Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 58/2011)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
3,5 MB
Erstellt
04.05.11, 19:00
Aktualisiert
04.05.11, 19:00

Inhalt der Datei

Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen zu einer geplanten Biogasanlage in 52393 Hürtgenwald-Kleinhau ____________________________________________ Stand: April 2011 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Hauptsitz Köln Neuenhöfer Allee 49 - 51, D-50935 Köln Tel.: (0221) 943811 - 0 Fax: (0221) 94395 - 48 E-Mail: info@adu-cologne.de Außenstelle Mönchengladbach Sybeniusstraße 7, D-41179 Mönchengladbach Tel: (02161) 5489 - 11 Fax: (02161) 5489 - 12 E-Mail: s.staeck@adu-cologne.de Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen zu einer geplanten Biogasanlage in 52393 Hürtgenwald-Kleinhau Stand: April 2011 Auftraggeber: Gemeindeverwaltung Hürtgenwald August-Scholl-Str. 5 52393 Hürtgenwald Auftrags-Nr. : P1010178 Auftrag vom: 23.03.2011 Fachlich Verantwortlicher: Dr. M. Janßen Bearbeiter: Dr. M. Janßen, Seitenzahl: 28 + 1 Anhang Datum: 18. April 2011 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung.......................................................................................................1 2. Unterlagen ............................................................................................................................................3 2.1. Pläne ................................................................................................................................................3 2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse...............................................................3 2.3. Sonstiges.........................................................................................................................................5 3. Immissionsrichtwerte und Geräuschkontingente gemäß TA Lärm................................................7 3.1. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm.........................................................................................7 3.2. Immissionsvorgaben im vorliegenden Fall..................................................................................8 4. Vorgehensweise.................................................................................................................................10 5. Gewerbelärm ........................................................................................................................11 5.1. Lärmsituation ................................................................................................................................12 5.2. Lärmrelevante Quellen und Vorgänge........................................................................................12 5.3. Lärmschutzmaßnahmen ..............................................................................................................21 5.4. Berechnung der Immissionen .....................................................................................................21 5.5. Gewählte Immissionsorte und Richtwerte .................................................................................23 5.6. Beurteilung ....................................................................................................................................25 5.7. Geräusche durch anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ............................................................................................................................27 5.8. Qualität der Prognose ..................................................................................................................27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 1. Einleitung und Aufgabenstellung Eine Betreibergesellschaft plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage in 52393 Hürtgenwald-Kleinhau. Planungsrechtlich soll das Vorhaben durch den Bebauungsplan F7 der Gemeinde Hürtgenwald abgesichert werden. Im Rahmen dieses Vorhabens wurden wir von der Gemeinde Hürtgenwald beauftragt, auf der Basis der uns vorliegenden Planunterlagen und Angaben zu den vorgesehenen Nutzungen, die zu erwartenden Lärmemissionen unter Betriebsbedingungen zu bestimmen sowie die daraus resultierende Lärmimmission in der Umgebung zu berechnen und gemäß der TA Lärm zu beurteilen. Die vorliegende Untersuchung bezieht sich auf den Anlagenplanungszustand vom 14.04.2011. Solange Änderungen im Planverfahren vorgenommen werde, die keine Veränderungen von lärmrelevanten Verkehrs- und Stoffströmen oder technischen Einrichtungen bewirken, kann die vorliegende Untersuchung weiter verwendet werden. Die Lage der Biogasanlage (gemäß dem Planungsstand ) und der näheren Umgebung sowie 6 der für diese Untersuchung gewählten Immissionsorte sind in der nachfolgenden Abbildung 1-1 dargestellt. Die gewählten 7 Immissionsorte sind in der Tabelle 1-1 aufgeführt. P1010178 Seite 1 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 1-1:Lageplan mit Immissionsorten IO01-IO06 Tabelle 1-1: Gewählte Immissionsorte P1010178 Bezeichnung Adresse, Stockwerk IO01 Rinnebachstr. 