Daten
Kommune
Kall
Größe
107 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 18:06
Aktualisiert
02.09.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
168/2016
13.09.2016
Vorlage erstellt:
24.08.2016
Federführung:
1.3
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Anpassung der Eintrittsgelder und Nutzungsentgelte für das Hallenbad Kall zum
01.01.2017
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, von einer Erhöhung der Eintrittspreise für
den öffentlichen Badbetrieb und das Schulschwimmen im Hallenbad Kall zum 01.01.2017 abzusehen.
Weiterhin empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, ab dem 01.01.2017 ein Nutzungsentgelt für Vereine und sonstige Nutzergruppen i.H.v. 2,50 € pro Nutzer zu erheben, soweit
von dem Verein / der Nutzergruppe selbst keine Kursgebühren erhoben werden, und i.H.v. 3,00
€ pro Nutzer, soweit von dem Verein / der Nutzergruppe selbst Kursgebühren erhoben werden.
Von der Behindertensportgemeinschaft und vergleichbaren Nutzergruppen soll lediglich ein Entgelt i.H.v. 2,00 € pro Nutzer erhoben werden.
alternativ:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Erhöhung der Eintrittspreise für den
öffentlichen Badbetrieb und das Schulschwimmen im Hallenbad Kall zum 01.01.2017 gemäß
Anlage 1 zu beschließen.
Sachdarstellung:
Für das Hallenbad Kall sind im Jahr 2014 Gesamtaufwendungen i.H.v. 261.160,55 € und im Jahr
2015 i.H.v. 219.048,73 € entstanden.
Die Erhebung kostendeckender Entgelte wäre unverhältnismäßig und unrealistisch, daher soll
lediglich eine Kostenbeteiligung erfolgen.
Das Defizit 2014 betrug insg. -153.162,57 € und 2015 insg. -135.922,50 €.
Vorlagen-Nr. 168/2016
Seite 2
I. Eintrittspreise / Nutzungsentgelte öffentlicher Badbetrieb und Schulwimmen
Anlage 1 gibt Aufschluss über die derzeit erhobenen Entgelte, die zuletzt vorgenommenen Erhöhungen, sowie über die Auswirkungen einer weiteren Erhöhung der Nutzungsentgelte auf der
Basis der verkauften Karten im Jahr 2015.
Die letzte Erhöhung der Entgelte erfolgte im Jahr 2012.
Derzeit erhebt die Gemeinde Kall unter anderem folgende Nutzungsentgelte:
Einzelkarte
Zehnerkarte
4,00 €,
35,00 €,
ermäßigt 3,00 €
ermäßigt 25,00 €
Bei den o.g. Karten handelt es sich um Tageskarten, d.h. diese sind nicht zeitlich begrenzt.
Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eine Erwachsenen haben freien Eintritt.
Die ermäßigten Preise gelten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Studenten, und
Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Behinderte mit einer MdE ab 80%.
Zum Vergleich: Ein vergleichbar ausgestattetes Schwimmbad in der Region erhebt folgende Entgelte:
Tageskarte (ab 16 J.)
3,50 €
Tageskarte Kinder
2,50 €
Kinder bis 5 Jahre in Begleitung eines
Erwachsenen haben freien Eintritt
Demnach erhebt die Gemeinde Kall bereits jetzt rd. 15% höhere Entgelte als ein vergleichbares
Schwimmbad in der Region.
Fraglich ist, ob eine weitere Erhöhung der Eintrittspreise für den öffentlichen Badbetrieb erfolgen
soll. Diese sollte nach Auffassung der Verwaltung rd. 10 % betragen (entspricht z.B. Einzelkarte
4,50 €, ermäßigt 3,50 €). Damit lägen die Eintrittspreise des Hallenbades Kall um rd. 30% (ermäßigt rd. 40%) höher als in einem vergleichbaren Schwimmbad in der Region.
Die Einnahmeverbesserung im Falle der o.g. Erhöhung beträgt insg. rd. 2.625,- € (beinhaltet alle
Tarife des öffentlichen Badebetriebs auf der Basis der verkauften Karten im Jahr 2015) und mindert demnach das Defizit nicht wesentlich. Zudem ist fraglich, ob die Nutzer mit noch höheren
Nutzungsentgelten belastet werden sollten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, z.Zt. von einer Erhöhung der Eintrittspreise für den öffentlichen Badbetrieb abzusehen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, von einer Erhöhung der Entgelte für das Schulschwimmen abzusehen. Hier beträgt die Einnahmeverbesserung im Falle der o.g. Erhöhung insg. rd. 1.640,- €
(nur auswärtige Schulen; da bei den gemeindeeigenen Schulen eine interne Verrechnung der
Kosten erfolgt). Hinsichtlich der auswärtigen Schulen besteht zudem ggf. das Risiko, dass diese
andere Bäder in Anspruch nehmen.
Zur Kenntnisnahme sind ebenfalls folgende Unterlagen beigefügt:
Nutzerzahlen 2014 und 2015 im Vergleich (Anlage 2), Einnahmen des öffentlichen Badbetriebs
2014 und 2015 im Vergleich (Anlage 3).
Vorlagen-Nr. 168/2016
Seite 3
II. Nutzungsentgelte für Vereine und sonstige Nutzergruppen
Anlage 4 zeigt die derzeitigen Nutzer sowie die von diesen entrichteten Entgelte. Momentan
werden unterschiedliche Entgelte berechnet, was nach Auffassung der Verwaltung unbedingt
korrigiert bzw. angepasst werden sollte.
Die DLRG und die Kaller Feuerwehr sollen das Hallenbad jedoch weiterhin unentgeltlich nutzen
dürfen.
Die Verwaltung schlägt eine einheitliche Berechnung der Nutzungsentgelte auf Grundlage der
Kosten pro Nutzer vor, da die Kosten unabhängig von der Nutzungsdauer insbesondere aufgrund von Wasserverbrauch, Heizung, Strom und Reinigung entstehen.
Auch hier gilt es, keine kostendeckenden Einnahmen zu verlangen, sondern lediglich eine angemessene Kostenbeteiligung.
Die Kosten 2015 für Wasser, Heizung, Strom und Reinigung betragen insg. rd. 54.940 €.
In Relation zu den Nutzerzahlen 2015 (= 24.737 Personen inkl. Schulen und allg. Besucher)
ergibt sich grundsätzlich ein Preis pro Nutzer i.H.v. 2,22 € pro Person.
(Zum Vergleich: Im Jahr 2015 entstanden Gesamtkosten i.H.v. rd. 219.050 €. In Relation zur
Nutzerzahl (= 24.737 Personen) entstehen grundsätzlich Kosten i.H.v. 8,85 € pro Person).
Bei einer Berechnung ausschließlich auf die Vereine und sonstigen Nutzergruppen bezogen
ergibt sich folgender Betrag:
Kosten für Wasser, Heizung, Strom und Reinigung 2015 = 54.940 €. In Relation zur Nutzerzahl
2015 (= 6.901 Personen inkl. Feuerwehr und DLRG) ergibt sich ein Betrag i.H.v. 7,96 € pro Nutzer.
Die Verwaltung schlägt vor, ein Nutzungsentgelt für Vereine und sonstige Nutzergruppen i.H.v.
2,50 € pro Nutzer zu erheben, soweit von dem Verein / der Nutzergruppe selbst keine Kursgebühren erhoben werden, und 3,00 € pro Nutzer, soweit von dem Verein / der Nutzergruppe selbst
Kursgebühren erhoben werden.
Von der Behindertensportgemeinschaft und vergleichbaren Nutzergruppen soll lediglich ein Entgelt i.H.v. 2,00 € pro Nutzer erhoben werden, womit ein ermäßigtes Entgelt gegenüber den übrigen Vereinen / Nutzergruppen eingeräumt wird.
Damit würde von den Nutzern ein höheres Entgelt als bisher bezahlt. Die voraussichtliche Mehrbelastung der jeweiligen Vereine und Nutzergruppen (anhand der durchschnittl. mtl. Teilnehmerzahl im Jahr 2015) kann der Anlage 4 entnommen werden.
Bei einigen Vereinen / Nutzergruppen (z.B. BSG; Wellenbrecher) ergibt sich eine spürbare
Mehrbelastung. Die Verwaltung hält diese dennoch für vertretbar. Die bisherigen Entgelte waren
äußerst nutzerfreundlich und standen nicht im Verhältnis zu den Kosten, insbesondere nicht,
wenn von den Vereinen / Nutzergruppen selbst Entgelte von den Teilnehmern erhoben wurden.
Zudem stehen die Entgelte in Relation zu den Eintrittspreisen für den öffentlichen Badbetrieb
(z.B. Gruppenkarte 3,50 € pro Person, ermäßigt 2,50 € pro Person). Die Vereine und Nutzergruppen würden ein daran angelehntes, jedoch aufgrund hoher Teilnehmerzahlen vergünstigtes
Entgelt zahlen.