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Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
11.02.11, 12:18
Aktualisiert
01.03.11, 11:51
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Niederschrift über die 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 27.01.2011 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:40 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Hanning, Herr Heidemann, Herr Leiding (Herr Bas fehlt entschuldigt.) CDU: Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Niemann B90/Grüne: Herr Dr.Bruck, Herr Gadow FDP: Herr Eger Verwaltung: FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer Zuhörer: 10 Presse: 1 Gäste: Herr Huesman (Planungsbüro Drees und Huesmann) Herr Baltschun, Herr Daake, Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet AV Herr Puchert-Blöbaum Herrn Horst Leiding (Sachkundiger Bürger) gem. § 58 Abs. 3 i.V.m. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW. Außerdem begrüßt er Herrn Huesmann vom Planungsbüro Drees und Huesmann zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7. Anschließend wird die Tagesordnung wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Ein Anwohner der „Neuen Straße“ erkundigt sich nach dem Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes im Bereich der „Neuen Straße“. FBL Herr Oortman führt dazu aus, dass es im Februar diesen Jahres eine Anliegerversammlung geben werde, wozu die Verwaltung noch einladen wird. In der heutigen Sitzung werde dieser Bebauungsplan nicht Thema sein. Weitere Anfragen werden nicht gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder -2- Es werden keine Anfragen gestellt. 3. Informationen der Verwaltung Es liegen keine Informationen vor. 4. 15. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Satzungsempfehlung AV Herr Puchert-Blöbaum fasst das Änderungsverfahren kurz zusammen und weist daraufhin, dass während der Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen seien. Anschließend lässt er wie folgt abstimmen: Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 15. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) als Satzung und die dazugehörige Begründung zu beschließen. - einstimmig 5. 16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Ausschuss stimmt wie folgt ab: • Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf für die 16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B). • Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 16. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. - 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) 6. 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die CDU-Fraktion erkundigt sich, ob es sinnvoll sei, die Definition des „unteren Bezugspunktes“ in den textlichen Festsetzungen für die Höhenermittlung unverändert zu belassen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass es gerade mit dieser Definition Schwierigkeiten gegeben habe. In dem Zusammenhang weist die Fraktion Bündnis 90/ Grüne auf die Stellungnahme des Kreises Lippe zum Verfahren „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ hin, wo empfohlen werde, den unteren Bezugspunkt als NN-Höhe festzusetzen. Herr Huesmann bestätigt, dass es durchaus Sinn, mache den unteren Bezugspunkt z.B. als NN-Höhe festzusetzen, wenn es sich um ein Gelände mit Gefälle handelt. Bei einem ebenen Gelände hat es sich dagegen bewährt, als unteren Bezugspunkt die Mitte der Erschließungsstraße festzusetzen. In diesem aktuellen Fall schlägt er jedoch vor, erstmal mit einer unveränderten Festsetzung ins Verfahren zu gehen, da es darum gehe, bereits durchgeführte -3- Baumaßnahmen mit dieser Bebauungsplanänderung zu heilen. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und beschließen wie folgt: • Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf für die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“. • Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. - einstimmig 7. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ hier: - Beschluss über die Äußerungen der Nachbarkommunen gemäß § 2 (2) BauGB, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB - Beschluss zur Veränderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Entwurfsbeschluss AV Puchert-Blöbaum bittet Herrn Huesmann um seine Ausführungen. Eingangs stellt Herr Huesmann die Planung vor. Er gibt bekannt, dass sich der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wie folgt verändert. Im Süden wird eine Erweiterung aufgrund des Wegfalls der Planstraße für den Busverkehr erfolgen. Auf diese Verkehrsfläche solle verzichtet werden, da eine andere Lösung für die Buslinienführung favorisiert werde. Im Südosten wird der Geltungsbereich um den Bereich der vorgesehenen Ausgleichsfläche zurückgenommen. Hier verbleibt es bei der Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Brachfläche“ innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Gewerbegebiet Asemissen“. Bei Bedarf, so führt Herr Huesmann weiter aus, könne diese Fläche von ca. 4.000 m² als Gewerbefläche, z.B. für die Erweiterung der Autowaschanlage, zur Verfügung stehen. Da mit der Flächenrücknahme die vorgesehene Ausgleichsfläche innerhalb des Geltungsbereiches entfällt, sei geplant, den Ausgleich komplett extern vorzunehmen. Des Weiteren, so Herr Huesmann, wird innerhalb des Plangebietes auf der Südseite eine 5,50 m breite Fläche für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde Leopoldshöhe festgesetzt. Somit ist die Erschließung für die östlich des Plangebietes liegende Fläche gesichert. Von Seiten der CDU-Fraktion wird die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoll sei, den Geltungsbereich wie im Aufstellungsbeschluss zu belassen und die Grünfläche bereits jetzt schon als Gewerbefläche festzusetzen. Herr Huesmann weist daraufhin, dass es sich hier um die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes handele. Es sei nicht üblich, eine „Angebotsplanung“ ohne direkten Vorhabenbezug zu verbinden. Aus dem Grund schlägt er vor, diese Änderung erst bei Bedarf durchzuführen. Zu berücksichtigen sei ebenfalls, dass bei der Festsetzung von Grünfläche in Gewerbefläche von der Gemeinde Leopoldshöhe als Eigentümerin sofort und nicht erst bei einem Verkauf des Grundstückes ein Ausgleich vorgenommen werden müsse. Hinsichtlich der eingegangenen Stellungnahmen während der Beteiligung, erklärt Herr Huesmann, sind alle planungsrelevanten Aspekte in die Entwurfsplanung eingeflossen. Eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe hinsichtlich des Umweltberichtes und der Artenschutzrechtlichen Stellungnahme habe bereits stattgefunden. Von Seiten der SPD-Fraktion wird nachgefragt, ob die Begrünung im Bebauungsplan festgesetzt wird. Herr Huesmann verweist auf den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und betont, dass eine Anpflanzung vorgesehen sei, welche den Charakter einer Einfriedung habe. -4- Allerdings müsse die Einsehbarkeit des Gewerbebetriebes gewährleistet sein und bleiben. Weiter erkundigt sich die SPD-Fraktion, wie es zu verstehen sei, dass eine max. Gebäudehöhe von 7,00 m festgesetzt wird, aber in Ausnahmen diese um 2,00 m überschritten werden dürfe. Hier erklärt Herr Huesmann, dass hiermit untergeordnete Bauteile, wie z.B. technische Aufbauten, bauordnungsrechtlich abgesichert werden sollen. Von Seiten der CDU-Fraktion stellt sich die Frage, ob das Kanalnetz der Gemeinde Leopoldshöhe für so ein Projekt ausreiche und ob ausgeschlossen werden könne, dass Chemikalien in den Klärschlamm gelangen. FBL Oortman erklärt, dass der Schmutzwasserkanal völlig ausreichend sei, da dass Brauchwasser gereinigt und wieder verwendet werde. Er weist daraufhin, dass eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben vom Kreis Lippe erteilt werden müsse, wenn nötig, mit entsprechenden Auflagen. AV Puchert-Blöbaum ergänzt, dass diese Problematiken nichts mit dem Planungsrecht zu tun haben. Da die Einwendungen gegen die Planung B 66 neu durchaus Auswirkungen auf diese Planung haben können, lehnt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes weiterhin ab. Vor der Abstimmung bittet die CDU-Fraktion um eine aktuelle Übersicht über Ausgleichsflächensituation auf dem Freesenberg. Diese wird den Satzungsunterlagen beigefügt. die Sodann lässt AV Pucher-Blöbaum wie folgt abstimmen: 1. Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen zu den Äußerungen aus der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung / Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (Abwägungsmatrix) wird zugestimmt. 2. Die Geltungsbereiche der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ werden gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Süden und Südosten verändert. Für die genauen Grenzen des Plangebietes ist die im Bebauungsplan-Entwurf eingetragene Grenze des räumlichen Geltungsbereiches verbindlich. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ wird mit der Begründung gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen. 4. Gleichzeitig wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“) mit dem Erläuterungsbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB als Entwurf beschlossen. 5. Die Entwürfe sind mit der Begründung und den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. - 11 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 8. Rahmenplanung -Südlich der Herforder Straßehier: Definition der Ziele Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße“ hier: Abstimmung Bebauungsvorschlag Eingangs erinnert FBL Herr Oortman daran, dass die Gemeinde Leopoldshöhe Mitte März 2010 das „Gelände Westphal“ geschenkt bekommen habe. Daraufhin seien die Anlieger der „Herforder Straße“ im September zu einem Gespräch eingeladen worden. In diesem Gespräch sei einvernehmlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet favorisiert worden. Nachdem der Rat am 16.12.2010 den Bebauungsplan mit Veränderungssperre beschlossen hat, werden heute Vorschläge von Seiten der Verwaltung vorgestellt, wie eine mögliche Bebauung aussehen könnte. Es handele sich hierbei um Vorschläge von den Anliegern (Anlage 1), von einem möglichen Investor (Anlage 2) und von der Verwaltung, beendet FBL Oortman seine Ausführungen und übergibt an Herrn Raddatz. Rahmenplan Herr Raddatz macht zunächst deutlich, dass die Verwaltung die ersten Arbeitsschritte zur Erarbeitung eines Rahmenplanes beendet hat. Diese umfassen die Bestandsaufnahme, die Identifizierung von -5- Qualitäten und Mängeln sowie die Erarbeitung einer Zielkonzeption für das Gebiet. Für ein kleineres Gebiet innerhalb des Rahmenplanes erarbeitet die Verwaltung den von FBL Herrn Oortman angesprochenen Bebauungsplan. Dieser sei im Gegensatz zum Rahmenplan rechtsverbindlich und ermögliche die Bebauung von Grundstücksteilen, die bisher nicht bebaubar sind. Die Erarbeitung eines Rahmenplanes ist angezeigt, da die Flächen im Geltungsbereich und die hieran angrenzenden Flächen im Zusammenhang betrachtet werden müssen. Insbesondere sei eine Erschließungskonzeption sinnvoll, die alle Flächen einschließt. Herr Raddatz stellt zunächst den ersten Arbeitsschritt zur Erarbeitung des Rahmenplanes vor (Die nachfolgende Präsentation ist im Ratsinformationssystem einsehbar.) Die vorhandenen Nutzungen sind vielseitig. Ein Seniorenheim, Flächen für Wohnbebauung, große zusammenhängende Mischnutzungen, eine Gewerbebrache, große Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und private Gärten befinden sich im Bereich der Rahmenplanung. Die vorhandene Bebauung an der „Herforder Straße“ und „Hauptstraße“ wird geprägt von dichter Bebauung, mit unterschiedlich großen Baukörpern. Allerdings überwiegt die zweigeschossige Bauweise. Das Satteldach dominiert als Dachform. Als Qualität der Flächen wird von der Verwaltung u.a. auf die zentrumsnahe Lage der Flächen innerhalb der Einzugsbereiche von Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen verwiesen. Als städtebauliche Mängel werden u.a. die teilweise sehr langen privaten Zuwegungen genannt. Ziel sei, das Seniorenwohnheim zu erhalten bzw. zu erweitern, ebenso die vorhandene Wohnbebauung mit Tendenz zur Nachverdichtung, die Mischnutzung, die Nahversorger sowie die aufgezeigten Grünflächen. Der Planungsentwurf und die Zielkonzeption der Verwaltung berücksichtigen auch die aktuellen Nachfragen auf dem Wohnungsmarkt. Hier seien nach wie vor barrierefreie Wohnungen mit und ohne Service sehr gefragt, aber auch kleine und günstige Wohnungen und verschiedene Typen von Einfamilienhäusern. Bebauungsplan Im Anschluss wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorgestellt. Derzeit, so Herr Raddatz, seien Teile des Gebietes gem. § 34 BauGB bebaubar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt diese Flächen ein und darüber hinaus auch private Gartenflächen. Auf den privaten Gartenflächen ist eine Bebauung nur möglich, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dies entspricht auch den Wünschen der meisten Anlieger, die eine verbindliche Regelung für die Bebauung des Gebietes wünschen, wie FBL Herr Oortman bereits ausgeführt hat. Der Entwurf der Verwaltung für den Bebauungsplan beinhaltet eine möglichst hohe Ausnutzbarkeit der ehemaligen „Westphal-Fläche“ mit