28 Rettungswache, EG IO02 Rinnebachstr. 28 Jugendheim, EG IO03 Zum Steinbruch 2, EG IO04 Rinnebachstr. 18, EG IO05 August-Scholl-Str. 1, 1. OG IO06 Rinnebachstr. Bauhof, EG IO07 August-Scholl-Str. 11, 1.OG Seite 2 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 2. Unterlagen Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: 2.1. Pläne /1/ Auszug aus dem Standard-Geoinformationskataster, Stand 16. März 2011 /2/ Lageplan Vorabzug, Vermessungsbüro Richard Valter, Stand 29.März 2011 /3/ Entwurfsplanung mit Grundkarte, Berg und Partner GmbH, Stand 7. März 2011 /4/ Bebauungsplan F7, Vorentwurf, Stadtplanung Zimmermann GmbH, 08.04.2011 /5/ Entwurfsplanung mit Grundkarte, Berg und Partner GmbH, Stand 14. März 2011 /6/ Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald, Vermessungs- und Katasteramt des Kreis Düren, http://geoserver.kreis-dueren.de/mapitserver/HWFNP-1.html 2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse /7/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBI. 1, S.721), Stand: Neugefasst durch Bek. v. 26.9.2002 I 3830; in der aktuellen Fassung /8/ LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (LandesImmissionsschutzgesetz NW), in der aktuellen Fassung P1010178 Seite 3 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH /9/ TA Lärm Sechste AVwV v. 26.08.1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) /10/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung Immissionsschutzgesetzes, zur Durchführung des Bundes- Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV, Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146), in der aktuellen Fassung /11/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Strassen, RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, 1990 /12/ VLärmSchR97 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstrassen in der Baulast des Bundes, Bundesministeriums für Verkehr, 1997 /13/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 /14/ DIN 18005 DIN 18005 Beiblatt 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“, Mai 1987 /15/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 2 „Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991 /16/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 /17/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 /18/ VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten (August 1976) /19/ DIN 45645-1 Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels für Geräuschimmissionen, (Juli 1996) /20/ DIN EN ISO 3740 Bestimmung des Schallleistungspegels von Geräuschquellen Leitlinien zur Anwendung der Grundnormen (2000) P1010178 Seite 4 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 2.3. Sonstiges /21/ Kurzbeschreibung Biogasanlage Kleinhau, Berg und Partner GmbH, 01.04.2011 /22/ Darstellung der Lärmsituation zur Biogasanlage Kleinhau, Berg und Partner GmbH, 06.04.2011 /23/ Angaben zu Fahrzeugströmen und Lärmemissionen durch Fa. Berg und Partner GmbH, 07.04.2011 und 08.04.2011 /24/ Bauleitplanungsunterlagen, Gemeinde Hürtgenwald, Stand 7. Januar 2011 /25/ Stellungnahme des Kreises Düren zum Bauleitplanverfahren Biogasanalge Hürtgenwald, 24.02.2011 /26/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Heft 3, 2005 /27/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Unterschung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen, Heft 192, 1995 /28/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, 2007 /29/ Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Dr. Bosserhof: Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung Heft 42, Teil 2, Abschätzung der Verkehrserzeugung in der Bauleitplanung, 2002 /30/ Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Landesumweltamt NRW, Merkblatt Nr. 25, 2000 /31/ U. Görisch, M. Helm: Biogasanlagen, Stuttgart 2006 P1010178 Seite 5 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH /32/ Gutachten 20101304 zu den Auswirkungen von Gewerbelärm durch die Erweiterung eines Verbrauchermarktes ..., Dr. Szymanski & Partner, Aachen, 2010 /33/ Telefonisches Abstimmungsgespräch zur Einstufung der Immissionsempfindlichkeit mit dem Kreis Düren, 18. April 2011 /34/ Ergebnisse von Messungen an vergleichbaren Anlagen /35/ H. Schmidt: Schalltechnisches Taschenbuch, VDI- Verlag, 5. Auflage, 1996 P1010178 Seite 6 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 3. Immissionsrichtwerte und Geräuschkontingente gemäß TA Lärm 3.1. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm geregelt. Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden bei der Anwendung der neuen TA Lärm ebenfalls auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages und 8 Stunden während der Nacht bezogen. Es wird für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Nachtzeitraum in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde zugrunde gelegt. Dieser wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt. Im Tagzeitraum werden drei Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sog. Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen, bzw. zusätzlich 07:00 – 09:00 und 13:00 – 15:00 an Sonn- und Feiertagen) mit einem pauschalen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in folgender Tabelle liegt. Tabelle 3-1: Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm Immissionsrichtwerte Gebietsausweisung in dB(A) Tag Nacht a) Industriegebiete 70 70 b) Gewerbegebiete 65 50 c) Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 45 d) Allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 e) Reine Wohngebiete 50 35 f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflege- 45 35 anstalten Die heranzuziehenden Richtwerte für die maßgeblichen Immissionsorte ergeben sich im allgemeinen aus den Bebauungsplänen bzw. der tatsächlichen Nutzung. Zuschläge für etwaige Auffälligkeiten durch Impuls- bzw. Informations- oder Tonhaltigkeit der gewerblichen Geräusche können ebenfalls im Beurteilungspegel enthalten sein. P1010178 Seite 7 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Die zuvor genannten Werte sind immissionsortbezogen und gelten für die gesamten auf den jeweiligen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Geräusche. Eine Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn die Immissionen der zu beurteilenden Anlage als nicht relevant angesehen werden können. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die von der Anlage ausgehenden Zusatzbelastungen 6 dB unter den aufgrund der Gebietsempfindlichkeit zulässigen Richtwerte liegen (vgl. Pkt.3.2.1 der TA Lärm). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Kurzzeitige Geräuschspitzen sind dabei durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Bei sog. seltenen Ereignissen, die an nicht mehr als 10 Tagen eines Jahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden auftreten, gelten erhöhte Richtwerte für Immissionsorte der Gebietsausweisung b) – f) in Tabelle 3-1 von tags 70 dB(A) nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese erhöhten Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 20 dB(A) (bzw. um 25 dB(A) in Gewerbegebieten) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) (bzw. um 15 dB(A) in Gewerbegebieten) überschreiten. 3.2. Immissionsvorgaben im vorliegenden Fall Der Kreis Düren /25/ hat im Bauleitplanverfahren zu dieser Biogasanlage vorgegeben, dass der Nachweis der lärmrechtlichen Zulässigkeit auf zwei Wegen erfolgen kann: Einmal reicht es nachzuweisen, dass die durch die Biogasanlage erzeugten Lärmimmissionen in der unmittelbar angrenzenden gemischten Baufläche und der daran angrenzenden Wohnbaufläche mindestens 6 dB(A) unter dem jeweils gebietsbezogenen Immissionsrichtwerten liegen. P1010178 Seite 8 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Diese Vorgabe ist in der folgenden Tabelle 3-2 unter der Bezeichnung Immissionskontingente umgesetzt. Tabelle 3-2: Immissionskontingente Immissionskontingente (= um 6 dB geminderter ImmissionsImmissionsorte Gebietseinstufung 1 richtwert) tags/nachts in dB(A) IO01 MI 54/39 IO02 MI 54/39 IO03 SO analog GE 59/44 IO04 WA 49/34 IO05 WA 49/34 IO06 SO analog GE 59/44 IO07 WA 49/34 Kann der Nachweis der Einhaltung dieser Kontingente nicht erbracht werden, so ist gemäß dem Schreiben des Kreises Düren nachzuweisen, dass die Gesamtbelastung durch die Biogasanlage, den Sportplatz, den großflächigen Einzelhandel und durch sonstige gewerbliche Betriebe die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. 1 nach Ortstermin und nach Rücksprache mit dem Kreis Düren /33/ P1010178 Seite 9 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 4. Vorgehensweise Gemäß der Aufgabenstellung gliedern wir die Untersuchung wie folgt: Ermittlung der Lärmemissionen der Geräuschquellen der Biogasanlage im Vollauslastungs-Betriebszustand anhand der Betriebsbeschreibung, einschlägiger Studien bzw. Messungen an vergleichbaren Anlagen. Dabei werden Zuschläge ggf. bereits emissionsseitig vergeben. Berechnung der resultierenden Teilimmissionspegel nach DIN ISO 9613-2 an den potenziell maßgeblichen Immissionsorten. Bildung der Teilbeurteilungspegel nach TA Lärm der einzelnen Emittenten und der gesamten Anlage und Gegenüberstellung mit den Immissionsrichtwerten bzw. Immissionskontingenten. Abschließende Bewertung der Ergebnisse. P1010178 Seite 10 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 5. Gewerbelärm P1010178 Seite 11 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 5.1. Lärmsituation Die geplante Biogasanlage soll vorwiegend mit Energiepflanzen (wie Maissilage, Rüben, Ganzpflanzsilage) (9.240 t/a) beschickt werden. Dazu liefern landwirtschaftliche Zugmaschinen diese Pflanzen an, die in ein (abdeckbares) Fahrsilo verbracht werden. Kontinuierlich wird Gülle (ca. 5.000 t/a) angeliefert. Die Pflanzenstoffe werden mit einem Radlader in eine Befütterung verbracht und gelangen so in einen Fermenter, in dem das Biogas erzeugt wird. Das Biogas wird in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) auf dem Gelände (Containermodul 250 kW) sowie in einem weiteren BHKW (190 kW) zur Strom- und Wärmeerzeugung verwendet. Die Gärreste werden in 3 Gärrestelagern aufbewahrt, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugen abgeholt und als Wirtschaftsdünger abgefahren werden. Die Lärmsituation der (/21/,/22/,/23/) wird bestimmt durch Geräusche durch • Anlieferung mit bis zu 106 landwirtschaftlichen Zugmaschinen pro Tag inkl. Verwiegung (tags) • Abfuhr Gärreste mit bis zu 15 landwirtschaftlichen Fahrzeugen für Flüssigtransporte pro Tag inkl. Verwiegung (tags) • Radlader: Fahrsilo und Beschickung der Feststoffannahme bis zu 10 Stunden pro Tag (tags) • Geräusche durch technische Einrichtungen BHKW: Motoren mit Lüftung, Notkühlung und Kamin (tags und nachts) Betrieb der Rührwerke (je Stunde bis zu 10 min tags und nachts). Ein Satelliten-BHKW außerhalb der Anlage 5.2. Lärmrelevante Quellen und Vorgänge Anlieferungs- und Abfuhrverkehr Gemäß /23/ ist von folgenden Fahrzeugbewegungen für Anlieferung und Abfuhr auszugehen: P1010178 Seite 12 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 5-1: Fahrzeugbewegungen für Anlieferung und Abfuhr Inputstoffe Fahrzeugart Üblicher Erntezeitpunkt Max. Fahrzeugbewegungen pro Tag Landwirtschaftliche ZugMaissilage maschine Oktober (ca. 15 t) Landwirtschaftliche ZugRüben maschine September - Februar 106 an bis zu 6 Tagen (ca. 15 t) Ganzpflanzensilage Landwirtschaftliche Zugmaschine (GPS) Gülle, Mist Juli (ca. 15 t) Landwirtschaftliche Zug- ganzjährig maschine (ca. 20 t) 10 Ausbringung Gärreste Fahrzeugart Monat Landwirtschaftliche Fahrzeuge (ca. 20 t) Februar, Juni, Oktober, November Max. Fahrzeugbewegungen pro Tag 50 an bis zu 14 Tagen Demzufolge ist an vollausgelasteten Tagen, die nicht nur selten im Sinne der TA Lärm auftreten, mit 50 Zugmaschinen pro Tag für die Anlieferung und mit maximal 10 Zugmaschinen pro Tag für die Abfuhr von Gärresten zu rechnen. An weniger als 10 Tagen im Jahr kommt es zu seltenen Ereignissen von bis zu 106 Zugmaschinen pro Tag. Im Sinne einer worst-case Abschätzung gehen wir im Folgenden dennoch von der seltenen Auslastung mit bis zu 106 Zugmaschinen pro Tag aus. Die einzelnen Emissionsansätze sind in Anlehnung an den technischen Bericht /22/ gewählt. Im ungünstigsten Fall ist mit 106 tägliche Zugmaschinen in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr zu rechnen. Der Berechnung wird in Anlehnung an /27/ für den reinen Fahrvorgang einer Zugmaschine auf dem Gelände eine je m Fahrstrecke abgestrahlte impulsbehaftete Schallleistung von LWA’ = 65,0 dB(A) P1010178 Seite 13 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH zu Grunde gelegt. Bei 106 Zugmaschinen in 16 Stunden Einwirkzeit sind das LWA’ = 73,2 dB(A) Schallleistung je m Fahrstrecke. Es wurden vollständige Fahrwege mit zwei Verwiegungen in das Modell eingearbeitet. Die Lage der Fahrstrecke ist der Abbildung 5-1 zu entnehmen. Die Länge beträgt ungünstigstenfalls ca. 660 m, wenn nur 50 m der Zufahrt öffentlich gewidmet sind. Besondere Fahrzustände und Einzelgeräusche Für besondere Fahrzustände (z.B. Rangieren) sowie für Einzelereignisse wird in Anlehnung an /27/ von folgenden mittleren Schallleistungspegeln ausgegangen: Tabelle 5-2: Schallleistungspegel LWA,1h von besonderen Fahrzuständen und Einzelereignissen bezogen auf 1 Stunde Einwirkzeit Vorgang Motoranlassen LWA Anzahl der Dauer der Gesamtdauer = LWA,1h in dB Ereignisse Ereignisse in s Anzahl x Dauer in s in dB(A) 100 106 5 530 91,7 110 106 5 530 101,7 99 106 120 12720 104,5 LWA,1h gesamt 106,5 Laute Schläge oder Druckluftgeräusche Rangieren Es ist mit einer mittleren Schallleistung bezogen auf eine Stunde Einwirkungszeit für diese Vorgänge im Bereich der Gärrestelager von LWA,1h = 106,5 dB(A) zu rechnen. P1010178 Seite 14 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 5-3: Schallleistungspegel bei einer Verwiegung (bis zu 106 Fahrzeuge pro Tag) bezogen auf 1 Stunde Einwirkzeit Vorgang Motoranlassen LWA Anzahl der Dauer der Gesamtdauer = LWA,1h in dB Ereignisse Ereignisse in s Anzahl x Dauer in s in dB(A) 100 106 5 530 91,7 110 106 5 530 101,7 LWA,1h gesamt 102,1 Laute Schläge oder Druckluftgeräusche Es ist bei zwei Verwiegungen pro Fahrzeug mit einer mittleren impulsbehafteten Schallleistung bezogen auf zwei Stunden Einwirkungszeit für diese Vorgänge im Bereich der Waage von LWA,1h = 102,1 dB(A) zu rechnen. • Ladungsvorgänge Flüssigmist, Abpumpvorgänge Die Be- und Entladung von Gülle erfolgt über Pumpen. Im ungünstigsten Fall kann aufgrund eigener Messungen an vergleichbaren Anlagen von folgender insgesamt abgestrahlter Schallleistung für diese Vorgänge von LWA = 95 dB(A) bei einer Einwirkzeit von 5 Minuten je Fahrzeug ausgegangen werden. Bei bis zu 10 Fahrzeugen pro Tag entspricht das einer Schallleistung von LWA = 105 dB(A) bei einer Einwirkzeit von 5 Minuten. • Radlader Zwischen Fahrsilo und Beschickung der Feststoffannahme ist ein Radlader tätig an bis zu 10 h/d. Dies ist nur an den seltenen Tagen zu erwarten, bei denen viele Zugmaschinen anliefern. Normalerweise ist der Radlader nur bis zu 1,5 Stunden pro Tag tätig. Im Sinne einer Abschätzung zum ungünstigen Fall betrachten wir dennoch 10 Stunden Einwirkzeit. Die Schallleistung zu Radladertätigkeiten orientiert sich dabei an /30/ P1010178 Seite 15 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH LWA = 108 dB(A). Geräusche durch technische Einrichtungen Blockheizkraftwerk auf dem Anlagengelände Das Blockheizkraftwerk und seine technischen Einrichtungen inkl. Schalldämpfer sind vorwiegend in einem Container untergebracht. Der Kamin selbst wirkt als außen hoch liegende Geräuschquelle. Nach dem Stand der Technik kann die abgestrahlte Schallleistung des Kamins (in 10 m Höhe über Grund) auf LWA = 85 dB(A) begrenzt werden. Die Zu- und Abluft der Motoren ist über Kulissenschalldämpfer lärmbegrenzt und hat nach dem Stand der Technik eine abgestrahlte Schallleistung (im Modell in 3 m Höhe über Grund angesetzt) von LWA = 82 dB(A). Über die Außenhülle des Containers (Abmaße ca. 12 x 3 x 3,2 m3) können Geräusche abgestrahlt werden, wobei Schallleistungen von bis zu LWA = 82 dB(A) auftreten können. Die Notkühlung hat nach dem Stand der Technik eine abgestrahlte Schallleistung von LWA = 85 dB(A). Ein solches BHKW bewirkt in 10 m Abstand einen Schalldruckpegel von ca. 62 dB(A). Blockheizkraftwerk westlich der Turnhalle Das Blockheizkraftwerk und seine technischen Einrichtungen inkl. Schalldämpfer sind vorwiegend in einem Container untergebracht. Der Kamin wirkt als hoch liegende Geräuschquelle. Um schädliche Lärmimmissionen in der westlichen Nachbarschaft (IO07) P1010178 Seite 16 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH räuschquelle. Um schädliche Lärmimmissionen in der westlichen Nachbarschaft (IO07) zu vermeiden, muss bei einer Positionierung des Satelliten-BHKW westlich der Turnhalle die abgestrahlte Schallleistung des Kamins (in 10 m Höhe über Grund) auf LWA = 75 dB(A) begrenzt werden und die Schallleistung der gesamten Geräusche des Containers einschließlich Zu- und Abluft und Notkühlung (im Modell in 3 m Höhe über Grund) auf LWA = 75 dB(A). begrenzt werden. Ein solches Satelliten-BHKW bewirkt in 10 m Abstand einen Schalldruckpegel von ca. 50 dB(A). Alternativ kann ein anderer Standort gewählt werden, der weiter von empfindlichen Nutzungen entfernt ist. Rührwerke Hierbei gehen wir davon aus, dass an dem Fermenter ein Rührwerk mit einem außen liegenden, gekapselten Elektromotor dauerhaft tags und nachts eingesetzt werden. Die Schallleistung zu dem gekapselten Elektromotor orientiert sich dabei an Ergebnissen eigener Messungen, LWA = 85 dB(A). Die Rührvorgänge finden in Intervallen statt. Wir gehen davon aus, dass sie jede Stunde bis zu 10 Minuten ganztägig im Einsatz sein können. Maximalpegel Hinsichtlich der in der TA Lärm angegebenen Werte für einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen ist gemäß /27/ auf dem Freiflächengelände durch Betriebsbremsen mit maximalen Schallleistungen in Höhe von LWmax = 110 dB(A) zu rechnen. P1010178 Seite 17 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Die Lage der o.a. zu untersuchenden Emittenten sind in der nachfolgenden Abbildung 5-1 und Abbildung 5-2 dargestellt. Abbildung 5-1: Teilemittenten Gewerbe Anlagengelände P1010178 Seite 18 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 5-2: Teilemittent Satelliten-BHKW Nachfolgenden Tabellen sind die einzelnen o.g. lärmrelevanten Teilemittenten mit Schallleistung und Einwirkzeit zu entnehmen. Dabei werden die Zeiten erhöhter Empfindlichkeit kurz als "Ruhe" bezeichnet. Dargestellt sind die Aufteilungen der Einwirkzeit für einen vollausgelasteten Betriebstag, wie er tags nur selten auftritt. Die Emissionen nachts sind kontinuierlich und durch die beiden BHKW und das Rührwerk bedingt. Die Angaben Nacht beziehen sich immer auf die Beurteilungszeit von einer Stunde (lauteste Nachtstunde im Sinne der TA Lärm). P1010178 Seite 19 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 5-4: Teilemittenten und abgestrahlte Schallleistungen (Punktquellen) Bezeichnung Kamin BHKW GE006 Rührwerk GE008 Schalleistung LW Einwirkzeit Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) 85,0 85,0 85,0 780 180 60 85,0 85,0 85,0 130 30 10 75,0 75,0 75,0 780 180 60 Kamin BHKW Turnhalle GE006b Tabelle 5-5: Teilemittenten und abgestrahlte Schallleistungen (Linienquellen) Bezeichnung Zugmaschinen Fahrten GE001 Tabelle 5-6: Einwirkzeit Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) 101,4 101,4 - 780 180 - Teilemittenten und abgestrahlte Schallleistungen (Flächenquellen) Bezeichnung Schalleistung LW Einwirkzeit Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) 106,5 106,5 - 45 15 - 102,1 102,1 - 90 30 - Pumpe GE004 105,0 105,0 - 4 1 - Radlader GE005 108,0 108,0 - 480 120 - Einzelgeräusche Zugmaschinen GE002 Einzelgeräusche Verwiegung GE003 P1010178 Schalleistung LW Seite 20 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Bezeichnung Schalleistung LW Einwirkzeit Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) 88,0 88,0 88,0 780 180 60 75,0 75,0 75,0 780 180 60 BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft GE007 BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft GE007b Die Schallleistungen Lw, der Tabellen Tabelle 5-4 bis Tabelle 5-6 geben die gesamte mit einem Impulszuschlag behaftete Schallleistung der jeweiligen Quelle so an, als würde sie während der angegebenen Einwirkzeit kontinuierlich einwirken. 5.3. Lärmschutzmaßnahmen In die Berechnung der Beurteilungspegel fließen folgende Lärmschutzmaßnahmen ein, die auch in den genannten Emissionsansätzen berücksichtigt sind: Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des BHK auf dem Anlagengelände auf LWA = 89 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des Satelliten-BHK westlich der Turnhalle auf LWA = 78 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. 5.4. Berechnung der Immissionen Die Berechnungen der Immission erfolgte analog der DIN ISO 9613-2 für Mittelwerte und Mittelungspegel. Aus den Schallleistungen der Quellen wurden über eine Ausbreitungsrechnung unter Berücksichtigung der Geometrie, der Luftabsorption, der Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes, der Abschirmung und verschiedener anderer Effekte, der Höhe der Quellen und P1010178 Seite 21 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH der Immissionsorte über dem Gelände sowie der Richtwirkung die jeweiligen zu erwartenden Immissionsanteile auf die betrachteten Aufpunkte berechnet. Bei der Ausbreitungsberechnung wurden die einzelnen Gebäude mit ihrer Gebäudehöhe zum einen als Hindernisse sowie als Reflektoren berücksichtigt. Im Allgemeinen gilt gemäß DIN ISO 9613 - 2 folgende Formel für die Ausbreitungsrechnung: LfT(Dw) = Lw + Dc – (Adiv + Aatm + Agr + Abar + Amisc) LfT(Dw) = äquivalenter Oktavband-Dauerschalldruckpegel bei Mitwind in dB(A) Lw = Oktavband-Schallleistungspegel in dB(A) Dc = Richtwirkungskorrektur in dB Adiv = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB Aatm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB Agr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB Abar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB Amisc = Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte (Bewuchs, Industriegelände, Bebauungsflächen) in dB Der A-bewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel bei Mitwind wird durch Addition der einzelnen zeitlich gemittelten Schalldruckquadrate LAT(DW) bestimmt. Für die Beurteilung wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet herangezogen: LAT(LT) = LAT(DW) - Cmet Lr = LAT(LT) Cmet ist eine von der örtlichen Wetterstatistik abhängige Korrektur, mit der in der Regel der ermittelte Pegel gemindert wird. Im vorliegenden Fall wird im Rahmen der Prognose, d.h. im Sinne eines pessimalen Berechnungsansatzes auf eine meteorologische Korrektur verzichtet: P1010178 Seite 22 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Cmet = 0 dB. Die in der Praxis auftretende, immissionsortbezogene Lärmsituation kann sich bei mehr als 100 m entfernten Immissionsorten bei von Mitwind abweichenden Windverhältnissen deutlich günstiger als die berechnete Immissionssituation einstellen. 5.5. Gewählte Immissionsorte und Richtwerte Die punktuellen Berechnungen für die Ermittlung der gewerblichen Lärmbelastung durch die geplante Biogasanlage wurden für die 7 repräsentativen Immissionsorte der Tabelle 1-1 durchgeführt. Die Immissionsorte sind in den folgenden beiden Abbildungen dargestellt. Abbildung 5-3: Immissionsorte IO01 – IO06 P1010178 Seite 23 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 5-4: Immissionsort IO07 Der Immissionsort IO07 dient zur Untersuchung der Lärmimmissionen des SatellitenBHKW. P1010178 Seite 24 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 5.6. Beurteilung Die Beurteilung erfolgt im vorliegenden Fall gemäß der TA Lärm für den Tagzeitraum unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten und etwaiger Zuschläge für Auffälligkeiten durch Impulse, Töne sowie für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit bezüglich Gebieten gemäß Nummer 6.1, Buchstaben d - f der TA Lärm. • Impulszuschläge (KI) Die Geräusche der betrachteten Betriebsvorgänge können bei alleiniger Einwirkung aufgrund der örtlichen Situation immissionsseitig zum Teil auffällig durch Impulshaltigkeit sein. Diese Auffälligkeit wurde im Sinne einer pessimalen Betrachtung bereits emissionsseitig durch Zuschläge berücksichtigt. Ein weiterer, separater Zuschlag erfolgt daher nicht. Es gilt folgende Annahme für KI: KI = 0 dB. • Tonzuschläge (KT) Die betrachteten Anlagen und Betriebsvorgänge sind immissionsseitig erfahrungsgemäß nicht auffällig durch Einzeltöne. Es kann davon ausgegangen werden, dass keine Auffälligkeiten durch Töne entstehen. Aus diesem Grunde erfolgt kein Zuschlag KT: KT = 0 dB. • Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Gemäß TA Lärm erfolgt auf die Immissionspegel zu Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr ) bezüglich Gebieten nach Nummer 6.1, Buchstaben d bis f der TA Lärm ein Zuschlag von: K = 6 dB. Im Einzelnen ist an den betrachteten Immissionsorten mit den Beurteilungspegeln der Tabelle 5-7 gemäß TA Lärm zu rechnen. Dargestellt ist der Beurteilungspegel für das jeweils ungünstigste Geschoss. P1010178 Seite 25 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 5-7: Beurteilungspegel an ausgewählten Immissionsorten (ungünstigstes Geschoss) Immissionsrichtwert Immission- Lage sort Immissionskontingent Beurtei- Beurtei- (Immissionsrichtwert – lungspegel lungspegel tags/nachts 6 dB) tags nachts in dB(A) tags/nachts in dB(A) in dB(A) in dB(A) Rinnebachstr. 28 IO01 Rettungswache, 60/45 54/39 50 37 60/45 54/39 51 37 65/50 59/44 49 33 55/40 49/34 46 30 55/40 49/34 45 29 65/50 59/44 49 36 55/40 49/34 43 34 EG IO02 IO03 IO04 IO05 IO06 IO07 Rinnebachstr. 28 Jugendheim, EG Zum Steinbruch 2, EG Rinnebachstr. 18, EG August-Scholl-Str. 1, 1. OG Rinnebachstr. Bauhof, EG August-Scholl-Str. 11, 1.OG Im Anhang sind die Teilbeurteilungspegel aufgeführt. Bewertung: Die Beurteilungspegel der Geräusche aus den gewerblichen Emittenten des Plangebietes unterschreiten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB(A). Die Anforderungen des Kreises Düren werden somit erfüllt. Voraussetzung für die Einhaltung der obigen Werte im Nachtzeitraum ist die Sicherstellung der geforderten Schallleistungsbegrenzungen der BHKW: Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des BHK auf dem Anlagengelände auf LWA = 89 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. P1010178 Seite 26 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Begrenzung der immissionsrelevanten Schallleistungen des Satelliten-BHK westlich der Turnhalle auf LWA = 78 dB(A) unter Berücksichtigung der Höhe des Kamins von 10 m. Maximalpegel Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen wie Lkw-Betriebsbremsen ist auf Grund der Abstände tags an keinem der Immissionsorte mit Maximalpegeln zu rechnen, die die zulässigen Werte überschreiten. Nachts sind vom BHKW und Rührwerk ebenfalls keine heraustretenden Geräuschspitzen zu erwarten, die die Immissionsrichtwerte um mehr als 20 dB(A) überschreiten. 5.7. Geräusche durch anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen Die heranzuziehende durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV berechnet sich als Jahresmittel der Fahrzeugbewegungen auf angrenzenden öffentlichen Verkehrswegen. Der anlagenbezogene Anteil beläuft sich dabei auf weniger als DTV = 10 mit einem LkwAnteil von 100%. Auf der L11 sind nach der Verkehrsstärkenkarte NRW 2005 mehr als DTV = 3000 vorhanden, so dass der anlagenbezogene Verkehr den Beurteilungspegel aus öffentlichem Straßenverkehrsgeräusch nach der 16. BImSchV keinesfalls um mehr als 3 dB(A) anheben wird. Demzufolge sind nach TA Lärm 7.4 diese Geräusche nicht weiter zu untersuchen. 5.8. Qualität der Prognose Die abgestrahlten Schallleistungen der betrachteten Betriebsvorgänge wurden in Anlehnung an die Normung an vergleichbaren Quellen unter den zu erwartenden Bedingungen messtechnisch ermittelt bzw. in Anlehnung an einschlägige Studien angesetzt. Aufgrund der normgerechten Schallausbreitungsberechnung und einer durchgehenden Abschätzung der Schallleistungen zum maximal ungünstigen Fall sowie der Betrachtung des Zusammenwirkens aller Lärmquellen ist davon auszugehen, dass die prognostizierten Beur- P1010178 Seite 27 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH teilungspegel bei häufigen Nachmessungen in der deutlich überwiegenden Mehrzahl der Fälle unterschritten werden. Köln, 18. April 2011 P1010178 mj/ (Dr. M. Janßen) P1010178 Seite 28 von 28 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Anhang A ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH In den folgenden Tabellen verwendete Abkürzungen und ihre Bedeutung: Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen ID Identifizierungscode der Schallquelle Lx (T/N) Effektive Schallleistung der Schallquelle im Beurteilungszeitraum in dB(A) (Tag/Nacht) d.h. Schallleistung, die um einen etwaigen Einfluss der Einwirkzeit im jeweiligen Beurteilungszeitraum gemindert und um einen etwaigen Zuschlag für einen Betrieb in Ruhezeiten vermehrt wurde. Lr (T/N) Teilbeurteilungspegel der Schallquelle in dB(A) (Tag/Nacht) Refl Reflektionsanteil der Schallquelle in dB Abar, eff effektives Dämpfungsmaß der Schallquelle aufgrund von Abschirmung in dB, d.h. Differenz aus Teilbeurteilungspegel ohne Abschirmung und mit Abschirmung Imm: Name Kamin BHKW Rührwerk Kamin BHKW Turnhalle Zugmaschinen Fahrten Einzelgeräusche Einzelgeräusche Verwiegung Pumpen Radlader BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft Imm: Name Kamin BHKW Rührwerk Kamin BHKW Turnhalle Zugmaschinen Fahrten Einzelgeräusche Einzelgeräusche Verwiegung Pumpen Radlader BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft Imm: Name IO01 Rinnebachstr. 