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Beschlusstext (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
31.05.2012
Erstellt
19.06.12, 14:50
Aktualisiert
19.06.12, 14:50
Beschlusstext (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2015)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.05.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2015 Auf Wunsch des Ausschusses wird der Wortlaut der Begründung zur Beschlussempfehlung in Absatz 3, Zeile 1 wie folgt geändert: Im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie sollen Müttern, Vätern sowie Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Abstimmungsergebnis : Enthaltung(en) Einstimmig, bei 0 V 263/2012