Daten
Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
21.10.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
220/2016
03.11.2016
Vorlage erstellt:
20.10.2016
Federführung:
2.3
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Hochscheid
Herr Heinen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Erlass der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der
Freiwilligen Feuerwehr Kall -Feuerwehrsatzung-
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Feuerwehrsatzung zu erlassen.
Sachdarstellung:
Aufgrund der Ablösung des früheren Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG NRW) durch das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) zum 1. Januar 2016 haben sich neue Möglichkeiten der Abrechnung
von Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr, sowie diverse Notwendigkeiten der Anpassung
der bisher bestehenden Feuerwehrsatzung ergeben.
1. Die nach § 52 BHKG möglichen Kostenersatz-Tatbestände wurden in die neue Mustersatzung
eingearbeitet.
2. Die Begriffe Kostenersatz und Entgelte wurden entsprechend der Bestimmungen des BHKG in
der Mustersatzung umgesetzt. Bei freiwilligen Leistungen durch die Feuerwehren sind nach der
Rechtsprechung des OVG NRW auch Gebührenerhebungen zulässig; eine Gebührenerhebung
ist jedoch in § 52 Abs. 5 BHKG NRW nicht vorgesehen.
Die Tarifsätze für Personal-, Fahrzeug- und Gerätekosten wurden vorerst beibehalten, werden
aber zu gegebenem Zeitpunkt noch an die Tarifkalkulationen auf Basis der aktualisierten Einsatzdaten anzupassen sein.
Die an die neue Rechtslage nach BHKG angepasste Fassung der Feuerwehrsatzung ist als Anlage beigefügt.