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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 6 "Auf dem Kamp" im Ortsteil Kleinhau; hier: a) Auswertung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
17.05.11, 19:00
Aktualisiert
17.05.11, 19:00
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 6 "Auf dem Kamp" im Ortsteil Kleinhau;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen
         b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 6 "Auf dem Kamp" im Ortsteil Kleinhau;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen
         b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 26.05.2011 öffentlich TOP- Nr.: 65/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 F/zie Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 12.05.2011 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 6 "Auf dem Kamp" im Ortsteil Kleinhau; hier: a) Auswertung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird a. den Beschlussvorschlägen zu den Punkten T 10 bis T 16 der der Vorlage beigefügten Aufstellung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen zugestimmt, b. der Bebauungsplan F 6 „Auf dem Kamp“ im Ortsteil Kleinhau in der Fassung nach der Offenlage gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und der Begründung vollinhaltlich beigetreten. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung. Finanzielle Auswirkungen ? x Nein Ja Die Kosten für die Bauleitplanung und Erschließung werden durch den Grundstückseigentümer getragen. - Seite 1 von 2 - € Sachverhalt: In der Gemeinderatssitzung am 16.12.2010 wurde für die Fortführung des vorgenannten Bebauungsplanes die Anwendung des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen. Ferner wurde beschlossen, hierzu den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuholen. Die Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 24.01.2011 bis einschließlich 24.02.2011. Die eingegangenen Anregungen wurden von Herrn Henze in Zusammenarbeit mit der hiesigen Verwaltung ausgewertet und sind der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Weiterhin liegt als Anlage 2 die Begründung zum Bebauungsplan F 6 bei. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -