:
Teilemittenten und abgestrahlte Schallleistungen (Punktquellen)
Bezeichnung
Kamin BHKW
GE006
Rührwerk
GE008
Schalleistung LW
Einwirkzeit
Tag
Abend
Nacht
Tag
Ruhe
Nacht
dB(A)
dB(A)
dB(A)
(min)
(min)
(min)
85,0
85,0
85,0
780
180
60
85,0
85,0
85,0
130
30
10
75,0
75,0
75,0
780
180
60
Kamin BHKW
Turnhalle
GE006b
Tabelle 5-5:
Teilemittenten und abgestrahlte Schallleistungen (Linienquellen)
Bezeichnung
Zugmaschinen Fahrten
GE001
Tabelle 5-6:
Einwirkzeit
Tag
Abend
Nacht
Tag
Ruhe
Nacht
dB(A)
dB(A)
dB(A)
(min)
(min)
(min)
101,4
101,4
-
780
180
-
Teilemittenten und abgestrahlte Schallleistungen (Flächenquellen)
Bezeichnung
Schalleistung LW
Einwirkzeit
Tag
Abend
Nacht
Tag
Ruhe
Nacht
dB(A)
dB(A)
dB(A)
(min)
(min)
(min)
106,5
106,5
-
45
15
-
102,1
102,1
-
90
30
-
Pumpe
GE004
105,0
105,0
-
4
1
-
Radlader
GE005
108,0
108,0
-
480
120
-
Einzelgeräusche Zugmaschinen
GE002
Einzelgeräusche
Verwiegung
GE003
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Schalleistung LW
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Bezeichnung
Schalleistung LW
Einwirkzeit
Tag
Abend
Nacht
Tag
Ruhe
Nacht
dB(A)
dB(A)
dB(A)
(min)
(min)
(min)
88,0
88,0
88,0
780
180
60
75,0
75,0
75,0
780
180
60
BHKW : Container,
Kühlung, Zu- u. Abluft
GE007
BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zu- u.
Abluft
GE007b
Die Schallleistungen Lw, der Tabellen Tabelle 5-4 bis Tabelle 5-6 geben die gesamte mit
einem Impulszuschlag behaftete Schallleistung der jeweiligen Quelle so an, als würde sie
während der angegebenen Einwirkzeit kontinuierlich einwirken.
5.3.
Lärmschutzmaßnahmen
In die Berechnung der Beurteilungspegel fließen folgende Lärmschutzmaßnahmen ein,
die auch in den genannten Emissionsansätzen berücksichtigt sind:
Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des BHK auf dem Anlagengelände auf LWA = 89 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m.
Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des Satelliten-BHK
westlich der Turnhalle auf LWA = 78 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe
des Kamins von 10 m.
5.4.
Berechnung der Immissionen
Die Berechnungen der Immission erfolgte analog der DIN ISO 9613-2 für Mittelwerte und
Mittelungspegel.
Aus den Schallleistungen der Quellen wurden über eine Ausbreitungsrechnung unter Berücksichtigung der Geometrie, der Luftabsorption, der Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes, der Abschirmung und verschiedener anderer Effekte, der Höhe der Quellen und
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der Immissionsorte über dem Gelände sowie der Richtwirkung die jeweiligen zu erwartenden Immissionsanteile auf die betrachteten Aufpunkte berechnet.
Bei der Ausbreitungsberechnung wurden die einzelnen Gebäude mit ihrer Gebäudehöhe
zum einen als Hindernisse sowie als Reflektoren berücksichtigt.
Im Allgemeinen gilt gemäß DIN ISO 9613 - 2 folgende Formel für die Ausbreitungsrechnung:
LfT(Dw) =
Lw + Dc – (Adiv + Aatm + Agr + Abar + Amisc)
LfT(Dw) =
äquivalenter Oktavband-Dauerschalldruckpegel bei Mitwind in dB(A)
Lw
=
Oktavband-Schallleistungspegel in dB(A)
Dc
=
Richtwirkungskorrektur in dB
Adiv
=
Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB
Aatm
=
Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB
Agr
=
Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB
Abar
=
Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
Amisc
=
Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte (Bewuchs, Industriegelände, Bebauungsflächen) in dB
Der A-bewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel bei Mitwind wird durch Addition der
einzelnen zeitlich gemittelten Schalldruckquadrate LAT(DW) bestimmt.
Für die Beurteilung wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet herangezogen:
LAT(LT)
=
LAT(DW) - Cmet
Lr
=
LAT(LT)
Cmet ist eine von der örtlichen Wetterstatistik abhängige Korrektur, mit der in der Regel
der ermittelte Pegel gemindert wird.
Im vorliegenden Fall wird im Rahmen der Prognose, d.h. im Sinne eines pessimalen Berechnungsansatzes auf eine meteorologische Korrektur verzichtet:
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Cmet = 0 dB.
Die in der Praxis auftretende, immissionsortbezogene Lärmsituation kann sich bei mehr
als 100 m entfernten Immissionsorten bei von Mitwind abweichenden Windverhältnissen
deutlich günstiger als die berechnete Immissionssituation einstellen.
5.5.
Gewählte Immissionsorte und Richtwerte
Die punktuellen Berechnungen für die Ermittlung der gewerblichen Lärmbelastung durch
die geplante Biogasanlage wurden für die 7 repräsentativen Immissionsorte der Tabelle
1-1 durchgeführt. Die Immissionsorte sind in den folgenden beiden Abbildungen dargestellt.
Abbildung 5-3: Immissionsorte IO01 – IO06
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Abbildung 5-4: Immissionsort IO07
Der Immissionsort IO07 dient zur Untersuchung der Lärmimmissionen des SatellitenBHKW.
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5.6.
Beurteilung
Die Beurteilung erfolgt im vorliegenden Fall gemäß der TA Lärm für den Tagzeitraum unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten und etwaiger Zuschläge für Auffälligkeiten durch
Impulse, Töne sowie für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit bezüglich Gebieten
gemäß Nummer 6.1, Buchstaben d - f der TA Lärm.
•
Impulszuschläge (KI)
Die Geräusche der betrachteten Betriebsvorgänge können bei alleiniger Einwirkung aufgrund der örtlichen Situation immissionsseitig zum Teil auffällig durch Impulshaltigkeit
sein.
Diese Auffälligkeit wurde im Sinne einer pessimalen Betrachtung bereits emissionsseitig
durch Zuschläge berücksichtigt. Ein weiterer, separater Zuschlag erfolgt daher nicht. Es
gilt folgende Annahme für KI:
KI = 0 dB.
•
Tonzuschläge (KT)
Die betrachteten Anlagen und Betriebsvorgänge sind immissionsseitig erfahrungsgemäß
nicht auffällig durch Einzeltöne. Es kann davon ausgegangen werden, dass keine Auffälligkeiten durch Töne entstehen. Aus diesem Grunde erfolgt kein Zuschlag KT:
KT = 0 dB.
•
Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
Gemäß TA Lärm erfolgt auf die Immissionspegel zu Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr ) bezüglich Gebieten nach Nummer 6.1,
Buchstaben d bis f der TA Lärm ein Zuschlag von:
K = 6 dB.
Im Einzelnen ist an den betrachteten Immissionsorten mit den Beurteilungspegeln der
Tabelle 5-7 gemäß TA Lärm zu rechnen. Dargestellt ist der Beurteilungspegel für das jeweils ungünstigste Geschoss.
