Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
124 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.11.2010
147/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Geb.kalk. Grundstücksentwäss.anlagen Dah/Goe
02.11.2010
Datum:
Bezeichnung
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der
Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung
über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Sachverhalt:
Der Abschluss des Gebührenhaushaltes Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2009
hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt. Es war weder ein nennenswerter Überschuss
noch ein Fehlbetrag zu verzeichnen.
Die Kalkulation 2011 hat sich inhaltlich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Obwohl die
Kosten für die Entsorgung von Klärschlämmen insgesamt um ca. 2.000,- € zurückgegangen sind,
ergibt die Umrechnung auf die Menge cbm eine deutliche Steigerung. Diese Steigerung ist mit den
um ca. 165 cbm geringeren zugrunde gelegten Mengen zu begründen. Während für das Jahr
2010 mit einer Menge von insgesamt 915 cbm gerechnet wurde, werden für 2011 nur noch 749
cbm angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren auf Erfahrungswerten im Bereich
Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen bzw. der Vorjahresmengen.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011 ist als Anlage beigefügt.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für
geschlossene Gruben in Höhe von 39,68 € je Kubikmeter (Vorjahr 34,03 €) und für die Entleerung
von Kleinkläranlagen 38,89 € je Kubikmeter (Vorjahr 35,48 €).
Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald berücksichtigt.
Anlage
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von
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die anliegende Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Die kalkulierten Gebühren in Höhe von 39,68 € je Kubikmeter bei der Entleerung von
abflusslosen Gruben und 38,89 € je Kubikmeter bei der Entleerung von Kleinkläranlagen
werden beschlossen.
3. Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
25.990,98 €
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
HHst.
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)