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Allgemeine Vorlage (Einziehung einer landwirtschaftlichen Wegeparzelle im Gemeindegebiet Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
28 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 18:06
Aktualisiert
27.01.17, 18:06
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 20/2017 09.02.2017 Vorlage erstellt: 16.01.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Einziehung einer landwirtschaftlichen Wegeparzelle im Gemeindegebiet Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt, die landwirtschaftliche Wegeparzelle Gemarkung Wahlen, Flur 19, Flurstück 28, einzuziehen. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 13. September 2016 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung der Wegeparzelle Gemarkung Wahlen, Flur 19, Flurstück 28 einzuleiten, da für diese Wegefläche kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr besteht. Die beabsichtigte Einziehung der vorgenannten Wegefläche wurde am 07. Oktober 2016 im Rundblick der Gemeinde Kall, Nr. 20 / 40. Woche veröffentlicht. Nach Auslauf der 3-Monatigen Einspruchsfrist (08. Januar 2017) liegen der Verwaltung zwei Einwendungen gegen die beabsichtigte Wegeinziehung vor. Aus den der Verwaltung vorliegenden Schreiben ergeben sich jedoch nach Abwägung aller Interessen keine einschlägigen Bedenken gegen die beabsichtige Einziehung der Wegefläche. In den Ausführungen wurde darauf Bezug genommen, dass der Einzug von Wegeparzellen grundsätzlich auch Auswirkungen auf wichtige Rückzugsflächen für gefährdete Pflanzen- und Kleintierarten zur Folge hat. Dieser Eindruck ist sicherlich in gewissen Teilbereichen im Gemeindegebiet zu befürworten, jedoch ausschließlich nur dann, wenn es sich um einen befestigten Wirtschaftsweg mit entsprechenden Begleitgrün handelt. Vorlagen-Nr. 20/2017 Seite 2 Bei der besagten Wegeparzelle handelt es sich jedoch um einen Grasnarbenweg, der in den vergangenen Jahrzehnten von den angrenzenden Flächeneigentümern entsprechend gepflegt und regelmäßig gemäht wurde. Von einem Verlust von wegbegleitenden Tier- und Pflanzenarten kann somit für den Bereich dieser Wegefläche nicht ausgegangen werden. Darüber hinaus ist der Weg in der Örtlichkeit auch nicht mehr zu erkennen. Die vorgetragenen Aussagen, dass diese Wegeparzelle von Wanderern und ortsunkundigen Personen genutzt würde, darf daher angezweifelt werden. Darüber hinaus ergeben sich auch keine Anhaltspunkte, dass dieser Weg bislang als Rundwanderweg von ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird, zumal das jüngst aktualisierte Wanderwegenetz der Gemeinde Kall eine andere Wegeführung vorsieht. Aufgrund der vorgenommenen Abwägung empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss die Wegeteilfläche Gemarkung Wahlen, Flur 19, Flurstück 28 einzuziehen, da ein öffentliches Verkehrsbedürfnis nicht erkennbar ist. Die bei der Verwaltung eingegangenen Einwände, sowie der dazugehörige Lageplan sind dieser Vorlage beigefügt.