Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
46 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.11.2010
146/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
VI neue Hundest.satzung 2011
Schü/Goe
02.11.2010
Datum:
Bezeichnung
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Die bisherige Hundesteuersatzung trat am 01.01.2009 in Kraft.
Aufgrund der Gerichtsurteile der Verwaltungsgerichte Aachen vom 26.11.2009 (Az. 4 K 1007/09)
sowie Düsseldorf vom 05.02.2010 (Az. 25 K 8335/09) ist der § 2 Absatz 5 der
Hundesteuersatzung nicht mehr gültig und ist daher aus der Hundesteuersatzung zu streichen.
Ferner wurde vom Städte- und Gemeindebund NRW im Oktober 2010 eine neue HundesteuerMustersatzung herausgegeben mit dem Hinweis auf Überarbeitung der gemeindlichen Satzung. In
der beigefügten Anlage ist die alte und neue Satzung gegenübergestellt. Die geänderten
Bestimmungen sind grau hinterlegt.
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die geänderte Hundesteuersatzung
in der anliegenden Form ab dem 01.01.2011 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
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€
€
€
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)