einer zweigeschossigen verdichteten Bebauung als Mietwohnungsbau bzw. Servicewohnen und eine zweigeschossige Wohnbebauung mit Kettenhäusern und freistehenden Stadtvillen auf den jetzigen privaten Freiflächen. Eine verdichtete Bebauung mache aufgrund der Lage (hier: u.a. die Nähe zum Ortszentrum, gut erreichbare Kindergärten, Schulen, Spielplätze und Nahversorger, gute Verbindungen zum ÖPNV) Sinn, so begründet die Verwaltung ihren Entwurf. Neben dem Entwurf der Verwaltung, so Herr Raddatz, sei ein Vorschlag der Anlieger eingegangen (Anlage 1), dieser ist als Tischvorlage verteilt worden. Dieser Vorschlag beinhaltet eine weniger dichte Bebauung und anstelle eines massiven Gebäudes auf dem „Westphal-Gelände“, vier freistehende Wohngebäude. Ein weiterer Entwurf habe ein möglicher Investor kurzfristig eingereicht (Anlage 2). Hier wird der Bau von Kettenhäusern und sechs Mehrfamilienhäusern vorgeschlagen. In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass noch Klärungsbedarf besteht. Von Seiten der CDU- und SPD-Fraktion wird eine Vorstellung in den Fraktionssitzungen in der kommenden Woche gewünscht. Die Verwaltung befürwortet die Vorgehensweise. FBL Herr Oortman macht in dem Zusammenhang deutlich, dass in jedem Fall ein Kompromiss mit den Anliegern erzielt werden solle. Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird vorgeschlagen, mit Hilfe der Presse, noch weitere Investoren für die Planung zu gewinnen. FBL Herr Oortman weist in dem Zusammenhang daraufhin, dass die Gemeinde Leopoldshöhe bestrebt sei, die Flächen zeitnah zu vermarkten. Anschließend wird die Beschlussfassung vertagt und der Tagesordnungspunkt in die Fraktionen verwiesen. Zurückverwiesen 9. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Detmolder Straße (B 66) zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße Nach kurzer Sachdarstellung durch AV Herrn Puchert-Blöbaum wird wie folgt abgestimmt: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich nördlich der Detmolder Straße (B 66) zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße nicht zu ändern. -6- - einstimmig 10. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich der Hovedisser Straße (Es wird auf TOP 11 der öffentlichen Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 18.11.2010, Drucksache 140/2010 verwiesen) Eingangs erinnert die Verwaltung daran, dass in der letzten Ausschusssitzung nicht abschließend über den vorliegenden Antrag beschlossen worden sei. Die vorliegenden Informationen reichten der CDUFraktion damals nicht aus, um bereits über den kompletten Antrag zu entscheiden. Die Verwaltung wurde somit nur beauftragt, die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche zu überprüfen. Heute sei zu diskutieren, so Frau Knipping, ob die gestalterischen Festsetzungen der 12. Änderung bestehen bleiben oder wie im Antrag überarbeitet werden sollen. Da der Bebauungsplan im Einvernehmen mit den Eigentümern geändert worden sei, wird seitens des Ausschusses die Meinung vertreten, die Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltungsvorgaben nicht zu ändern. Bezug nehmend auf die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche, erinnert die Verwaltung an den Ausschussbeschluss vom 11.03.2010, wo einem entsprechendem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Bereich der Straße „Am Moshagen“ bereits zugestimmt wurde. AV Herr Puchert-Blöbaum ergänzt, dass der angrenzenden Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe“ (Blatt A) schon dahingehend geändert worden sei, dass Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche zulässig sind. Anschließend wird die Verwaltung, auch in Anlehnung an den Beschluss der letzten Hochbau- und Planungsausschusssitzung, beauftragt, zu prüfen, ob ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden soll, damit zukünftig Garagen, Carports und Nebenanlagen auch außerhalb überbaubarer Fläche im Geltungsbereich des kompletten Bebauungsplanes errichtet werden können. Sodann wird wie folgt abgestimmt: Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) zugelassen werden sollen. Wird eine Änderung diesbezüglich empfohlen, wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vielzahl der anstehenden Verfahren die Änderung vorerst zurückgestellt wird. - einstimmig - Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung. Puchert-Blöbaum Ausschussvorsitzender Wiemer Schriftführerin