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Hürtgenwald
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Erstellt
12.09.11, 19:00
Aktualisiert
12.09.11, 19:00
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Schnellbrief 111/2011
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
20.07.2011
Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
am 19. Juli 2011 haben CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN gemeinsame Leitlinien für einen schulpolitischen
Konsens für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Damit ist jedenfalls bis zum Jahr 2023 der Streit um die
Schulstruktur in NRW beigelegt. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Statt der von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN
favorisierten Gemeinschaftsschule und statt der von der CDU favorisierten Verbundschule wird nun die
Sekundarschule eingeführt.
Aus der Ziffer 5 des als Anlage beigefügten Konsenses können im Einzelnen die Eckpunkte der zu schaffenden Sekundarschule
entnommen werden.
Nachfolgend möchten wir Ihnen kurz die wesentlichen Inhalte der Verständigung zwischen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und
CDU vorstellen (1.) und dies mit einer ersten Bewertung unter dem Vorbehalt einer genaueren inhaltlichen Prüfung verbinden
(2.)
1.
Inhalte des Konsenses
Die Sekundarschule unterscheidet sich von der Gemeinschaftsschule dadurch, dass sie stets ohne Oberstufe geführt wird.
Der Bildungsgang zum Abitur wird durch eine verbindliche Kooperation mit einer gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums,
einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert. Beabsichtigt der Schulträger zukünftig, eine integrierte Schule mit
gymnasialer Oberstufe einzuführen, so muss er eine mindestens vierzügige Gesamtschule gründen.
Die Sekundarschule ist mindestens dreizügig. Entsprechende Vorgaben galten auch für Anträge zum Modellversuch
Gemeinschaftsschule. Allerdings soll bei der Sekundarschule – anders als bei der Gemeinschaftsschule - eine
Teilstandortschule einer mindestens dreizügigen Stammschule in zweizügiger Form zulässig sein, wenn damit das letzte
weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird.
In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt. Ab dem 7. Jahrgang kann der
Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert,
teilintegriert oder mindestens in zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
-2-
-2Eine weitere Unterscheidung zur Gemeinschaftsschule ergibt sich aus den Vorgaben für die zweite Fremdsprache. Im Rahmen
des Modellversuchs Gemeinschaftsschule ist die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang obligatorisch. Für die Sekundarschule
soll festgelegt werden, dass die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang fakultativ angeboten wird. Ein weiteres Angebot einer
zweiten Fremdsprache ab dem 8. Jahrgang soll die Anschlussfähigkeit für das Abitur sichern.
Hervorzuhaben ist zudem, dass es sich bei der Sekundarschule in der Regel um eine Ganztagsschule mit einem Stellenzuschlag
von 20 % handelt.
In die zu errichtende Sekundarschule werden in der Regel verschiedene Schulformen zusammengeführt, wenn hierfür vor Ort
ein Bedürfnis entsteht. Grundlage hierfür ist die Entwicklung der Schülerzahlen und die Befragung der Grundschuleltern.
Die Sekundarschule wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstimmung mit den ggf.
betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang insbesondere,
dass hinsichtlich des Schulkonsenses auf das Modell des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Findung eines regionalen
Konsenses Bezug genommen wird. Insoweit wird auf den Schnellbrief vom 18.04.2011 verwiesen.
Neben der Festlegung der Eckpunkte für die Sekundarschule enthält der Schulkonsens weitere Regelungsinhalte: Aus Ziffer 8
können Sie entnehmen, dass ein weiteres Ziel die Sicherung eines wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Schulangebotes
in Nordrhein-Westfalen als großem Flächenland mit einem deutlichen Stand-Land-Gefälle ist. Hierzu bedürfe es differenzierter
Lösungen, die sich für den Primarbereich anders darstellen würden als für Schulen der Sekundarstufe I und II, für den
ländlichen Raum anders als für Ballungsräume. Wohnortnahe Grundschulstandorte sollen möglichst erhalten bleiben, auch
durch Intensivierung von Teilstandorten. Dies soll offenbar durch jahrgangsübergreifendes Lernen ermöglicht werden. Die
Geschäftsstelle geht davon aus, dass die Einzelheiten durch Gesetz geregelt werden.
Einer Empfehlung der Bildungskonferenz aufgreifend ist in Ziffer 10 letzter Satz des Papiers von einer Weiterentwicklung aller
Schulen zu Ganztagsschulen die Rede. Hierzu ist anzunehmen, dass es sich um einen langfristigen Prozess handeln dürfte, der
auch unter dem Vorbehalt des finanziell Machbaren stehen wird.
Schließlich enthält der schulpolitische Konsens auch Ausführungen in Ziffer 11 zur Umsetzung von Artikel 24 UNBehindertenrechtskonvention. Insoweit wird auf den gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Grüne vom Dezember letzten
Jahres hingewiesen (Landtagsdrucksache 15/680). Der Prozess zur inklusiven Schule soll danach fortgesetzt werden. Hieraus
erwachsender gesetzlicher Regelungsbedarf könne ggf. zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Gesetzgebungsverfahren zur
Weiterentwicklung der Schulstruktur verbunden werden. Aus Ziffer 4 letzter Spiegelpunkt ergibt sich, dass Förderschulen
erhalten bleiben sollen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind.
2.
Erste Bewertung der Geschäftsstelle
Der Schulkonsens wird ausdrücklich begrüßt, da er für die Schulträger bis zum Jahr 2023 eine verlässliche
Planungsgrundlage darstellt. Unabhängig von einer noch vorzunehmenden Bewertung des erwarteten Gesetzentwurfs im Detail
ist es ein Wert an sich, dass gerichtliche Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit bestimmter Schulformen der
Vergangenheit angehören. Zudem ist die Frage der Schulstrukturen für die Zeitdauer der Vereinbarung auch nicht länger
Spielball wechselnder politischer Mehrheiten im Landtag. Insgesamt verspricht der Konsens gegenüber dem gesetzlichen
Status quo deutlich erweiterte Handlungsoptionen für unsere Mitgliedsstädte und –gemeinden zur Gewährleistung eines
wohnortnahen Angebots in der Sekundarstufe I.
Da seitens der CDU das Vorhaben der Verbundschule aufgegeben worden ist, steht zu befürchten, dass keine weiteren
Verbundschulen mehr durch das Land NRW genehmigt werden. Der Verband hat sich bislang dafür eingesetzt, dass die Option
Verbundschule für die Schulträger nicht nur erhalten bleibt, sondern dass die Möglichkeiten für Verbundlösungen
entsprechend den ursprünglichen Vorschlägen der CDU (LT-Drs. 15/1915) ausgeweitet werden. Insofern wird sorgfältig zu
prüfen sein, ob die Sekundarschule in ihrer konkreten Ausgestaltung eine adäquate Alternative nicht nur zur
Gemeinschaftsschule, sondern auch zur Verbundschule bietet.
-3-
-3Positiv zu bewerten sind aus Sicht der Geschäftsstelle die beabsichtigten Vorgaben hinsichtlich der zweiten Fremdsprache.
Damit wird den auch aus unseren Mitgliedskommunen vorgetragenen Bedenken Rechnung getragen, dass eine Orientierung
rein an gymnasialen Standards leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler überfordern könnte.
Im Hinblick auf den beabsichtigten Ganztag für die Sekundarschule wird die Geschäftsstelle Wert darauf legen, dass das RegelAusnahme-Verhältnis großzügig gehandhabt wird, so dass auf der Grundlage des Ergebnisses einer entsprechenden
Elternbefragung auch Sekundarschulen in Halbtagsform zugelassen werden.
Das Land wird nun einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des schulischen Konsenses in den Landtag einbringen, zu dem auch die
kommunalen Spitzenverbände angehört werden. Die Geschäftsstelle geht davon aus, dass die Einbringung bis Mitte September
2011 geschehen wird. Bei der gesetzlichen Umsetzung wird sich zeigen, ob die Regelung passgenaue Lösungen für den
kreisangehörigen Raum ermöglicht und inwieweit von kommunaler Seite Änderungen gefordert werden müssen. Der
Schulausschuss des Städte- und Gemeindebundes wird den Gesetzentwurf beraten, sobald er vorliegt. Über die Ergebnisse
werden wir Sie in gewohnter Weise informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernd Jürgen Schneider
Anlage