Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
11.02.11, 12:18
Aktualisiert
01.03.11, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 27.01.2011
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:40 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Hanning,
Herr Heidemann, Herr Leiding
(Herr Bas fehlt entschuldigt.)
CDU:
Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender),
Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Niemann
B90/Grüne:
Herr Dr.Bruck, Herr Gadow
FDP:
Herr Eger
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
10
Presse:
1
Gäste:
Herr Huesman (Planungsbüro Drees und Huesmann)
Herr
Baltschun,
Herr
Daake,
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet AV Herr Puchert-Blöbaum Herrn Horst Leiding (Sachkundiger
Bürger) gem. § 58 Abs. 3 i.V.m. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW.
Außerdem begrüßt er Herrn Huesmann vom Planungsbüro Drees und Huesmann zu den
Tagesordnungspunkten 5 bis 7.
Anschließend wird die Tagesordnung wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Anwohner der „Neuen Straße“ erkundigt sich nach dem Geltungsbereich des geplanten
Bebauungsplanes im Bereich der „Neuen Straße“. FBL Herr Oortman führt dazu aus, dass es im
Februar diesen Jahres eine Anliegerversammlung geben werde, wozu die Verwaltung noch einladen
wird. In der heutigen Sitzung werde dieser Bebauungsplan nicht Thema sein.
Weitere Anfragen werden nicht gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
-2-
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Informationen der Verwaltung
Es liegen keine Informationen vor.
4.
15. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt
B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange
Satzungsempfehlung
AV Herr Puchert-Blöbaum fasst das Änderungsverfahren kurz zusammen und weist daraufhin, dass
während der Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen seien. Anschließend lässt er wie folgt
abstimmen:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 15. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) als Satzung und die
dazugehörige Begründung zu beschließen.
- einstimmig 5.
16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“
(Blatt B)
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Ausschuss stimmt wie folgt ab:
• Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf für die 16. vereinfachte Änderung
des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B).
• Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 16. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3
(2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Offenlegung / der
Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird
darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden
zur 16. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B)
gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur
Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2)
BauGB.
- 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) 6.
11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“
hier:
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die CDU-Fraktion erkundigt sich, ob es sinnvoll sei, die Definition des „unteren Bezugspunktes“ in den
textlichen Festsetzungen für die Höhenermittlung unverändert zu belassen. Die Vergangenheit habe
gezeigt, dass es gerade mit dieser Definition Schwierigkeiten gegeben habe.
In dem Zusammenhang weist die Fraktion Bündnis 90/ Grüne auf die Stellungnahme des Kreises Lippe
zum Verfahren „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ hin, wo empfohlen werde, den unteren
Bezugspunkt als NN-Höhe festzusetzen. Herr Huesmann bestätigt, dass es durchaus Sinn, mache den
unteren Bezugspunkt z.B. als NN-Höhe festzusetzen, wenn es sich um ein Gelände mit Gefälle handelt.
Bei einem ebenen Gelände hat es sich dagegen bewährt, als unteren Bezugspunkt die Mitte der
Erschließungsstraße festzusetzen. In diesem aktuellen Fall schlägt er jedoch vor, erstmal mit einer
unveränderten Festsetzung ins Verfahren zu gehen, da es darum gehe, bereits durchgeführte
-3-
Baumaßnahmen mit dieser Bebauungsplanänderung zu heilen.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und beschließen wie folgt:
• Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf für die 11. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“.
• Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 11. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der
Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf
hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 11.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ gemäß § 13 (2) Nr. 3
BauGB
i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß
§ 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
(öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
- einstimmig 7.
19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage
Gewerbepark Asemissen“
hier: - Beschluss über die Äußerungen der Nachbarkommunen gemäß § 2 (2)
BauGB, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
- Beschluss zur Veränderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
- Entwurfsbeschluss
AV Puchert-Blöbaum bittet Herrn Huesmann um seine Ausführungen.
Eingangs stellt Herr Huesmann die Planung vor. Er gibt bekannt, dass sich der Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss wie folgt verändert.
Im Süden wird eine Erweiterung aufgrund des Wegfalls der Planstraße für den Busverkehr erfolgen. Auf
diese Verkehrsfläche solle verzichtet werden, da eine andere Lösung für die Buslinienführung
favorisiert werde.
