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Beschlussvorlage (Durchführung von Brandschauen; Anpassung des § 3 Abs. 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
73 kB
Erstellt
27.09.10, 15:31
Aktualisiert
27.09.10, 15:31
Beschlussvorlage (Durchführung von Brandschauen;
Anpassung des § 3 Abs. 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG)) Beschlussvorlage (Durchführung von Brandschauen;
Anpassung des § 3 Abs. 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG))

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 07.10.2010 130/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 133.13 H/Ra 21.09.2010 Bezeichnung Durchführung von Brandschauen; Anpassung des § 3 Abs. 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) Sachverhalt: Mit Schreiben vom 23.08.2010 (Anlage 1) teilt die Stadt Düren mit, dass es beabsichtigt ist, die Halbstundensätze für die Durchführung der Brandschau auf 27,61 € aus den genannten Gründen anzuheben. Aufgrund der seinerzeit abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG ist die Stadt Düren – Amt für Feuer- und Zivilschutz – verpflichtet, die Aufgabe der Brandschauen auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald auszuführen. Dabei besteht das einvernehmliche Ziel, dass eine 100 %ige Kostendeckung erzielt wird. Einer Erhöhung sollte daher zugestimmt werden. Die zu beschließende Satzung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. 2 Anlage Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt nach Kenntnisnahme des Sachverhalts der Erhöhung der Halbstundensätze für Brandschauen auf 27,61 € zu. Die der Beschlussvorlage beigefügten Satzung wird beschlossen. Die Satzung vom 19.08.1999 tritt mit dem Tage der Bekanntmachung der o. a. beschlossenen Satzung außer Kraft. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)