Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
27.09.10, 15:31
Aktualisiert
27.09.10, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
07.10.2010
131/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Annemarie Marx
Aktenzeichen:
IV 643-09
Ma/Ra
21.09.2010
Datum:
Bezeichnung
Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der
Erschließungsanlage "St.-Donatus-Straße" (von der Abzweigung der Straße "Engpütz" bis
zur Kreuzung der Straße "Dollweg") im Bebauungsplangebiet Nr. G 3 im Ortsteil Straß
Sachverhalt:
Die Gemeindestraße „St.-Donatus-Straße“ im Ortsteil Straß (von der Abzweigung der Straße
„Engpütz“ bis zur Kreuzung der Straße „Dollweg“) ist in den Jahren 2007 bis 2008 erstmalig ausgebaut worden. Eine Vorausleistung wurde im September 2007 erhoben. Um die Erschließungsanlage nunmehr abrechnen zu können, müssen die Herstellungsmerkmale der gemeindlichen
Beitragssatzung erfüllt werden.
Die Merkmale der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen sind in § 8 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung vom 03.06.1988 abschließend geregelt. Dies hat zur Folge,
dass eine auszubauende Erschließungsanlage erst nach Erfüllung der satzungsmäßigen Herstellungsmerkmale fertiggestellt und somit abrechenbar ist. Weicht der Ausbau der Erschließungsanlage von den Herstellungsmerkmalen ab, so ist es gemäß § 8 Abs. 3 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung erforderlich, speziell für diese Erschließungsanlage die Herstellungsmerkmale durch Ratsbeschluss neu festzulegen. Dieser Abweichungsbeschluss ist als Satzung
öffentlich bekannt zu machen.
Nach § 8 Abs. 1 der gemeindlichen Erschließungssatzung sind die Straßen endgültig hergestellt,
wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde sind, sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen Verkehrsnetz besitzen und folgende Bestandteile aufweisen:
a) Fahrbahn mit Unterbau und Decke;
b) beidseitige Gehwege mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn und fester Decke;
c) Entwässerungseinrichtungen betriebsfertig;
d) Beleuchtungseinrichtungen betriebsfertig.
Die Erschließungsanlage „St.-Donatus-Straße“ ist als verkehrsberuhigter Bereich auf einer Ebene
ausgebaut, d. h., dass Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge auf dieser Straße gleichberech- Seite 1 von 2 -
tigt sind. Auf die Herstellung beidseitiger Gehwege wurde verzichtet. Innerhalb der Mischflächen
sind gekennzeichnete Parkflächen ausgewiesen.
Die als Anlage beigefügte Abweichungssatzung für die Erschließungsanlage „St.-Donatus-Straße“
trägt dem tatsächlich erfolgten Ausbau Rechnung und legt dementsprechend die Bestandteile und
Herstellungsmerkmale neu fest. Um die Beitragspflicht überhaupt entstehen zu lassen, schlage ich
den Erlass der beigefügten Abweichungssatzung vor.
1 Anlage
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die als
Anlage beigefügte Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "St.-Donatus-Straße" (von der Abzweigung der Straße "Engpütz" bis zur
Kreuzung der Straße "Dollweg") im Bebauungsplangebiet Nr. G 3 im Ortsteil Straß.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
- Seite 2 von 2 -
(allg. Vertreter)