Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
25.08.10, 18:36
Aktualisiert
25.08.10, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
07.09.2010
113/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/3
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
413-00
19.07.2010
Bezeichnung
Bedarfsgerechte Seniorenarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald;
Bedarfsanalyse im Rahmen des Projektes "Bürgerbus in Hürtgenwald"
Sachverhalt:
In der 7. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 01.06.2010 habe ich zu dem Projekt
„Bürgerbus in Hürtgenwald“ eine Bedarfsanalyse vorgestellt.
Aufgrund dieser Analyse und der weiteren Erkenntnisse, die sich hieraus ergeben haben, hat der
Rat die Verwaltung beauftragt, mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen, dem RVE in Aachen
Kontakt aufzunehmen und den Ist-Zustand der ÖPNV-Nutzung in Hürtgenwald zu erfragen.
Dieserhalb wurde sich mit Herrn Huppertz von dem genannten Verkehrsunternehmen in Verbindung gesetzt. Der Mitarbeiter des RVE hat mir ein umfangreiches Zahlenwerk einer Nutzererhebung der Linie 286 aus dem Jahre 2007 zur Verfügung gestellt. Eine bis auf die jeweiligen
Orte durchzuführende Auswertung der Listen und Tabellen steht nach meinem Dafürhalten nicht
im Verhältnis zu dem zu erwartenden Ergebnis. Vielmehr lässt sich zusammenfassend sagen,
dass in der einen Woche im Jahre 2007, in dem die Nutzererhebung durchgeführt worden ist, auf
der Strecke von Düren bis Vossenack (einschließlich Horm und Straß sowie Brandenberg und
Bergstein) und zurück insgesamt 649 Personen (ohne Schüler) erfasst worden sind. Dabei entfällt
der größte Anteil an Fahrgästen auf die Orte Vossenack, Hürtgen, Kleinhau, Großhau und Gey.
Daten über die Fortführung der Linie bis nach Simmerath befanden sich nicht in den Tabellen.
Zusammenfassend halte ich aus dem Gespräch mit dem Mitarbeiter des RVE folgendes fest:
1. Das Linienangebot des ÖPNV wird durch ein Bürgerbusvorhaben nicht beeinträchtigt. Ein
Bürgerbus kann bzw. darf lediglich nur ergänzend wirken. Für vorhandene Streckenangebote
käme grundsätzlich lediglich eine Zubringereigenschaft des Bürgerbusses in Betracht.
Zusätzliche Fahrten zu den vorhandenen Angeboten sind denkbar.
2. Eine Defizitübernahme des Bürgerbusvorhabens wird durch den RVE in Aachen nicht
garantiert.Vielmehr müsste eine solche Garantie von der Gemeinde abgegeben werden. Soweit
diese unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltssituation rechtlich überhaupt in der Lage
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ist, eine solche Garantie abzugeben, müsse sie auf der Grundlage von Erfahrenswerten mit
einem jährlichen Defizit von mindestens 8.000,00 € bis 10.000,00 € rechnen.
3. Das zur Verfügung gestellte Zahlenwerk stammt aus dem Jahre 2007 und ist daher nicht mehr
aktuell. Ein zu gründender Bürgerbusverein müsste, bevor weitere Planungen angestellt
werden, eine konkrete Bedarfsermittlung für die nicht bzw. weniger angefahrenen Ortsteile
durchführen.
4. Dieser Bürgerbusverein müsste auch, soweit die Gemeinde eine Übernahmegarantie eines Defizites ablehnt, nach Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. über Sponsering, suchen.
Beschlussvorschlag:
Über das weitere Vorgehen soll in der Sitzung ein Beschluss formuliert werden.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
3)
4)
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
€
Zu erwarten
mind. 8.000 €
bis 10.000 €
€
Die Mittel müssen im Produktbereich 912 bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)