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Beschlusstext (Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Eigenbetrieb Straßen zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2016 und ggf. 2017, soweit der Eigenbetrieb Straßen nicht zum 31.12.2016 aufgelöst wird)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
14.09.15, 09:22
Aktualisiert
14.09.15, 09:22
Beschlusstext (Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Eigenbetrieb Straßen zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2016 und ggf. 2017, soweit der Eigenbetrieb Straßen nicht zum 31.12.2016 aufgelöst wird)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 23.06.2015 16.1 Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Eigenbetrieb Straßen zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2016 und ggf. 2017, soweit der Eigenbetrieb Straßen nicht zum 31.12.2016 aufgelöst wird 212/2015 Gemäß § 106 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), § 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) und § 1 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen macht die Stadt Erftstadt von ihrem Vorschlagsrecht zur Benennung eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Gebrauch und schlägt der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl&Partner, Spichernstraße 73, 50672 Köln für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung(en) des EB Straßen vor. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Eigenbetrieb Straßen nicht zum 31.12.2016 aufgelöst wird. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)