Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
67 kB
Erstellt
27.09.10, 15:31
Aktualisiert
27.09.10, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
07.10.2010
132/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 H/Be
21.09.2010
Bezeichnung
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Die Ordnungsbehörden können nach § 27 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) zur
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Verordnungen erlassen. Der
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat hierzu im September 2008 eine Musterverordnung veröffentlicht.
Seitens der Verwaltung wurde ein entsprechender Entwurf erarbeitet. Hierbei wurde sich in erster
Linie am Muster des Städte- und Gemeindebundes orientiert. Dieses wurde ergänzt durch
einzelne Passagen von neueren Verordnungen an derer Städte und Gemeinden im Kreis Düren,
basierend auf Erfahrungen die diese Kommunen mit länger bestehenden Verordnungen gemacht
haben.
Außer der Gemeinde Hürtgenwald verfügen alle anderen Kreiskommunen über eine Ordnungsbehördliche Verordnung; zuletzt die Gemeinde Kreuzau im April 2010. Diese Verordnungen, die
teilweise schon 20 Jahre alt sind, orientieren sich an den jeweils gültigen Mustersatzungen.
Gerade in den Bereichen, in denen keine spezialgesetzliche Regelung herangezogen werden
kann, ist die Verordnung als sehr hilfreich anzusehen und kommt regelmäßig zur Anwendung.
Ebenfalls wurde die Notwendigkeit geprüft, gewisse Sachverhalte durch Ordnungsbehördliche
Verordnung zu regeln, da die Anwendung spezialgesetzlicher Regelungen nur bedingt möglich ist.
Die Prüfung hat ergeben, dass u. a. bei folgenden Sachverhalten Regelungen in einer Ordnungsbehördlichen Verordnung eine Verfahrenserleichterung darstellen:
Ausnahmeregelungen bezüglich der Nachtruhe – In der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind
im § 12 erstmals grundsätzliche Ausnahmen zu bestimmten Terminen (z.B. Dorfkirmes oder
Schützenfest) zum Schutz der Nachtruhe festgelegt.
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Beseitigungsverbot für durch Tiere verursachte Verschmutzungen – Regelmäßig werden
Beschwerden über durch Tiere (Hunde, Pferde usw.) verursachte Verunreinigungen beim
Ordnungsamt vorgetragen. In der Ordnungsbehördlichen Verordnung wird erstmals und eindeutig
festgelegt, dass eine Missachtung dieser Vorschrift eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Nutzungsregelungen für Spielplätze, Anlagen und Verkehrsflächen – Durch die Ordnungsbehördliche Verordnung erhält die Ordnungsbehörde eine Eingriffsmöglichkeit, eine unbefugte
Nutzung zu untersagen.
Beispiel hierfür:
Wildes, nicht durch die Gemeinde genehmigtes plakatieren,
Ansammlung von Personengruppen zur Nachtzeit auf Kinderspielplätzen und in Anlagen, die
erhebliche Belästigungen für die Anwohner darstellen,
Schutz der Kinderspielplätze (Mitbringen von Tieren, Nutzung außerhalb der Nutzungszeiten,
Genuss von Tabak, Alkohol und Rauschmitteln).
Durch die Anlegung des Verwarnungsgeldkatalogs wird eine noch größere Transparenz gegenüber dem Bürger erzielt, da er genau ablesen kann, mit welchem Verwarnungsgeld Verstöße
gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung geahndet werden.
Es ist meinerseits beabsichtigt, die Ordnungsbehördliche Verordnung in der auf diese Sitzung
folgende durch Sie beschließen zu lassen. Um eine ausreichende Zeit für eine fraktionsinterne
Diskussion zu gewähren, erhalten Sie somit als Anlage den Entwurfstext zur Kenntnisnahme.
Beschlussvorschlag:
Ohne.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)