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Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen gemäß § 23 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
46 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen gemäß § 23 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW))

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 07.10.2010 139/2010 Bemerkungen TOP 16. öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: JAB 2007 Kw/Goe 22.09.2010 Bezeichnung Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen gemäß § 23 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) Sachverhalt: Auf die Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses in seiner Sitzung vom 06.10.2010 wird verwiesen. Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 2 GemHVO zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Kostenstelle 1.915.595,15 € € 770.229,00 € bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) die Ja Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) - Kreditermächtigung Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Gemeinderat Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 1 von 1 - (Bürgermeister)