Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "St.-Donatus-Straße" (von der Abzweigung der Straße "Engpütz" bis zur Kreuzung der Straße "Dollweg") im Bebauungsplangebiet Nr. G 3 im Ortsteil Straß)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
27.09.10, 15:31
Aktualisiert
27.09.10, 15:31
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "St.-Donatus-Straße" (von der Abzweigung der Straße "Engpütz" bis zur Kreuzung der Straße "Dollweg") im Bebauungsplangebiet Nr. G 3 im Ortsteil Straß) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "St.-Donatus-Straße" (von der Abzweigung der Straße "Engpütz" bis zur Kreuzung der Straße "Dollweg") im Bebauungsplangebiet Nr. G 3 im Ortsteil Straß)

öffnen download melden Dateigröße: 79 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 07.10.2010 131/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Annemarie Marx Aktenzeichen: IV 643-09 Ma/Ra 21.09.2010 Datum: Bezeichnung Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "St.-Donatus-Straße" (von der Abzweigung der Straße "Engpütz" bis zur Kreuzung der Straße "Dollweg") im Bebauungsplangebiet Nr. G 3 im Ortsteil Straß Sachverhalt: Die Gemeindestraße „St.-Donatus-Straße“ im Ortsteil Straß (von der Abzweigung der Straße „Engpütz“ bis zur Kreuzung der Straße „Dollweg“) ist in den Jahren 2007 bis 2008 erstmalig ausgebaut worden. Eine Vorausleistung wurde im September 2007 erhoben. Um die Erschließungsanlage nunmehr abrechnen zu können, müssen die Herstellungsmerkmale der gemeindlichen Beitragssatzung erfüllt werden. Die Merkmale der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen sind in § 8 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung vom 03.06.1988 abschließend geregelt. Dies hat zur Folge, dass eine auszubauende Erschließungsanlage erst nach Erfüllung der satzungsmäßigen Herstellungsmerkmale fertiggestellt und somit abrechenbar ist. Weicht der Ausbau der Erschließungsanlage von den Herstellungsmerkmalen ab, so ist es gemäß § 8 Abs. 3 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung erforderlich, speziell für diese Erschließungsanlage die Herstellungsmerkmale durch Ratsbeschluss neu festzulegen. Dieser Abweichungsbeschluss ist als Satzung öffentlich bekannt zu machen. Nach § 8 Abs. 1 der gemeindlichen Erschließungssatzung sind die Straßen endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde sind, sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen Verkehrsnetz besitzen und folgende Bestandteile aufweisen: a) Fahrbahn mit Unterbau und Decke; b) beidseitige Gehwege mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn und fester Decke; c) Entwässerungseinrichtungen betriebsfertig; d) Beleuchtungseinrichtungen betriebsfertig. Die Erschließungsanlage „St.-Donatus-Straße“ ist als verkehrsberuhigter Bereich auf einer Ebene ausgebaut, d. h., dass Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge auf dieser Straße gleichberech- Seite 1 von 2 - tigt sind. Auf die Herstellung beidseitiger Gehwege wurde verzichtet. Innerhalb der Mischflächen sind gekennzeichnete Parkflächen ausgewiesen. Die als Anlage beigefügte Abweichungssatzung für die Erschließungsanlage „St.-Donatus-Straße“ trägt dem tatsächlich erfolgten Ausbau Rechnung und legt dementsprechend die Bestandteile und Herstellungsmerkmale neu fest. Um die Beitragspflicht überhaupt entstehen zu lassen, schlage ich den Erlass der beigefügten Abweichungssatzung vor. 1 Anlage Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die als Anlage beigefügte Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "St.-Donatus-Straße" (von der Abzweigung der Straße "Engpütz" bis zur Kreuzung der Straße "Dollweg") im Bebauungsplangebiet Nr. G 3 im Ortsteil Straß. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (allg. Vertreter)