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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Schulpolitischer Konsens für NRW und Einführung der neuen Schulform Sekundarschule)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
12.09.11, 19:00
Aktualisiert
12.09.11, 19:00
Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Schulpolitischer Konsens für NRW und Einführung der neuen Schulform Sekundarschule) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Schulpolitischer Konsens für NRW und Einführung der neuen Schulform Sekundarschule)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 22.09.2011 126/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Frau Kreutz/ Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 2 211-00 05.09.2011 öffentlich TOP- Nr.: Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Schulpolitischer Konsens für NRW und Einführung der neuen Schulform Sekundarschule Beschlussvorschlag: Ohne, muss in der Sitzung nach Auswertung und Prüfung der voraussichtlichen landesgesetzlichen Bestimmungen erarbeitet werden. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Nach den umfangreichen Beratungen im Schulausschuss und Rat der Gemeinde Hürtgenwald wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung am 14.07.2011 unter anderem beschlossen, „Gespräche mit Nachbarkommunen zur möglichen Kooperation mit anderen Schulträgern zu führen, insbesondere die mit der Gemeinde Simmerath begonnenen Gespräche und Überlegungen zielführend fortzusetzen.“ Am 19.07.2011 haben CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen gemeinsame Leitlinien für einen schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und bekräftigt, hiermit den Streit um die Schulstruktur in NRW bis zum Jahre 2023 beizulegen. Zu den Einzelheiten darf ich auf den beigefügten Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW verweisen (Anlage 1). - Seite 1 von 2 - Nach derzeitigem Stand wird der Landtag zu einer Sondersitzung am 09.09.2011 über das 6. Schulrechtsänderungsgesetz zusammen kommen, um über die Einarbeitung dieses Schulkonsens` in ein förmliches Gesetz zu beraten. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll nach dem Wunsch aller drei zuvor genannten Fraktionen bis Oktober diesen Jahres abgeschlossen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Gesichtspunkte ersichtlich, die eine Kooperation der Gemeinde Hürtgenwald mit der Gemeinde Simmerath zur Errichtung einer Sekundarschule verhindern könnten. Einzelheiten werden mündlich in der Sitzung mitgeteilt, da bis zu diesem Tag die genauen Bestimmungen der Sekundarschule im 6. Schulrechtsänderungsgesetz bekannt sein dürften. Es ist absehbar, dass die nachfolgend aufgeführten, weiteren Verfahrensschritte in enger zeitlicher Abfolge erfolgen müssen, um fristgerecht bis Ende diesen Jahres einen Antrag an die Bezirksregierung Köln stellen zu können: a) Erarbeitung eines pädagogischen und räumlichen Konzepts b) Durchführung eines interkommunalen Abstimmungsverfahrens c) Informationsveranstaltungen für die Eltern der Schülerinnen und Schülern der Grundschulen d) Bedürfnisfeststellung mittels schriftlicher Elternbefragung e) Entscheidung der betreffenden Schulkonferenzen f) Beschlussfassungen in den Räten der Kommunen Diese Beschlussvorlage wurde am 09.09.2011 um folgende Anlagen ergänzt: Anlage 2: Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in NordrheinWestfalen (6. Schulrechtsänderungsgesetz) für die Sitzung des Landtags am 09.09.2011 Anlage 3: Schreiben der Stadt Nideggen vom 01.09.2011, hier eingegangen am 07.09.2011 Anlage 4: Informationsschreiben der Gemeinde Hürtgenwald an alle Kommunen des Südkreises Düren (Kreuzau, Nideggen, Vettweiß, Heimbach) vom 19.07.2011 Eine inhaltliche Bewertung wird nachgereicht. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Siehe Ausführungen zu dem Punkt Beschlussvorschlag. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -