Daten
Kommune
Hürtgenwald
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131 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.11.2010
156/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Geb.kalk.Bestattung
swesen
09.11.2010
Datum:
Bezeichnung
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen
der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Im Rahmen der Neukalkulation der Gebühren für das Haushaltsjahr 2011 sind grundsätzlich die
gleichen Parameter zugrunde gelegt worden. Lediglich für den alten Friedhof in Gey mussten
aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates aus dem Jahre 1973 die Belegungszeiten der
Grabstellen auf 25 Jahre angepasst werden.
Außerdem war nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 07.09.2010 zum
Haushaltssicherungskonzept der Grünanteil, welcher bisher mit 20 v.H. angesetzt wurde, um 5
v.H. zu reduzieren. Dies bedeutet, dass im Bereich der Bereitstellung der Gräberflächen unter
Berücksichtigung des Grünflächenanteiles 85 v.H. der Kosten umgelegt werden.
Entscheidende Kostensteigerungen gegenüber der letzten Kalkulation waren nicht zu verzeichnen.
Hierzu wird auf die Darstellung in der beiliegenden Übersicht verwiesen. Danach wird, wie bisher,
eine Aufteilung in drei verschiedene Kostenträger vorgenommen. Es handelt sich hierbei um
1. den Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“,
2. den Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ und
3. den Kostenträger „Grabentfernung“.
1. Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“
Die bereitgestellte Flächengröße von 45.428 qm hat sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht
verändert. Unter Berücksichtigung der neuen und weggefallenen Grabstellen ergibt sich eine neue
Fläche von 8.455,49 qm mit dem Stand 31.10.2010 (Vorjahr 8.459,58 qm), der auf die
Gräberflächen entfällt. Auf die Grünflächen entfallen 24.954,32 qm (nicht belegte Gräberflächen
- Seite 1 von 5 -
bzw. Anlagen) und 10.818,39 qm auf auf die Gräberflächen inkl. der Zuwegung und sonstigen
Flächen 43,6 % und auf die Grünflächen 56,4 %. Diese Grünflächen kann man auch als
sogenannte Vorhalteflächen bezeichnen. Von diesen Vorhalteflächen können 10 % in der
Gebührenbedarfsberechnung einfließen. Von den ausgewiesenen Grünflächen werden daher
2.495 qm im umlagefähigen Aufwand berücksichtigt.
Im kommenden Jahr wird, wie bisher und die Literatur vorsieht, ein bestimmter Anteil der Kosten in
der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Dabei handelt es sich um so genannte Überkapazitäten
einer
laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass eine zeitliche und sachliche Trennung des
Gutes „Boden“ im Sinne von Grundstücksflächen nicht vorgenommen werden kann und eine
Unsicherheit über den künftigen Bedarf besteht. Aus diesem Grunde wird der zuvor genannte
Flächenanteil, welcher 49,22 % beträgt, um weitere 30 % auf 79 % erhöht.
Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf
112.622,24 €.
Wie im Vorjahr wurden die Grabnutzungsgebühren nach der so genannten Äquivalenzziffernmethode ermittelt. Bei der Äquivalenzziffernkalkulation werden Leistungseinheiten mit starker
Ähnlichkeit hergestellt. Die Kosten für diese Leistungseinheiten sind zwar unterschiedlich, jedoch
besteht zwischen den Leistungseinheiten eine feste Kostenrelation. In der Kalkulation wird, wie im
vergangenen Jahr davon ausgegangen, dass Pflege und Unterhaltung eines Wahlgrabes etwa
doppelt so hoch ist wie die Pflege und Unterhaltung eines Reihengrabes. Bei der Nutzungsdauer
der Reihen- und Wahlgräber ist eine einheitliche Größe von 30 Jahren unterstellt worden. Die
Flächengrößen der Einzelgräber ist entsprechend der Friedhofssatzung unter Berücksichtigung
eines 30 cm Abstandes erfolgt.
Es wird von einer gleich bleibenden Kostenrelation auf längere Zeit ausgegangen. Die
Kostenrelation wird in Äquivalenzziffern ausgedrückt. Äquivalenzziffern sind Gewichtungsfaktoren,
die eine homogene, jedoch nicht gleichartige Leistungseinheit vergleichbar machen. Bei der
Äquivalenzzifferkalkulation wird insgesamt von 81 Bestattungen im Jahr ausgegangen. Diese
verteilen sich auf 1 Kindergrab, 9 Reihengräber, 5 Rasen-Reihengräber, 3 Einzelwahlgräber, 34
Doppelwahlgräber, 8 Urnenreihengräber und 18 Urnenwahlgräber. Die Gesamtkosten sind mit
112.622,24 € ermittelt.
In vier Stufen erfolgt nun die Äquivalenzziffernkalkulation:
1. Die Anzahl der Bestattungen wird mit der Äquivalenzziffer gewichtet. Diese Gewichtung
erfolgt durch Multiplikation der Bestattung mit den entsprechenden Äquivalenzziffern. Als
Ergebnis erhält man die Anzahl der Recheneinheiten für die einzelnen Grabarten.
2. Die Anzahl der Recheneinheiten werden addiert. Nach der Tabelle in den Berechnungen laut
Anlagen lautet die Addition auf 907,95 € Flächenzeitwert.
3. Die Gesamtkosten in Höhe von 112.622,24 € werden durch die Summe der Recheneinheiten
dividiert. Pro Recheneinheit sind demnach 4,360318868 € anzusetzen.
4. Die Kosten pro Recheneinheit werden mit den Äquivalenzziffern für die unterschiedlichen
Grabarten multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Kosten für die Pflege und Unterhaltung
eines Grabes für die unterschiedlichen Grabarten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang,
dass für ein Kindergrab keine Gebühren anfallen sollen.
- Seite 2 von 5 -
In der nachstehenden Tabelle sind die ermittelten Gebühren unter Berücksichtigung einer Aufund Abrundung auf volle Euro sowie bei Zugrundeliegen der dreißigjährigen Nutzungsdauer
dargestellt. Sie lauten wie folgt:
Bezeichnung
neue Gebühr
€
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
bisherige Gebühr
€
0,00
300,00
1.060,00
1.110,00
2.210,00
300,00
1.110,00
Differenz in
€
0,00
294,00
1.032,00
1.032,00
2.154,00
294,00
1.032,00
0,00
+ 6,00
+28,00
+78,00
+156,00
+ 6,00
+78,00
Differenz in
%
0,00
+2,00
+2,71
+7,56
+7,70
+2,00
+7,56
Für den alten Friedhof in Gey ergeben sich bei einer 25-jährigen Belegungszeit folgende
Gebühren:
a) Reihengrabstätte
b) Einzelwahlgrabstätte
c) Doppelwahlgrabstätte
d) Urnenwahlgrab
250,00 €
920,00 €
1.840,00 €
740,00 €
2. Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“
Als zweiter Kostenträger im Bereich des Friedhofswesens ist, wie bereits erwähnt, der Bereich der
Durchführung der Bestattungen anzusetzen.
Für die Durchführung von Bestattungen fallen jährliche Kosten in Höhe von 86.401,12 € an. Hierin
enthalten sind die Personalkosten des Bauhofes und der Verwaltung, die internen
Leistungsbeziehungen für Büro- und Sach- sowie EDV-Kosten, die kalkulatorischen
Abschreibungen
und
Verzinsungen
der
Leichenhallen,
Geschäftsaufwendungen,
Bewirtschaftungs- und Energiekosten, Unterhaltung Leichenhallen und Deponieaufwendungen.
Zum Unterhaltungsbereich ist darüber hinaus zu erwähnen, dass im abgelaufenen Jahr der Ersatz
des Tores an der Leichenhalle Vossenack vorgesehen war. Alleine hierfür waren im Haushalt
2009 13.500,00 € bereitgestellt. Aus diesem Grunde sinkt der Betrag unter Berücksichtigung der
üblichen Kostensteigerungen in anderen Bereichen (Vorjahr 97.620,16 €) ab.
Von den durchschnittlichen Bestattungskosten entfallen
a) auf die Benutzung der Leichenhalle 170,00 € (Vorjahr 270,00 €),
b) auf die Durchführung der Bestattung
A) Erdbestattung:
1.Grabaushub Bauhof und Unternehmen 515,00 € je Fall (gleich bleibend),
2. Durchführung 85,00 € je Fall (gleich bleibend),
3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 350,00 € je Fall (gleich bleibend).
- Seite 3 von 5 -
B) Urnenbeisetzung:
1.Grabaushub Bauhof 260,00 € je Fall (gleich bleibend),
2. Durchführung 85,00 € je Fall (gleich bleibend),
3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall (gleich bleibend).
Gegenüber der letzten Kalkulation ergibt sich eine geringere Gebühr bei der Benutzung der
Leichenhalle, weshalb eine Anpassung der Gebühr notwendig ist.
3. Kostenträger Grabentfernung
Der dritte Kostenträger bezieht sich auf den Bereich der Grabentfernungen. Bei 10 Grabentfernungen pro Jahr ergeben sich hier Kosten von 3.995,00 €. Diese umfassen im Wesentlichen
die Leistungen des Bauhofes, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z. B.
Deponiekosten) sowie die Verwaltungskosten. Einzelheiten können der beiliegenden
Kostenaufstellung entnommen werden. Pro Grabentfernung fallen demnach durchschnittlich
399,50 € an.
Wegen der geringfügigen Abweichung zum letzten Wert wird auf eine Gebührenanpassung
verzichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
a) „Bereitstellung Friedhof“,
b) „Durchführung von Bestattungen“,
c) „Grabentfernungen“.
Die kalkulierten Kosten betragen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
Benutzung Leichenhalle
0,00 €
300,00 €
1.060,00 €
1.110,00 €
2.210,00 €
300,00 €
1.110,00 €
170,00 €
Friedhof Gey alt
250,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
920,00 €
1.840,00 €
Friedhof Gey alt
740,00 €
Durchführung der Bestattung
A) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
B) Urnenbestattung
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515,00 € je Fall
85,00 € je Fall
350,00 € je Fall
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
260,00 € je Fall
85,00 € je Fall
260,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der
beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)