Daten
Kommune
Wesseling
Größe
135 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
05.04.12, 06:40
Aktualisiert
05.04.12, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 04.04.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom Donnerstag, den 08.03.2012 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2012
Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen
Vorlagennummer: 19/2012
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2012
a.)
b.)
c.)
d.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
f.)
Sonderzuschüsse:
e.) Fahrten in die Partnerstädte:
5,00 € pro Person pro Tag
3,00 € s.o.
1,50 € s.o.
1,50 € s.o.
4,00 € s.o.
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2012
a.)
b.)
e.)
f.)
i.)
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
c.) Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und
Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre
d.) Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnhemer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26
Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
g. Der vorläufige Zuschussantrag (Trägerabfrage „Maßnahmenprognose“) ist bis zum
31.03.2012 bei der Stadt Wesseling einzureichen.
h. )Der endgültige Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen
haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
1.
2.
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
3.
4.
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem
erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden
Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 9.000 € aus den Erträgen der
Jugendstiftung entnommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.03.2012
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