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Beschlusstext (Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für das Haushaltsjahr 2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
127 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
11.05.12, 06:43
Aktualisiert
11.05.12, 06:43
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Stadt Wesseling Wesseling, den 10.05.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 27.03.2012 um 18:04 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6.2. Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für das Haushaltsjahr 2012 Nach intensiven Beratungen werden die von der Verwaltung mit Schreiben vom 27.02.2012 und 22.03.2012 vorgelegten Veränderungsnachweise 1 und 2 in die Leitentscheidungen einbezogen. 41 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Ergänzend werden über folgende Änderungsanträge Beschlüsse gefasst: Beschaffung eines Dienstwagen für den Hausmeisterpool Antrag der Grüne-Fraktion: Anhebung des Ansatzes um 15.000 € auf 30.000 € für die Beschaffung eines Elektrofahrzeugs. Der Erhöhungsbetrag wird mit einem Sperrvermerk zugunsten des Hauptausschusses versehen, weil vor einer Beschaffung zunächst die Erfahrungen mit dem vorhandenen E-Mobil abgewartet werden sollen. 41 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Einführung von Parkgebühren Antrag der SPD-Fraktion: Bildung eines Ansatzes in Höhe von 250.000 € für die Einführung von Parkgebühren. Der Antrag wird bei 20 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen angelehnt. Kindertageseinrichtung Jahnstraße – Umgestaltung des Außengeländes Auf Anregung von Herrn Ludger Strobel, den Ansatz in Höhe von 64.300 € zu reduzieren und anstelle der kompletten Neugestaltung des Außengeländes lediglich die Stolperstellen zu beseitigen, erläutert Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf, dass die Planung zur Umgestaltung im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und dort beraten werden kann. Der Ansatz bleibt unverändert. Sodann wird wie folgt beschlossen: Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2012 und die Ausrichtung des finanzpolitischen Kurses der Stadt in den Folgejahren werden folgende Leitentscheidungen getroffen: A I. Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge und der für das Haushaltsjahr 2012 und für die Jahre 2013 bis 2015 prognostizierten Fehlbedarfe ist die Stadt kraft Gesetzes (§ 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW) verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts und zur Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzepts wird zügig fortgesetzt. II. Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu erreichen: 1. Solange die Stadt kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen kann, ist für die Ausgestaltung wie für die Ausführung des Haushaltsplans 2011 die Vorschrift des § 82 GO NRW maßgeblich. Danach darf die Stadt nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten - zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder - die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. 2. Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu nutzen, soweit sie nicht zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden. 3. In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen werden, nach der freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt werden dürfen; über begründete Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden. 4. Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem Baugesetzbuch oder nach dem Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst durchgeführt werden, wenn mit der Verwaltung verbindlich die Realisierung der Beitragsforderungen vereinbart ist (Zielvereinbarung). III. Mit der Satzung der Stadt Wesseling über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Realsteuerhebesatz-Satzung) vom 21.12.2011 werden die Realsteuerhebesätze gegenüber wie folgt festgesetzt:: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 220 v.H. 450 v.H. 460 v.H. IV. Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das Budget Allgemeine Finanzwirtschaft. B. I. Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.03.2012 Seite 2 Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus Gründen der Sicherheit, der Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Substanzerhaltung oder zur Sicherung der Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig sind, aufgestockt. (Anm.: Die Beträge wurden in die entsprechenden Budgets eingerechnet. Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 (Anlage 7 der Niederschrift) dargestellt. Die Anlage enthält die vom Hauptausschuss und vom Rat gefassten Beschlüsse.) Insgesamt werden im Ergebnisplan Haushaltsmittel für Hochbaumaßnahmen von zusammen und im Finanzplan für Investitionen von bereitgestellt. (Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese Investitionen werden aus den Abschreibungen finanziert.) 1.239.800 €, 703.900 € 35 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen II. Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben erforderlich sind, werden die betreffenden Budgets um weitere Haushaltsmittel aufgestockt. Insoweit werden im Ergebnisplan zusätzlich bereitgestellt. (Anm.: Die Maßnahmen sind in der Anlage 2 (Anlage 8 der Niederschrift) dargestellt. Die Anlage enthält die vom Hauptausschuss und vom Rat gefassten Beschlüsse.) 1.832.400 € 35 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen III. a) Aus den vorstehenden Leitentscheidungen ergibt sich für den Gesamtergebnisplan ein Fehlbedarf von der durch die Verringerung der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen wird. 6.379.800 €, -Fachausschuss: Hauptausschuss35 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen b) Der Finanzplan (investiv) schließt mit einem Fehlbedarf von ab, der aus dem Bestand an Finanzmitteln (Kassenbestand) gedeckt wird. 378.200 € Der Finanzplan beinhaltet investive Auszahlungen in Höhe von 4.164.200 € und investive Einzahlungen in Höhe von 3.786.000 €. Kredite für Investitionen sind nicht veranschlagt. -Fachausschuss: Hauptausschuss35 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.03.2012 Seite 3