28 Rettungswache ID GE006 GE008 GE006b GE001 GE002 GE003 GE004 GE005 GE007 GE007b IO02 Rinnebachstr. 28 Jugendheim ID GE006 GE008 GE006b GE001 GE002 GE003 GE004 GE005 GE007 GE007b IO03 Zum Steinbruch 2 ID IO01 Freq LxT 500 85.0 500 77.2 500 75.0 500 101.4 500 94.5 500 93.1 500 82.2 500 106.0 500 88.0 500 75.0 LxN 85.0 77.2 75.0 -72.0 -77.2 -82.0 -85.0 -78.5 88.0 75.0 LrT 33.3 26.7 0.8 45.7 34.5 34.0 21.4 47.6 33.5 -1.4 LrN Refl 33.3 0.0 26.7 2.0 0.8 0.0 -69.0 0.5 -76.0 0.2 -76.5 4.8 -79.0 6.6 -78.0 0.0 33.5 3.1 -1.4 0.0 Abar,eff 0.0 0.0 12.2 1.9 4.5 10.5 14.3 1.5 4.6 14.0 LxN 85.0 77.2 75.0 -72.2 -78.5 -80.2 -85.0 -79.5 88.0 75.0 LrT 32.3 26.0 1.0 46.0 35.2 37.0 21.6 48.3 35.3 -0.2 LrN Refl 32.3 0.5 26.0 2.5 1.0 0.0 -67.6 0.7 -74.4 0.7 -73.9 2.7 -78.0 7.5 -76.0 0.6 35.3 1.8 -0.2 0.0 Abar,eff 0.0 0.0 11.3 1.5 3.4 5.1 13.5 0.8 0.1 12.2 LxN LrT LrN IO02 Freq LxT 500 85.0 500 77.2 500 75.0 500 101.4 500 94.5 500 93.1 500 82.2 500 106.0 500 88.0 500 75.0 IO03 Freq LxT Refl Abar,eff ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Kamin BHKW Rührwerk Kamin BHKW Turnhalle Zugmaschinen Fahrten Einzelgeräusche Einzelgeräusche Verwiegung Pumpen Radlader BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft GE006 GE008 GE006b GE001 GE002 GE003 GE004 GE005 GE007 GE007b 500 500 500 500 500 500 500 500 500 500 Imm: IO04 Rinnebachstr. 18 ID GE006 GE008 GE006b GE001 GE002 GE003 GE004 GE005 GE007 GE007b IO04 Name Kamin BHKW Rührwerk Kamin BHKW Turnhalle Zugmaschinen Fahrten Einzelgeräusche Einzelgeräusche Verwiegung Pumpen Radlader BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft Imm: Name Kamin BHKW Rührwerk Kamin BHKW Turnhalle Zugmaschinen Fahrten Einzelgeräusche Einzelgeräusche Verwiegung Pumpen Radlader BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft Imm: Name Kamin BHKW Rührwerk Kamin BHKW Turnhalle Zugmaschinen Fahrten Einzelgeräusche Einzelgeräusche Verwiegung IO05 AugustScholl-Str. 1 ID GE006 GE008 GE006b GE001 GE002 GE003 GE004 GE005 GE007 GE007b IO06 Rinnebachstr. Bauhof ID GE006 GE008 GE006b GE001 GE002 GE003 85.0 77.2 75.0 101.4 94.5 93.1 82.2 106.0 88.0 75.0 85.0 77.2 75.0 -72.3 -79.5 -82.0 -85.0 -82.0 88.0 75.0 27.1 21.4 -7.2 44.1 33.5 34.5 18.5 45.8 30.8 -7.1 27.1 21.4 -7.2 -69.1 -77.2 -76.0 -79.0 -79.5 30.8 -7.1 0.0 0.0 2.2 0.0 0.0 17.3 0.3 1.0 0.3 1.6 0.8 0.4 2.5 7.3 0.0 0.3 1.3 0.0 0.3 17.2 Freq LxT 500 86.9 500 79.1 500 76.9 500 103.3 500 96.9 500 95.5 500 84.2 500 108.0 500 89.9 500 76.9 LxN 85.0 77.2 75.0 -70.2 -77.2 -79.0 -85.0 -76.9 88.0 75.0 LrT 28.5 21.6 17.9 39.5 30.9 30.5 19.1 44.6 26.8 19.3 LrN Refl Abar,eff 26.6 0.0 0.0 19.7 1.8 0.4 15.9 0.0 0.0 -68.0 0.5 4.4 -76.2 0.1 5.5 -73.9 2.7 8.6 -79.0 4.2 10.5 -76.9 0.0 2.0 24.9 3.8 7.9 17.4 1.9 0.0 LxN 85.0 77.2 75.0 -70.8 -75.7 -79.0 -80.2 -75.7 88.0 75.0 LrT 26.9 19.8 20.3 39.6 27.4 28.4 18.7 43.0 25.5 21.8 LrN Refl Abar,eff 24.9 0.0 1.1 17.9 2.0 1.9 18.4 0.0 0.0 -68.6 0.2 3.3 -75.2 0.3 8.6 -73.9 3.0 10.6 -74.8 1.8 8.1 -75.7 0.0 3.1 23.6 3.6 8.5 19.9 2.1 0.0 LxN 85.0 77.2 75.0 -71.6 -76.9 -79.0 LrT 34.8 23.8 1.1 44.9 31.7 34.5 LrN Refl Abar,eff 34.8 2.5 0.0 23.8 3.6 3.3 1.1 0.0 13.8 -67.1 2.5 3.2 -73.2 1.9 8.1 -72.7 3.6 8.3 IO05 Freq LxT 500 86.9 500 79.1 500 76.9 500 103.3 500 96.9 500 95.5 500 84.2 500 108.0 500 89.9 500 76.9 IO06 Freq LxT 500 85.0 500 77.2 500 75.0 500 101.4 500 94.5 500 93.1 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Pumpen Radlader BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft GE004 GE005 GE007 GE007b 500 500 500 500 Imm: IO07 AugustScholl-Str. 11 ID GE006 GE008 GE006b GE001 GE002 GE003 GE004 GE005 GE007 GE007b IO07 Name Kamin BHKW Rührwerk Kamin BHKW Turnhalle Zugmaschinen Fahrten Einzelgeräusche Einzelgeräusche Verwiegung Pumpen Radlader BHKW : Container, Kühlung, Zu- u. Abluft BHKW Turnhalle : Container, Kühlung, Zuu. Abluft 82.2 106.0 88.0 75.0 -85.0 -76.5 88.0 75.0 22.9 46.7 29.6 -1.8 -77.2 -73.5 29.6 -1.8 3.9 9.9 2.2 3.7 4.9 9.5 0.0 16.2 Freq LxT 500 86.9 500 79.1 500 76.9 500 103.3 500 96.9 500 95.5 500 84.2 500 108.0 500 89.9 500 76.9 LxN 85.0 77.2 75.0 -71.2 -75.7 -79.0 -80.2 -75.4 88.0 75.0 LrT 23.0 16.1 32.0 34.7 26.1 27.6 18.0 40.9 26.7 32.1 LrN Refl Abar,eff 21.1 0.4 0.0 14.2 1.9 0.3 30.1 0.0 0.0 -66.2 0.6 3.8 -70.1 0.7 6.0 -71.5 3.7 7.1 -72.1 2.6 4.5 -70.2 0.3 1.4 24.7 2.2 0.8 30.1 2.2 0.0