Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
100 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.11.2010
158/2010
Bemerkungen
TOP
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Bergs/Herr
Engels
Aktenzeichen:
Abwasser/Geb.satz.
Ber/Ce/Goe
10.11.2010
öffentlich
Datum:
Bezeichnung
Abwasserbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung 2011
b) Erlaß der Gebührensatzung
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der Kalkulationen für die Jahre 2009 und 2010 ist die Neuberechnung der
Gebühren erfolgt. Es haben sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber den Vorjahren
ergeben.
Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:
Personal- und Sachaufwand
Einführungskosten
Beitrag an den WVER
Kalkulatorische Kosten
Die Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 56.344 € steigen in 2011 um 22.704 € auf
79.048 € an. Die Erhöhung liegt darin begründet, dass neben den normalen Lohnsteigerungen
eine Verschiebung aus den Einführungskosten in die Personalkosten stattgefunden hat.
Insgesamt sind für diesen Bereich 1,3 Stellen von tariflich Beschäftigten und 0,4 Beamtenstellen
vorgesehen. Bisher wurde eine Vollzeitkraft für die Einführung der Niederschlagswassergebühr
benötigt. Nach Abschluss der Einführungsphase ist erhöhter personeller Aufwand erforderlich.
Insbesondere für die Flächenüberprüfung, aber auch für die laufende Bearbeitung hat bzw. wird
der Aufwand in 2011 zunehmen. Zu nennen ist hier insbesondere die Zählerverwaltung und auch
der neu hinzugekommene laufende Aufwand für die Bearbeitung des Niederschlagswassers.
Die Sachaufwendungen erhöhen sich um rd. 89.000 €. Hier sind im wesentlichen Kosten für die
Beratung der Dichtheitsprüfung, Überprüfung der Flächen für die Niederschlagswassergebühr und
die Einführung der Zählerverwaltung veranschlagt.
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Die Einführungskosten sinken um 26.207 € von 75.829 € auf 49.622 €. Grund hierfür ist der
Wegfall der anteiligen Einführungskosten (u.a. Personalkosten) aus 2008.
Der Beitrag an den WVER sinkt gegenüber dem Vorjahr von 1,54 Mio. € auf 1,49 Mio. €.
Im Bereich der kalkulatorischen Kosten sind durch zusätzlich fertiggestellte
Kanalbaumaßnahmen höhere Kosten bei den Abschreibungen und der kalkulatorischen
Verzinsung anzusetzen.
Diese sind:
Dornhecke in Gey
Erneuerung Kanalnetz (Hürtgen und Vossenack)
Kanalhausanschlüsse
Als Erlöse für 2011 sind mit Erstattungen durch den WVER in Höhe von 10.000 € sowie der
Abwasserabgabe in Höhe von 10.000 € zu rechnen. Hinzu kommt ein Überschuss aus der
Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2008 in Höhe von 6.625 €.
Nach der als Anlage 1 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Niederschlagswasser
Grundgebühr
Flächengebühr
72,00 €
0,77 €
Schmutzwasser
Grundgebühr
85,20 €
Verbrauchsgebühr
3,55 €
Die Zwischenzählergebühr wurde mit 25,50 € je Zähler ab 2011 für einen Zeitraum von 6 Jahren
(Eichzeitraum) kalkuliert. Hierin enthalten sind der Einbau des Nebenzählers durch den
Wasserversorgungsträger, sowie die jährlichen Ablese- und Verwaltungsgebühren.
In der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung nach Anlage 2, sind die neuen
Gebührensätze eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
1) Die anliegende Gebührenbedarfsberechnung ist richtig.
2) Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird wie folgt festgesetzt:
a. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 85,20 €
b. Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 €
c. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 72,00 €
d. Die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,77 €
e. Die Zwischenzählergebühr je Zähler für den Eichzeitraum von 6 Jahren beträgt ab
2011 25,50 €.
3) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird
in der beigefügten Fassung beschlossen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)