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Beschlusstext (Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
9,1 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
11.05.12, 06:43
Aktualisiert
11.05.12, 06:43
Beschlusstext (Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 10.05.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 27.03.2012 um 18:04 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses Vorlagennummer: 28/2012 Auf Empfehlung des Schulausschusses wird beschlossen: Gemäß § 85 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW werden die jeweiligen Schulleitungen und im Verhinderungsfalle die jeweiligen Vertreter/innen im Amt des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums, der AlbertEinstein-Realschule, der Wilhelm-Busch-Schule, der Fröbelschule sowie der/die jeweilige Sprecher/in der Grundschulen in Wesseling zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen. Einstimmig, 0 Enthaltungen