Daten
Kommune
Wesseling
Größe
127 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
11.05.12, 06:43
Aktualisiert
11.05.12, 06:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 10.05.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 27.03.2012 um 18:04 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.2.
Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für das Haushaltsjahr 2012
Nach intensiven Beratungen werden die von der Verwaltung mit Schreiben vom 27.02.2012 und
22.03.2012 vorgelegten Veränderungsnachweise 1 und 2 in die Leitentscheidungen einbezogen.
41 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Ergänzend werden über folgende Änderungsanträge Beschlüsse gefasst:
Beschaffung eines Dienstwagen für den Hausmeisterpool
Antrag der Grüne-Fraktion: Anhebung des Ansatzes um 15.000 € auf 30.000 € für die
Beschaffung eines Elektrofahrzeugs. Der Erhöhungsbetrag wird mit einem Sperrvermerk
zugunsten des Hauptausschusses versehen, weil vor einer Beschaffung zunächst die Erfahrungen
mit dem vorhandenen E-Mobil abgewartet werden sollen.
41 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Einführung von Parkgebühren
Antrag der SPD-Fraktion: Bildung eines Ansatzes in Höhe von 250.000 € für die Einführung von
Parkgebühren.
Der Antrag wird bei 20 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen angelehnt.
Kindertageseinrichtung Jahnstraße – Umgestaltung des Außengeländes
Auf Anregung von Herrn Ludger Strobel, den Ansatz in Höhe von 64.300 € zu reduzieren und
anstelle der kompletten Neugestaltung des Außengeländes lediglich die Stolperstellen zu
beseitigen, erläutert Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf, dass die Planung zur Umgestaltung im
Jugendhilfeausschuss vorgestellt und dort beraten werden kann. Der Ansatz bleibt unverändert.
Sodann wird wie folgt beschlossen:
Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2012 und die Ausrichtung des finanzpolitischen Kurses der
Stadt in den Folgejahren werden folgende
Leitentscheidungen
getroffen:
A
I.
Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge und der für das Haushaltsjahr
2012 und für die Jahre 2013 bis 2015 prognostizierten Fehlbedarfe ist die Stadt kraft Gesetzes (§ 76 Absatz
1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW) verpflichtet, ein
Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen.
Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer geordneten
Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“. Es bedarf der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde.
Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts und zur Erstellung eines
genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzepts wird zügig fortgesetzt.
II.
Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu erreichen:
1.
Solange die Stadt kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen kann, ist für die
Ausgestaltung wie für die Ausführung des Haushaltsplans 2011 die Vorschrift des § 82 GO NRW
maßgeblich. Danach darf die Stadt nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten
-
zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder
-
die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
2.
Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu nutzen, soweit sie nicht
zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden.
3.
In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen werden, nach der
freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt werden dürfen; über begründete
Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden.
4.
Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem Baugesetzbuch oder nach dem
Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst durchgeführt werden, wenn mit der Verwaltung
verbindlich die Realisierung der Beitragsforderungen vereinbart ist (Zielvereinbarung).
III.
Mit der Satzung der Stadt Wesseling über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
(Realsteuerhebesatz-Satzung) vom 21.12.2011 werden die Realsteuerhebesätze gegenüber wie folgt
festgesetzt::
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
220 v.H.
450 v.H.
460 v.H.
IV.
Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das Budget Allgemeine
Finanzwirtschaft.
B.
I.
Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen
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Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus Gründen der Sicherheit, der
Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Substanzerhaltung oder zur Sicherung der
Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig sind, aufgestockt. (Anm.:
Die Beträge wurden in die entsprechenden Budgets eingerechnet. Die
Maßnahmen sind in der Anlage 1 (Anlage 7 der Niederschrift) dargestellt. Die
Anlage enthält die vom Hauptausschuss und vom Rat gefassten Beschlüsse.)
Insgesamt werden im Ergebnisplan Haushaltsmittel für Hochbaumaßnahmen von
zusammen
und im Finanzplan für Investitionen von
bereitgestellt.
(Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine
Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese
Investitionen werden aus den Abschreibungen finanziert.)
1.239.800 €,
703.900 €
35 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
II.
Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben
erforderlich sind, werden die betreffenden Budgets um weitere Haushaltsmittel
aufgestockt. Insoweit werden im Ergebnisplan
zusätzlich bereitgestellt. (Anm.: Die Maßnahmen sind in der Anlage 2 (Anlage 8
der Niederschrift) dargestellt. Die Anlage enthält die vom Hauptausschuss und
vom Rat gefassten Beschlüsse.)
1.832.400 €
35 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
III.
a)
Aus den vorstehenden Leitentscheidungen ergibt sich für den
Gesamtergebnisplan ein Fehlbedarf von
der durch die Verringerung der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen wird.
6.379.800 €,
-Fachausschuss: Hauptausschuss35 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
b)
Der Finanzplan (investiv) schließt mit einem Fehlbedarf von
ab, der aus dem Bestand an Finanzmitteln (Kassenbestand) gedeckt wird.
378.200 €
Der Finanzplan beinhaltet investive Auszahlungen in Höhe von 4.164.200 € und
investive Einzahlungen in Höhe von 3.786.000 €. Kredite für Investitionen sind
nicht veranschlagt.
-Fachausschuss: Hauptausschuss35 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.03.2012
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