Im Südosten wird der Geltungsbereich um den Bereich der vorgesehenen Ausgleichsfläche
zurückgenommen. Hier verbleibt es bei der Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Brachfläche“ innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Gewerbegebiet
Asemissen“. Bei Bedarf, so führt Herr Huesmann weiter aus, könne diese Fläche von ca. 4.000 m² als
Gewerbefläche, z.B. für die Erweiterung der Autowaschanlage, zur Verfügung stehen.
Da mit der Flächenrücknahme die vorgesehene Ausgleichsfläche innerhalb des Geltungsbereiches
entfällt, sei geplant, den Ausgleich komplett extern vorzunehmen.
Des Weiteren, so Herr Huesmann, wird innerhalb des Plangebietes auf der Südseite eine 5,50 m breite
Fläche für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde Leopoldshöhe festgesetzt.
Somit ist die Erschließung für die östlich des Plangebietes liegende Fläche gesichert.
Von Seiten der CDU-Fraktion wird die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoll sei, den Geltungsbereich wie
im Aufstellungsbeschluss zu belassen und die Grünfläche bereits jetzt schon als Gewerbefläche
festzusetzen. Herr Huesmann weist daraufhin, dass es sich hier um die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes handele. Es sei nicht üblich, eine „Angebotsplanung“ ohne
direkten Vorhabenbezug zu verbinden. Aus dem Grund schlägt er vor, diese Änderung erst bei Bedarf
durchzuführen. Zu berücksichtigen sei ebenfalls, dass bei der Festsetzung von Grünfläche in
Gewerbefläche von der Gemeinde Leopoldshöhe als Eigentümerin sofort und nicht erst bei einem
Verkauf des Grundstückes ein Ausgleich vorgenommen werden müsse.
Hinsichtlich der eingegangenen Stellungnahmen während der Beteiligung, erklärt Herr Huesmann, sind
alle planungsrelevanten Aspekte in die Entwurfsplanung eingeflossen. Eine Abstimmung mit der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe hinsichtlich des Umweltberichtes und der
Artenschutzrechtlichen Stellungnahme habe bereits stattgefunden.
Von Seiten der SPD-Fraktion wird nachgefragt, ob die Begrünung im Bebauungsplan festgesetzt wird.
Herr Huesmann verweist auf den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und
betont, dass eine Anpflanzung vorgesehen sei, welche den Charakter einer Einfriedung habe.
-4-
Allerdings müsse die Einsehbarkeit des Gewerbebetriebes gewährleistet sein und bleiben.
Weiter erkundigt sich die SPD-Fraktion, wie es zu verstehen sei, dass eine max. Gebäudehöhe von
7,00 m festgesetzt wird, aber in Ausnahmen diese um 2,00 m überschritten werden dürfe. Hier erklärt
Herr Huesmann, dass hiermit untergeordnete Bauteile, wie z.B. technische Aufbauten,
bauordnungsrechtlich abgesichert werden sollen.
Von Seiten der CDU-Fraktion stellt sich die Frage, ob das Kanalnetz der Gemeinde Leopoldshöhe für
so ein Projekt ausreiche und ob ausgeschlossen werden könne, dass Chemikalien in den Klärschlamm
gelangen.
FBL Oortman erklärt, dass der Schmutzwasserkanal völlig ausreichend sei, da dass Brauchwasser
gereinigt und wieder verwendet werde. Er weist daraufhin, dass eine Baugenehmigung für das
Bauvorhaben vom Kreis Lippe erteilt werden müsse, wenn nötig, mit entsprechenden Auflagen.
AV Puchert-Blöbaum ergänzt, dass diese Problematiken nichts mit dem Planungsrecht zu tun haben.
Da die Einwendungen gegen die Planung B 66 neu durchaus Auswirkungen auf diese Planung haben
können, lehnt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes weiterhin ab.
Vor der Abstimmung bittet die CDU-Fraktion um eine aktuelle Übersicht über
Ausgleichsflächensituation auf dem Freesenberg. Diese wird den Satzungsunterlagen beigefügt.
die
Sodann lässt AV Pucher-Blöbaum wie folgt abstimmen:
1. Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen zu den Äußerungen aus der Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung / Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (Abwägungsmatrix) wird zugestimmt.
2. Die Geltungsbereiche der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ werden gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss im Süden und Südosten verändert. Für die genauen Grenzen des
Plangebietes ist die im Bebauungsplan-Entwurf eingetragene Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches verbindlich.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
wird mit der Begründung gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen.
4. Gleichzeitig wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“) mit dem Erläuterungsbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB als Entwurf
beschlossen.
5. Die Entwürfe sind mit der Begründung und den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
- 11 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 8.
Rahmenplanung -Südlich der Herforder Straßehier: Definition der Ziele
Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße“
hier: Abstimmung Bebauungsvorschlag
Eingangs erinnert FBL Herr Oortman daran, dass die Gemeinde Leopoldshöhe Mitte März 2010 das
„Gelände Westphal“ geschenkt bekommen habe. Daraufhin seien die Anlieger der „Herforder Straße“
im September zu einem Gespräch eingeladen worden. In diesem Gespräch sei einvernehmlich die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet favorisiert worden. Nachdem der Rat am 16.12.2010
den Bebauungsplan mit Veränderungssperre beschlossen hat, werden heute Vorschläge von Seiten
der Verwaltung vorgestellt, wie eine mögliche Bebauung aussehen könnte. Es handele sich hierbei um
Vorschläge von den Anliegern (Anlage 1), von einem möglichen Investor (Anlage 2) und von der
Verwaltung, beendet FBL Oortman seine Ausführungen und übergibt an Herrn Raddatz.
Rahmenplan
Herr Raddatz macht zunächst deutlich, dass die Verwaltung die ersten Arbeitsschritte zur Erarbeitung
eines Rahmenplanes beendet hat. Diese umfassen die Bestandsaufnahme, die Identifizierung von
-5-
Qualitäten und Mängeln sowie die Erarbeitung einer Zielkonzeption für das Gebiet.
Für ein kleineres Gebiet innerhalb des Rahmenplanes erarbeitet die Verwaltung den von FBL Herrn
Oortman angesprochenen Bebauungsplan. Dieser sei im Gegensatz zum Rahmenplan
rechtsverbindlich und ermögliche die Bebauung von Grundstücksteilen, die bisher nicht bebaubar sind.
Die Erarbeitung eines Rahmenplanes ist angezeigt, da die Flächen im Geltungsbereich und die hieran
angrenzenden Flächen im Zusammenhang betrachtet werden müssen. Insbesondere sei eine
Erschließungskonzeption sinnvoll, die alle Flächen einschließt.
Herr Raddatz stellt zunächst den ersten Arbeitsschritt zur Erarbeitung des Rahmenplanes vor (Die
nachfolgende Präsentation ist im Ratsinformationssystem einsehbar.)
Die vorhandenen Nutzungen sind vielseitig. Ein Seniorenheim, Flächen für Wohnbebauung, große
zusammenhängende Mischnutzungen, eine Gewerbebrache, große Freiflächen, landwirtschaftliche
Flächen und private Gärten befinden sich im Bereich der Rahmenplanung. Die vorhandene Bebauung
an der „Herforder Straße“ und „Hauptstraße“ wird geprägt von dichter Bebauung, mit unterschiedlich
großen Baukörpern. Allerdings überwiegt die zweigeschossige Bauweise. Das Satteldach dominiert als
Dachform.
Als Qualität der Flächen wird von der Verwaltung u.a. auf die zentrumsnahe Lage der Flächen innerhalb
der Einzugsbereiche von Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen verwiesen.
Als städtebauliche Mängel werden u.a. die teilweise sehr langen privaten Zuwegungen genannt.
Ziel sei, das Seniorenwohnheim zu erhalten bzw. zu erweitern, ebenso die vorhandene Wohnbebauung
mit Tendenz zur Nachverdichtung, die Mischnutzung, die Nahversorger sowie die aufgezeigten
Grünflächen.
Der Planungsentwurf und die Zielkonzeption der Verwaltung berücksichtigen auch die aktuellen
Nachfragen auf dem Wohnungsmarkt. Hier seien nach wie vor barrierefreie Wohnungen mit und ohne
Service sehr gefragt, aber auch kleine und günstige Wohnungen und verschiedene Typen von
Einfamilienhäusern.
Bebauungsplan
Im Anschluss wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorgestellt.
Derzeit, so Herr Raddatz, seien Teile des Gebietes gem. § 34 BauGB bebaubar. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes schließt diese Flächen ein und darüber hinaus auch private Gartenflächen. Auf
den privaten Gartenflächen ist eine Bebauung nur möglich, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Dies entspricht auch den Wünschen der meisten Anlieger, die eine verbindliche Regelung für die
Bebauung des Gebietes wünschen, wie FBL Herr Oortman bereits ausgeführt hat.
Der Entwurf der Verwaltung für den Bebauungsplan beinhaltet eine möglichst hohe Ausnutzbarkeit der
ehemaligen „Westphal-Fläche“ mit einer zweigeschossigen verdichteten Bebauung als
Mietwohnungsbau bzw. Servicewohnen und eine zweigeschossige Wohnbebauung mit Kettenhäusern
und freistehenden Stadtvillen auf den jetzigen privaten Freiflächen. Eine verdichtete Bebauung mache
aufgrund der Lage (hier: u.a. die Nähe zum Ortszentrum, gut erreichbare Kindergärten, Schulen,
Spielplätze und Nahversorger, gute Verbindungen zum ÖPNV) Sinn, so begründet die Verwaltung ihren
Entwurf.
Neben dem Entwurf der Verwaltung, so Herr Raddatz, sei ein Vorschlag der Anlieger eingegangen
(Anlage 1), dieser ist als Tischvorlage verteilt worden. Dieser Vorschlag beinhaltet eine weniger dichte
Bebauung und anstelle eines massiven Gebäudes auf dem „Westphal-Gelände“, vier freistehende
Wohngebäude. Ein weiterer Entwurf habe ein möglicher Investor kurzfristig eingereicht (Anlage 2). Hier
wird der Bau von Kettenhäusern und sechs Mehrfamilienhäusern vorgeschlagen.
In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass noch Klärungsbedarf besteht. Von Seiten der
CDU- und SPD-Fraktion wird eine Vorstellung in den Fraktionssitzungen in der kommenden Woche
gewünscht. Die Verwaltung befürwortet die Vorgehensweise. FBL Herr Oortman macht in dem
Zusammenhang deutlich, dass in jedem Fall ein Kompromiss mit den Anliegern erzielt werden solle.
Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird vorgeschlagen, mit Hilfe der Presse, noch weitere
Investoren für die Planung zu gewinnen.
FBL Herr Oortman weist in dem Zusammenhang daraufhin, dass die Gemeinde Leopoldshöhe bestrebt
sei, die Flächen zeitnah zu vermarkten.
Anschließend wird die Beschlussfassung vertagt und der Tagesordnungspunkt in die Fraktionen
verwiesen.
Zurückverwiesen
9.
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Detmolder
Straße (B 66) zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße
Nach kurzer Sachdarstellung durch AV Herrn Puchert-Blöbaum wird wie folgt abgestimmt:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich nördlich der
Detmolder Straße (B 66) zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße nicht zu ändern.
-6-
- einstimmig 10. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im
Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich der Hovedisser Straße
(Es wird auf TOP 11 der öffentlichen Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom
18.11.2010, Drucksache 140/2010 verwiesen)
Eingangs erinnert die Verwaltung daran, dass in der letzten Ausschusssitzung nicht abschließend über
den vorliegenden Antrag beschlossen worden sei. Die vorliegenden Informationen reichten der CDUFraktion damals nicht aus, um bereits über den kompletten Antrag zu entscheiden. Die Verwaltung
wurde somit nur beauftragt, die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb
überbaubarer Fläche zu überprüfen. Heute sei zu diskutieren, so Frau Knipping, ob die gestalterischen
Festsetzungen der 12. Änderung bestehen bleiben oder wie im Antrag überarbeitet werden sollen.
Da der Bebauungsplan im Einvernehmen mit den Eigentümern geändert worden sei, wird seitens des
Ausschusses die Meinung vertreten, die Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltungsvorgaben nicht zu
ändern. Bezug nehmend auf die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb
überbaubarer Fläche, erinnert die Verwaltung an den Ausschussbeschluss vom 11.03.2010, wo einem
entsprechendem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B)
im Bereich der Straße „Am Moshagen“ bereits zugestimmt wurde. AV Herr Puchert-Blöbaum ergänzt,
dass der angrenzenden Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe“ (Blatt A) schon dahingehend
geändert worden sei, dass Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche
zulässig sind.
Anschließend wird die Verwaltung, auch in Anlehnung an den Beschluss der letzten Hochbau- und
Planungsausschusssitzung, beauftragt, zu prüfen, ob ein Bebauungsplanänderungsverfahren
eingeleitet werden soll, damit zukünftig Garagen, Carports und Nebenanlagen auch außerhalb
überbaubarer Fläche im Geltungsbereich des kompletten Bebauungsplanes errichtet werden können.
Sodann wird wie folgt abgestimmt:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob Garagen, Carports und
Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/02
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) zugelassen werden sollen.
Wird eine Änderung diesbezüglich empfohlen, wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vielzahl der
anstehenden Verfahren die Änderung vorerst zurückgestellt wird.
- einstimmig -
Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin