Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
27.09.10, 15:31
Aktualisiert
27.09.10, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
07.10.2010
129/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
1
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 H/Ra
15.09.2010
Bezeichnung
Tempomessgerät
Sachverhalt:
Am 06.02.2002 wurde mit der Firma PMS Werbedruckservice GmbH, Neustadt/Weinstraße, ein
Pachtvertrag für ein Tempomessgerät abgeschlossen.
Das Tempomessgerät sollte über angebrachte Werbung lokaler Unternehmen finanziert werden.
Die Werbeflächen konnten jedoch im Laufe der Zeit entgegen der Annahme der Firma nur noch
selten bzw. letztendlich gar nicht mehr verkauft werden. Dies hatte auch zur Folge, dass die Firma
mit Schreiben vom 22.10.2009 den in Rede stehenden Vertrag gekündigt hat.
Es muss jedoch auch an dieser Stelle gesagt werden, dass aufgrund der Größe des Gerätes
Transport sowie der Auf- und Abbau immer sehr aufwändig gewesen sind. Hinzu kommt, dass das
Gerät (sehr wahrscheinlich bauartbedingt) sehr reparaturanfällig war.
Letztendlich stellt sich nunmehr die Frage, wie die Handhabung der gemeindlichen Tempomessung nach Auslauf des Vertrages am 05.02.2011 durchgeführt werden soll. Es wird sicherlich
schwierig sein, eine andere Firma zu finden, die unter der gleichen Aufgabenstellung ein Tempomessgerät zum Nulltarif anbietet, da die allgemeine wirtschaftliche Zurückhaltung doch deutlich zu
spüren ist. Entsprechende Angebotsanfragen bei Vertriebsfirmen von reinen GeschwindigkeitsMessanlagen haben ergeben, dass vergleichbare Geräte zu einem Preis ab 2.500,00 € zu erwerben sind. Letztendlich müssten die Kosten jedoch zu 100 % von der Gemeinde getragen
werden.
Anzumerken bleibt, dass es sich bei der Messung der Geschwindigkeit um eine Serviceleistung
der Gemeinde für ihre Bürgerinnen und Bürger handelt, da rechtlich keine Verpflichtung zur
Überwachung des sog. „fließenden Verkehrs“ gegeben ist.
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Beschlussvorschlag:
Ohne
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
ca. 2.500,00 €
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)