Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
15.07.11, 21:17
Aktualisiert
15.07.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 13. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014)
am 06.07.2011:
7.
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
in der derzeit geltenden Fassung
hier: Anlage „Schuckenteichweg – 2. BA“
Beschluss:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Straße „Schuckenteichweg – 2. BA“ – Flurstück 50, Flur 1, Gemarkung Greste (Teilbereich) und
Flurstücke 1146, 1529 + 1570, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe – erhalten die Eigenschaft einer
Haupterschließungsstraße und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des
Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Träger der
Straßenbaulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -