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Beschlussvorlage (Tempomessgerät)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
27.09.10, 15:31
Aktualisiert
27.09.10, 15:31
Beschlussvorlage (Tempomessgerät) Beschlussvorlage (Tempomessgerät)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 07.10.2010 129/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 H/Ra 15.09.2010 Bezeichnung Tempomessgerät Sachverhalt: Am 06.02.2002 wurde mit der Firma PMS Werbedruckservice GmbH, Neustadt/Weinstraße, ein Pachtvertrag für ein Tempomessgerät abgeschlossen. Das Tempomessgerät sollte über angebrachte Werbung lokaler Unternehmen finanziert werden. Die Werbeflächen konnten jedoch im Laufe der Zeit entgegen der Annahme der Firma nur noch selten bzw. letztendlich gar nicht mehr verkauft werden. Dies hatte auch zur Folge, dass die Firma mit Schreiben vom 22.10.2009 den in Rede stehenden Vertrag gekündigt hat. Es muss jedoch auch an dieser Stelle gesagt werden, dass aufgrund der Größe des Gerätes Transport sowie der Auf- und Abbau immer sehr aufwändig gewesen sind. Hinzu kommt, dass das Gerät (sehr wahrscheinlich bauartbedingt) sehr reparaturanfällig war. Letztendlich stellt sich nunmehr die Frage, wie die Handhabung der gemeindlichen Tempomessung nach Auslauf des Vertrages am 05.02.2011 durchgeführt werden soll. Es wird sicherlich schwierig sein, eine andere Firma zu finden, die unter der gleichen Aufgabenstellung ein Tempomessgerät zum Nulltarif anbietet, da die allgemeine wirtschaftliche Zurückhaltung doch deutlich zu spüren ist. Entsprechende Angebotsanfragen bei Vertriebsfirmen von reinen GeschwindigkeitsMessanlagen haben ergeben, dass vergleichbare Geräte zu einem Preis ab 2.500,00 € zu erwerben sind. Letztendlich müssten die Kosten jedoch zu 100 % von der Gemeinde getragen werden. Anzumerken bleibt, dass es sich bei der Messung der Geschwindigkeit um eine Serviceleistung der Gemeinde für ihre Bürgerinnen und Bürger handelt, da rechtlich keine Verpflichtung zur Überwachung des sog. „fließenden Verkehrs“ gegeben ist. - Seite 1 von 2 - Beschlussvorschlag: Ohne Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja ca. 2.500,00 € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)