Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
11.02.11, 12:18
Aktualisiert
01.03.11, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 27.01.2011:
10. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im
Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich der Hovedisser Straße
(Es wird auf TOP 11 der öffentlichen Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom
18.11.2010, Drucksache 140/2010 verwiesen)
Eingangs erinnert die Verwaltung daran, dass in der letzten Ausschusssitzung nicht abschließend über
den vorliegenden Antrag beschlossen worden sei. Die vorliegenden Informationen reichten der CDUFraktion damals nicht aus, um bereits über den kompletten Antrag zu entscheiden. Die Verwaltung
wurde somit nur beauftragt, die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb
überbaubarer Fläche zu überprüfen. Heute sei zu diskutieren, so Frau Knipping, ob die gestalterischen
Festsetzungen der 12. Änderung bestehen bleiben oder wie im Antrag überarbeitet werden sollen.
Da der Bebauungsplan im Einvernehmen mit den Eigentümern geändert worden sei, wird seitens des
Ausschusses die Meinung vertreten, die Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltungsvorgaben nicht zu
ändern. Bezug nehmend auf die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb
überbaubarer Fläche, erinnert die Verwaltung an den Ausschussbeschluss vom 11.03.2010, wo einem
entsprechendem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B)
im Bereich der Straße „Am Moshagen“ bereits zugestimmt wurde. AV Herr Puchert-Blöbaum ergänzt,
dass der angrenzenden Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe“ (Blatt A) schon dahingehend
geändert worden sei, dass Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche
zulässig sind.
Anschließend wird die Verwaltung, auch in Anlehnung an den Beschluss der letzten Hochbau- und
Planungsausschusssitzung, beauftragt, zu prüfen, ob ein Bebauungsplanänderungsverfahren
eingeleitet werden soll, damit zukünftig Garagen, Carports und Nebenanlagen auch außerhalb
überbaubarer Fläche im Geltungsbereich des kompletten Bebauungsplanes errichtet werden können.
Sodann wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob Garagen, Carports und
Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/02
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) zugelassen werden sollen.
Wird eine Änderung diesbezüglich empfohlen, wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vielzahl der
anstehenden Verfahren die Änderung vorerst zurückgestellt wird.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -