Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,5 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
11.02.11, 12:18
Aktualisiert
01.03.11, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 27.01.2011:
6.
11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die CDU-Fraktion erkundigt sich, ob es sinnvoll sei, die Definition des „unteren Bezugspunktes“ in den
textlichen Festsetzungen für die Höhenermittlung unverändert zu belassen. Die Vergangenheit habe
gezeigt, dass es gerade mit dieser Definition Schwierigkeiten gegeben habe.
In dem Zusammenhang weist die Fraktion Bündnis 90/ Grüne auf die Stellungnahme des Kreises Lippe zum Verfahren „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ hin, wo empfohlen werde, den unteren Bezugspunkt als NN-Höhe festzusetzen. Herr Huesmann bestätigt, dass es durchaus Sinn, mache den
unteren Bezugspunkt z.B. als NN-Höhe festzusetzen, wenn es sich um ein Gelände mit Gefälle handelt. Bei einem ebenen Gelände hat es sich dagegen bewährt, als unteren Bezugspunkt die Mitte der
Erschließungsstraße festzusetzen. In diesem aktuellen Fall schlägt er jedoch vor, erstmal mit einer
unveränderten Festsetzung ins Verfahren zu gehen, da es darum gehe, bereits durchgeführte Baumaßnahmen mit dieser Bebauungsplanänderung zu heilen.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und beschließen wie folgt:
Beschluss:
• Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf für die 11. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“.
• Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind
öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 11. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß
§ 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -