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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
124 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 25.11.2010 147/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: Geb.kalk. Grundstücksentwäss.anlagen Dah/Goe 02.11.2010 Datum: Bezeichnung Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Sachverhalt: Der Abschluss des Gebührenhaushaltes Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2009 hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt. Es war weder ein nennenswerter Überschuss noch ein Fehlbetrag zu verzeichnen. Die Kalkulation 2011 hat sich inhaltlich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Obwohl die Kosten für die Entsorgung von Klärschlämmen insgesamt um ca. 2.000,- € zurückgegangen sind, ergibt die Umrechnung auf die Menge cbm eine deutliche Steigerung. Diese Steigerung ist mit den um ca. 165 cbm geringeren zugrunde gelegten Mengen zu begründen. Während für das Jahr 2010 mit einer Menge von insgesamt 915 cbm gerechnet wurde, werden für 2011 nur noch 749 cbm angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren auf Erfahrungswerten im Bereich Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen bzw. der Vorjahresmengen. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011 ist als Anlage beigefügt. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 39,68 € je Kubikmeter (Vorjahr 34,03 €) und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 38,89 € je Kubikmeter (Vorjahr 35,48 €). Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald berücksichtigt. Anlage - Seite 1 von 2 - von Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die anliegende Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die kalkulierten Gebühren in Höhe von 39,68 € je Kubikmeter bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 38,89 € je Kubikmeter bei der Entleerung von Kleinkläranlagen werden beschlossen. 3. Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € 25.990,98 € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHst. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)