Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
12.09.11, 19:00
Aktualisiert
12.09.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 22.09.2011
126/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Frau Kreutz/ Herr
Riester
Aktenzeichen:
Datum:
2 211-00
05.09.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Schulpolitischer Konsens für NRW und Einführung der neuen Schulform
Sekundarschule
Beschlussvorschlag:
Ohne, muss in der Sitzung nach Auswertung und Prüfung der voraussichtlichen
landesgesetzlichen Bestimmungen erarbeitet werden.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Nach den umfangreichen Beratungen im Schulausschuss und Rat der Gemeinde Hürtgenwald
wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung am 14.07.2011 unter anderem beschlossen,
„Gespräche mit Nachbarkommunen zur möglichen Kooperation mit anderen Schulträgern zu
führen, insbesondere die mit der Gemeinde Simmerath begonnenen Gespräche und
Überlegungen zielführend fortzusetzen.“
Am 19.07.2011 haben CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen gemeinsame Leitlinien für einen
schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und bekräftigt, hiermit den Streit
um die Schulstruktur in NRW bis zum Jahre 2023 beizulegen. Zu den Einzelheiten darf ich auf den
beigefügten Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW verweisen (Anlage 1).
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Nach derzeitigem Stand wird der Landtag zu einer Sondersitzung am 09.09.2011 über das 6.
Schulrechtsänderungsgesetz zusammen kommen, um über die Einarbeitung dieses
Schulkonsens` in ein förmliches Gesetz zu beraten. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren
soll nach dem Wunsch aller drei zuvor genannten Fraktionen bis Oktober diesen Jahres
abgeschlossen sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Gesichtspunkte ersichtlich, die eine Kooperation der Gemeinde
Hürtgenwald mit der Gemeinde Simmerath zur Errichtung einer Sekundarschule verhindern
könnten. Einzelheiten werden mündlich in der Sitzung mitgeteilt, da bis zu diesem Tag die
genauen Bestimmungen der Sekundarschule im 6. Schulrechtsänderungsgesetz bekannt sein
dürften.
Es ist absehbar, dass die nachfolgend aufgeführten, weiteren Verfahrensschritte in enger
zeitlicher Abfolge erfolgen müssen, um fristgerecht bis Ende diesen Jahres einen Antrag an die
Bezirksregierung Köln stellen zu können:
a) Erarbeitung eines pädagogischen und räumlichen Konzepts
b) Durchführung eines interkommunalen Abstimmungsverfahrens
c) Informationsveranstaltungen für die Eltern der Schülerinnen und Schülern der Grundschulen
d) Bedürfnisfeststellung mittels schriftlicher Elternbefragung
e) Entscheidung der betreffenden Schulkonferenzen
f) Beschlussfassungen in den Räten der Kommunen
Diese Beschlussvorlage wurde am 09.09.2011 um folgende Anlagen ergänzt:
Anlage 2:
Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in NordrheinWestfalen (6. Schulrechtsänderungsgesetz) für die Sitzung des
Landtags am 09.09.2011
Anlage 3:
Schreiben der Stadt Nideggen vom 01.09.2011, hier eingegangen am
07.09.2011
Anlage 4:
Informationsschreiben der Gemeinde Hürtgenwald an alle Kommunen des
Südkreises Düren (Kreuzau, Nideggen, Vettweiß, Heimbach) vom 19.07.2011
Eine inhaltliche Bewertung wird nachgereicht.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Siehe Ausführungen zu dem Punkt Beschlussvorschlag.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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