Daten
Kommune
Hürtgenwald
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73 kB
Erstellt
27.09.10, 15:31
Aktualisiert
27.09.10, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
07.10.2010
130/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
1
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 133.13 H/Ra
21.09.2010
Bezeichnung
Durchführung von Brandschauen;
Anpassung des § 3 Abs. 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der
Brandschau nach § 6 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG)
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.08.2010 (Anlage 1) teilt die Stadt Düren mit, dass es beabsichtigt ist, die
Halbstundensätze für die Durchführung der Brandschau auf 27,61 € aus den genannten Gründen
anzuheben.
Aufgrund der seinerzeit abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung
der Brandschau nach § 6 FSHG ist die Stadt Düren – Amt für Feuer- und Zivilschutz – verpflichtet,
die Aufgabe der Brandschauen auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald auszuführen.
Dabei besteht das einvernehmliche Ziel, dass eine 100 %ige Kostendeckung erzielt wird.
Einer Erhöhung sollte daher zugestimmt werden. Die zu beschließende Satzung ist dieser Vorlage
als Anlage 2 beigefügt.
2 Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt nach Kenntnisnahme des Sachverhalts der Erhöhung
der Halbstundensätze für Brandschauen auf 27,61 € zu. Die der Beschlussvorlage beigefügten
Satzung wird beschlossen.
Die Satzung vom 19.08.1999 tritt mit dem Tage der Bekanntmachung der o. a. beschlossenen
Satzung außer Kraft.
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Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)