Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
67 kB
Erstellt
27.09.10, 15:31
Aktualisiert
27.09.10, 15:31
Mitteilungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald) Mitteilungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald)

öffnen download melden Dateigröße: 67 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 07.10.2010 132/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 H/Be 21.09.2010 Bezeichnung Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Die Ordnungsbehörden können nach § 27 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Verordnungen erlassen. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat hierzu im September 2008 eine Musterverordnung veröffentlicht. Seitens der Verwaltung wurde ein entsprechender Entwurf erarbeitet. Hierbei wurde sich in erster Linie am Muster des Städte- und Gemeindebundes orientiert. Dieses wurde ergänzt durch einzelne Passagen von neueren Verordnungen an derer Städte und Gemeinden im Kreis Düren, basierend auf Erfahrungen die diese Kommunen mit länger bestehenden Verordnungen gemacht haben. Außer der Gemeinde Hürtgenwald verfügen alle anderen Kreiskommunen über eine Ordnungsbehördliche Verordnung; zuletzt die Gemeinde Kreuzau im April 2010. Diese Verordnungen, die teilweise schon 20 Jahre alt sind, orientieren sich an den jeweils gültigen Mustersatzungen. Gerade in den Bereichen, in denen keine spezialgesetzliche Regelung herangezogen werden kann, ist die Verordnung als sehr hilfreich anzusehen und kommt regelmäßig zur Anwendung. Ebenfalls wurde die Notwendigkeit geprüft, gewisse Sachverhalte durch Ordnungsbehördliche Verordnung zu regeln, da die Anwendung spezialgesetzlicher Regelungen nur bedingt möglich ist. Die Prüfung hat ergeben, dass u. a. bei folgenden Sachverhalten Regelungen in einer Ordnungsbehördlichen Verordnung eine Verfahrenserleichterung darstellen: Ausnahmeregelungen bezüglich der Nachtruhe – In der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind im § 12 erstmals grundsätzliche Ausnahmen zu bestimmten Terminen (z.B. Dorfkirmes oder Schützenfest) zum Schutz der Nachtruhe festgelegt. - Seite 1 von 2 - Beseitigungsverbot für durch Tiere verursachte Verschmutzungen – Regelmäßig werden Beschwerden über durch Tiere (Hunde, Pferde usw.) verursachte Verunreinigungen beim Ordnungsamt vorgetragen. In der Ordnungsbehördlichen Verordnung wird erstmals und eindeutig festgelegt, dass eine Missachtung dieser Vorschrift eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nutzungsregelungen für Spielplätze, Anlagen und Verkehrsflächen – Durch die Ordnungsbehördliche Verordnung erhält die Ordnungsbehörde eine Eingriffsmöglichkeit, eine unbefugte Nutzung zu untersagen. Beispiel hierfür: Wildes, nicht durch die Gemeinde genehmigtes plakatieren, Ansammlung von Personengruppen zur Nachtzeit auf Kinderspielplätzen und in Anlagen, die erhebliche Belästigungen für die Anwohner darstellen, Schutz der Kinderspielplätze (Mitbringen von Tieren, Nutzung außerhalb der Nutzungszeiten, Genuss von Tabak, Alkohol und Rauschmitteln). Durch die Anlegung des Verwarnungsgeldkatalogs wird eine noch größere Transparenz gegenüber dem Bürger erzielt, da er genau ablesen kann, mit welchem Verwarnungsgeld Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung geahndet werden. Es ist meinerseits beabsichtigt, die Ordnungsbehördliche Verordnung in der auf diese Sitzung folgende durch Sie beschließen zu lassen. Um eine ausreichende Zeit für eine fraktionsinterne Diskussion zu gewähren, erhalten Sie somit als Anlage den Entwurfstext zur Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Ohne. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)