Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
31.07.13, 06:07
Aktualisiert
31.07.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 10.07.2013
12
Vereinbarung mit den freien Trägern der Jugendhilfe zum Kinderschutz 299/2013
1. Die Verwaltung des Jugendamts wird beauftragt, mit den freien Trägern der Jugendhilfe eine
Vereinbarung gemäß § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und § 72a SGB
VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) abzuschließen (s. Anlage).
2. Die Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt werden in Punkt 1.21
dahingehend ergänzt, dass nur Träger, die eine Vereinbarung gem. § 72a SGB VIII mit dem
zuständigen Jugendamt abgeschlossen haben, antragsberechtigt sind und somit Fördermittel
erhalten können (s. Anlage).
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)