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Tabelle 5-7: Beurteilungspegel an ausgewählten Immissionsorten (ungünstigstes
Geschoss)
Immissionsrichtwert
Immission-
Lage
sort
Immissionskontingent
Beurtei-
Beurtei-
(Immissionsrichtwert –
lungspegel
lungspegel
tags/nachts
6 dB)
tags
nachts
in dB(A)
tags/nachts
in dB(A)
in dB(A)
in dB(A)
Rinnebachstr. 28
IO01
Rettungswache,
60/45
54/39
50
37
60/45
54/39
51
37
65/50
59/44
49
33
55/40
49/34
46
30
55/40
49/34
45
29
65/50
59/44
49
36
55/40
49/34
43
34
EG
IO02
IO03
IO04
IO05
IO06
IO07
Rinnebachstr. 28
Jugendheim, EG
Zum Steinbruch 2,
EG
Rinnebachstr. 18,
EG
August-Scholl-Str.
1, 1. OG
Rinnebachstr.
Bauhof, EG
August-Scholl-Str.
11, 1.OG
Im Anhang sind die Teilbeurteilungspegel aufgeführt.
Bewertung:
Die Beurteilungspegel der Geräusche aus den gewerblichen Emittenten des Plangebietes
unterschreiten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB(A). Die Anforderungen des Kreises Düren werden somit erfüllt.
Voraussetzung für die Einhaltung der obigen Werte im Nachtzeitraum ist die Sicherstellung der geforderten Schallleistungsbegrenzungen der BHKW:
Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des BHK auf dem Anlagengelände auf LWA = 89 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m.
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Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des Satelliten-BHK
westlich der Turnhalle auf LWA = 78 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe
des Kamins von 10 m.
Maximalpegel
Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen wie Lkw-Betriebsbremsen ist auf Grund der
Abstände tags an keinem der Immissionsorte mit Maximalpegeln zu rechnen, die die zulässigen Werte überschreiten. Nachts sind vom BHKW und Rührwerk ebenfalls keine heraustretenden Geräuschspitzen zu erwarten, die die Immissionsrichtwerte um mehr als 20
dB(A) überschreiten.
5.7.
Geräusche durch anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen
Verkehrsflächen
Die heranzuziehende durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV berechnet sich als
Jahresmittel der Fahrzeugbewegungen auf angrenzenden öffentlichen Verkehrswegen.
Der anlagenbezogene Anteil beläuft sich dabei auf weniger als DTV = 10 mit einem LkwAnteil von 100%. Auf der L11 sind nach der Verkehrsstärkenkarte NRW 2005 mehr als
DTV = 3000 vorhanden, so dass der anlagenbezogene Verkehr den Beurteilungspegel
aus öffentlichem Straßenverkehrsgeräusch nach der 16. BImSchV keinesfalls um mehr
als 3 dB(A) anheben wird. Demzufolge sind nach TA Lärm 7.4 diese Geräusche nicht weiter zu untersuchen.
5.8.
Qualität der Prognose
Die abgestrahlten Schallleistungen der betrachteten Betriebsvorgänge wurden in Anlehnung an die Normung an vergleichbaren Quellen unter den zu erwartenden Bedingungen
messtechnisch ermittelt bzw. in Anlehnung an einschlägige Studien angesetzt. Aufgrund
der normgerechten Schallausbreitungsberechnung und einer durchgehenden Abschätzung der Schallleistungen zum maximal ungünstigen Fall sowie der Betrachtung des Zusammenwirkens aller Lärmquellen ist davon auszugehen, dass die prognostizierten Beur-
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teilungspegel bei häufigen Nachmessungen in der deutlich überwiegenden Mehrzahl der
Fälle unterschritten werden.
Köln, 18. April 2011
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mj/
(Dr. M. Janßen)
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Anhang A
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In den folgenden Tabellen verwendete Abkürzungen und ihre Bedeutung:
Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen
ID
Identifizierungscode der Schallquelle
Lx (T/N)
Effektive Schallleistung der Schallquelle im Beurteilungszeitraum in dB(A) (Tag/Nacht)
d.h. Schallleistung, die um einen etwaigen Einfluss der Einwirkzeit im jeweiligen
Beurteilungszeitraum gemindert und um einen etwaigen Zuschlag für einen Betrieb
in Ruhezeiten vermehrt wurde.
Lr (T/N)
Teilbeurteilungspegel der Schallquelle in dB(A) (Tag/Nacht)
Refl
Reflektionsanteil der Schallquelle in dB
Abar, eff
effektives Dämpfungsmaß der Schallquelle aufgrund von Abschirmung in dB,
d.h. Differenz aus Teilbeurteilungspegel ohne Abschirmung und mit Abschirmung
Imm:
Name
Kamin BHKW
Rührwerk
Kamin BHKW Turnhalle
Zugmaschinen Fahrten
Einzelgeräusche
Einzelgeräusche Verwiegung
Pumpen
Radlader
BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft
BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft
Imm:
Name
Kamin BHKW
Rührwerk
Kamin BHKW Turnhalle
Zugmaschinen Fahrten
Einzelgeräusche
Einzelgeräusche Verwiegung
Pumpen
Radlader
BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft
BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft
Imm:
Name
IO01 Rinnebachstr. 28
Rettungswache
ID
GE006
GE008
GE006b
GE001
GE002
GE003
GE004
GE005
GE007
GE007b
IO02 Rinnebachstr. 28
Jugendheim
ID
GE006
GE008
GE006b
GE001
GE002
GE003
GE004
GE005
GE007
GE007b
IO03 Zum
Steinbruch 2
ID
IO01
Freq LxT
500
85.0
500
77.2
500
75.0
500 101.4
500
94.5
500
93.1
500
82.2
500 106.0
500
88.0
500
75.0
LxN
85.0
77.2
75.0
-72.0
-77.2
-82.0
-85.0
-78.5
88.0
75.0
LrT
33.3
26.7
0.8
45.7
34.5
34.0
21.4
47.6
33.5
-1.4
LrN Refl
33.3 0.0
26.7 2.0
0.8
0.0
-69.0 0.5
-76.0 0.2
-76.5 4.8
-79.0 6.6
-78.0 0.0
33.5 3.1
-1.4 0.0
Abar,eff
0.0
0.0
12.2
1.9
4.5
10.5
14.3
1.5
4.6
14.0
LxN
85.0
77.2
75.0
-72.2
-78.5
-80.2
-85.0
-79.5
88.0
75.0
LrT
32.3
26.0
1.0
46.0
35.2
37.0
21.6
48.3
35.3
-0.2
LrN Refl
32.3 0.5
26.0 2.5
1.0
0.0
-67.6 0.7
-74.4 0.7
-73.9 2.7
-78.0 7.5
-76.0 0.6
35.3 1.8
-0.2 0.0
Abar,eff
0.0
0.0
11.3
1.5
3.4
5.1
13.5
0.8
0.1
12.2
LxN
LrT
LrN
IO02
Freq LxT
500
85.0
500
77.2
500
75.0
500 101.4
500
94.5
500
93.1
500
82.2
500 106.0
500
88.0
500
75.0
IO03
Freq LxT
Refl Abar,eff
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Kamin BHKW
Rührwerk
Kamin BHKW Turnhalle
Zugmaschinen Fahrten
Einzelgeräusche
Einzelgeräusche Verwiegung
Pumpen
Radlader
BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft
BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft
GE006
GE008
GE006b
GE001
GE002
GE003
GE004
GE005
GE007
GE007b
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
Imm:
IO04 Rinnebachstr. 18
ID
GE006
GE008
GE006b
GE001
GE002
GE003
GE004
GE005
GE007
GE007b
IO04
Name
Kamin BHKW
Rührwerk
Kamin BHKW Turnhalle
Zugmaschinen Fahrten
Einzelgeräusche
Einzelgeräusche Verwiegung
Pumpen
Radlader
BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft
BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft
Imm:
Name
Kamin BHKW
Rührwerk
Kamin BHKW Turnhalle
Zugmaschinen Fahrten
Einzelgeräusche
Einzelgeräusche Verwiegung
Pumpen
Radlader
BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft
BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft
Imm:
Name
Kamin BHKW
Rührwerk
Kamin BHKW Turnhalle
Zugmaschinen Fahrten
Einzelgeräusche
Einzelgeräusche Verwiegung
IO05 AugustScholl-Str. 1
ID
GE006
GE008
GE006b
GE001
GE002
GE003
GE004
GE005
GE007
GE007b
IO06 Rinnebachstr. Bauhof
ID
GE006
GE008
GE006b
GE001
GE002
GE003
85.0
77.2
75.0
101.4
94.5
93.1
82.2
106.0
88.0
75.0
85.0
77.2
75.0
-72.3
-79.5
-82.0
-85.0
-82.0
88.0
75.0
27.1
21.4
-7.2
44.1
33.5
34.5
18.5
45.8
30.8
-7.1
27.1
21.4
-7.2
-69.1
-77.2
-76.0
-79.0
-79.5
30.8
-7.1
0.0 0.0
2.2 0.0
0.0 17.3
0.3 1.0
0.3 1.6
0.8 0.4
2.5 7.3
0.0 0.3
1.3 0.0
0.3 17.2
Freq LxT
500
86.9
500
79.1
500
76.9
500 103.3
500
96.9
500
95.5
500
84.2
500 108.0
500
89.9
500
76.9
LxN
85.0
77.2
75.0
-70.2
-77.2
-79.0
-85.0
-76.9
88.0
75.0
LrT
28.5
21.6
17.9
39.5
30.9
30.5
19.1
44.6
26.8
19.3
LrN Refl Abar,eff
26.6 0.0 0.0
19.7 1.8 0.4
15.9 0.0 0.0
-68.0 0.5 4.4
-76.2 0.1 5.5
-73.9 2.7 8.6
-79.0 4.2 10.5
-76.9 0.0 2.0
24.9 3.8 7.9
17.4 1.9 0.0
LxN
85.0
77.2
75.0
-70.8
-75.7
-79.0
-80.2
-75.7
88.0
75.0
LrT
26.9
19.8
20.3
39.6
27.4
28.4
18.7
43.0
25.5
21.8
LrN Refl Abar,eff
24.9 0.0 1.1
17.9 2.0 1.9
18.4 0.0 0.0
-68.6 0.2 3.3
-75.2 0.3 8.6
-73.9 3.0 10.6
-74.8 1.8 8.1
-75.7 0.0 3.1
23.6 3.6 8.5
19.9 2.1 0.0
LxN
85.0
77.2
75.0
-71.6
-76.9
-79.0
LrT
34.8
23.8
1.1
44.9
31.7
34.5
LrN Refl Abar,eff
34.8 2.5 0.0
23.8 3.6 3.3
1.1
0.0 13.8
-67.1 2.5 3.2
-73.2 1.9 8.1
-72.7 3.6 8.3
IO05
Freq LxT
500
86.9
500
79.1
500
76.9
500 103.3
500
96.9
500
95.5
500
84.2
500 108.0
500
89.9
500
76.9
IO06
Freq LxT
500
85.0
500
77.2
500
75.0
500 101.4
500
94.5
500
93.1
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Pumpen
Radlader
BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft
BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft
GE004
GE005
GE007
GE007b
500
500
500
500
Imm:
IO07 AugustScholl-Str. 11
ID
GE006
GE008
GE006b
GE001
GE002
GE003
GE004
GE005
GE007
GE007b
IO07
Name
Kamin BHKW
Rührwerk
Kamin BHKW Turnhalle
Zugmaschinen Fahrten
Einzelgeräusche
Einzelgeräusche Verwiegung
Pumpen
Radlader
BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft
BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft
82.2
106.0
88.0
75.0
-85.0
-76.5
88.0
75.0
22.9
46.7
29.6
-1.8
-77.2
-73.5
29.6
-1.8
3.9 9.9
2.2 3.7
4.9 9.5
0.0 16.2
Freq LxT
500
86.9
500
79.1
500
76.9
500 103.3
500
96.9
500
95.5
500
84.2
500 108.0
500
89.9
500
76.9
LxN
85.0
77.2
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