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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011 b) Erlaß der Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
100 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011
b) Erlaß der Gebührensatzung) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011
b) Erlaß der Gebührensatzung) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011
b) Erlaß der Gebührensatzung)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 25.11.2010 158/2010 Bemerkungen TOP Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Bergs/Herr Engels Aktenzeichen: Abwasser/Geb.satz. Ber/Ce/Goe 10.11.2010 öffentlich Datum: Bezeichnung Abwasserbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung 2011 b) Erlaß der Gebührensatzung Sachverhalt: Auf der Grundlage der Kalkulationen für die Jahre 2009 und 2010 ist die Neuberechnung der Gebühren erfolgt. Es haben sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber den Vorjahren ergeben. Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen: Personal- und Sachaufwand Einführungskosten Beitrag an den WVER Kalkulatorische Kosten Die Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 56.344 € steigen in 2011 um 22.704 € auf 79.048 € an. Die Erhöhung liegt darin begründet, dass neben den normalen Lohnsteigerungen eine Verschiebung aus den Einführungskosten in die Personalkosten stattgefunden hat. Insgesamt sind für diesen Bereich 1,3 Stellen von tariflich Beschäftigten und 0,4 Beamtenstellen vorgesehen. Bisher wurde eine Vollzeitkraft für die Einführung der Niederschlagswassergebühr benötigt. Nach Abschluss der Einführungsphase ist erhöhter personeller Aufwand erforderlich. Insbesondere für die Flächenüberprüfung, aber auch für die laufende Bearbeitung hat bzw. wird der Aufwand in 2011 zunehmen. Zu nennen ist hier insbesondere die Zählerverwaltung und auch der neu hinzugekommene laufende Aufwand für die Bearbeitung des Niederschlagswassers. Die Sachaufwendungen erhöhen sich um rd. 89.000 €. Hier sind im wesentlichen Kosten für die Beratung der Dichtheitsprüfung, Überprüfung der Flächen für die Niederschlagswassergebühr und die Einführung der Zählerverwaltung veranschlagt. - Seite 1 von 3 - Die Einführungskosten sinken um 26.207 € von 75.829 € auf 49.622 €. Grund hierfür ist der Wegfall der anteiligen Einführungskosten (u.a. Personalkosten) aus 2008. Der Beitrag an den WVER sinkt gegenüber dem Vorjahr von 1,54 Mio. € auf 1,49 Mio. €. Im Bereich der kalkulatorischen Kosten sind durch zusätzlich fertiggestellte Kanalbaumaßnahmen höhere Kosten bei den Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung anzusetzen. Diese sind: Dornhecke in Gey Erneuerung Kanalnetz (Hürtgen und Vossenack) Kanalhausanschlüsse Als Erlöse für 2011 sind mit Erstattungen durch den WVER in Höhe von 10.000 € sowie der Abwasserabgabe in Höhe von 10.000 € zu rechnen. Hinzu kommt ein Überschuss aus der Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2008 in Höhe von 6.625 €. Nach der als Anlage 1 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze: Niederschlagswasser Grundgebühr Flächengebühr 72,00 € 0,77 € Schmutzwasser Grundgebühr 85,20 € Verbrauchsgebühr 3,55 € Die Zwischenzählergebühr wurde mit 25,50 € je Zähler ab 2011 für einen Zeitraum von 6 Jahren (Eichzeitraum) kalkuliert. Hierin enthalten sind der Einbau des Nebenzählers durch den Wasserversorgungsträger, sowie die jährlichen Ablese- und Verwaltungsgebühren. In der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung nach Anlage 2, sind die neuen Gebührensätze eingearbeitet. Beschlussvorschlag: 1) Die anliegende Gebührenbedarfsberechnung ist richtig. 2) Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird wie folgt festgesetzt: a. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 85,20 € b. Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 € c. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 72,00 € d. Die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,77 € e. Die Zwischenzählergebühr je Zähler für den Eichzeitraum von 6 Jahren beträgt ab 2011 25,50 €. 3) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen. - Seite 2 von 3 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 3 von 3 - (Bürgermeister)