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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2010)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
184 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2010)

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Zusammenstellung der Kosten für den Bereich des Bestattungswesen für das Jahr 2011 Bezeichnung Personnalausg. Aufwendungen für Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Sammelkostenstelle 7.045,00 € Friedhof Bergstein Friedhof Brandenberg Friedhof Großhau Friedhof Gey Friedhof Vossenack Friedhof Hürtgen Quersumme 9.312,00 € 6.137,00 € 12.405,00 € 8.115,00 € 10.956,00 € 12.370,00 € 66.340,00 € 2.600,00 € 1.500,00 € 2.900,00 € 2.000,00 € 1.850,00 € 2.750,00 € 13.600,00 € Bewirtschafftungskosten 700,00 € 500,00 € 1.200,00 € 300,00 € 600,00 € 500,00 € 3.800,00 € Steuern, Vers. Schadensfälle Aufwendungen für übernommene Reisekosten 150,00 € 111,00 € 110,00 € 140,00 € 400,00 € 300,00 € 1.211,00 € 12,00 € 12,00 € 12,00 € 12,00 € 12,00 € 12,00 € Bürobedarf 22,00 € 300,00 € Deponieaufwendungen Abschreibungen auf Sachanlagen 2.500,00 € Abschreibungen auf Gebäude 1.604,00 € Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter 200,00 € Sonstige Abschreibungen Kalkulatorische Verzinsung Grundstücke Kalkulatorische Verzinsung Leichenhallen pp. Aufwenungen aus internen Leistungsbeziehungen 94,00 € 300,00 € 1.400,00 € 200,00 € 2.700,00 € 1.500,00 € 1.900,00 € 1.900,00 € 11.900,00 € 897,00 € 1.388,00 € 1.448,00 € 913,00 € 6.250,00 € 250,00 € 200,00 € 200,00 € 300,00 € 1.350,00 € € 100,00 € 100,00 € 440,40 € - 5.613,30 € 22.405,38 € 6.266,05 € 5.784,50 € 13.073,91 € 53.583,54 € 2.636,70 € - € 1.307,34 € 2.754,06 € 3.943,92 € 1.861,08 € 12.503,10 € 1.300,00 € 7.319,00 € 5.912,00 € 13.901,00 € 4.840,00 € 4.991,00 € 12.391,00 € 50.654,00 € Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Fahrzeuge 300,00 € 1.624,00 € 1.370,00 € 2.435,00 € 956,00 € 1.120,00 € 2.460,00 € 10.265,00 € Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Verwaltung 26.500,00 € Summe: 35.467,00 € - € 29.098,10 € - € 22.855,30 € - € 60.522,72 € Seite 1 - € 28.471,11 € - € 33.205,42 € € 26.500,00 € 48.830,99 € 258.450,64 € - Grundstücksgröße ohne Anteil Leichenhalle 6.158,00 7.340,00 € Grundstückswert Gebäudefläche Gebäudewert 4158,00 93.555,50 € 10648,00 373.423,00 € 6265,00 104.434,20 € 6090,00 96.408,33 € 7799,00 217.898,53 € 100,00 150,00 150,00 300,00 500,00 1.200,00 43.945,00 € 21.789,00 € 45.901,00 € 65.732,00 € 31.018,00 € 208.385,00 € Für die Kalkulation wird von maßgebender Bedeutung sein, wie die Kostenblöcke aufzuteilen sein werden. Zunächst sollte daher die o.a. ausgewiesenen Gesamtkosten auf die einzelnen Kostenträger aufgeteilt werden, um so zu einer übersichtlichen Kalkulation zu kommen. Daher ist es sachgerecht, die Aufteilung wie folgt vorzunehmen: a) Kostenträger Bestattung b) Kostenträger Grabentfernung c) Kostenträger Bereitstellung Friedhof Lediglich von dem unter c) ausgewiesenen Kostenträger sollte eine 85 %ige Deckung der Kosten angestrebt werden, denn nur hier findet die oft erwähnte Erholungsfunktion statt.Von den o.a. ausgewiesenen Einzelkosten entfallen auf die zuvor ausgewiesenen Kostenträger folgende Einzelkosten: Bezeichnung Bestattung Grabent-fernung Bereitstellung Summe Personalkosten a) Interne Leistungsbez. (Bauhof) b) Fahrzeuge Kalk. Verzins. Leichenh. 34.760,00 € 1.515,00 € 14.379,00 € 50.654,00 € 4.651,00 € 465,00 € 5.149,00 € 10.265,00 € 12.503,10 € - € € 12.503,10 € 53.583,54 € 53.583,54 € 6.250,00 € - Kalk. Verzins. Grundst. - € - € Abschreibungen Geb. 6.250,00 € - € - € Sonstige Abschreib. 100,00 € - € - € 100,00 € Abschreibungen GWG 450,00 € 450,00 € 450,00 € 1.350,00 € Geschäftsaufwend. 66,00 € 67,00 € 67,00 € 200,00 € Aufwend. Reisekosten 31,00 € 31,00 € 32,00 € 94,00 € 527,00 € 527,00 € 526,00 € 1.580,00 € - € 2.300,00 € 3.800,00 € - € Steuer, Vers. Bewirtschaftungskosten (Energie, Wasser pp.) Sonstige besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Deponieaufwendungen 1.500,00 € - € 11.220,00 € 41118,00 893.059,56 € 80,00 € - € 600,00 € - € 11.900,00 € Seite 2 Aufwendungen für Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens - € - € 9.600,00 € Unterhaltung Leichenhallen 4.000,00 € - € - Personalkosten 8.640,00 € 629,00 € Verwaltungskostenbeitrag Summe: 9.600,00 € € 4.000,00 € 56.171,00 € 66.340,00 € 1.875,00 € 231,00 € 24.394,00 € 26.500,00 € 86.573,10 € 3.995,00 € 167.251,54 € 258.719,64 € 1.082,16 € 2. Kosten der Bestattung Bei durchschnittlich 80 Bestattungen im Jahr ergeben sich durchschnittliche Bestattungskosten in Höhe von rd. 1080,00 € (Vorjahr 1.220,00 €). Hiervon entfallen auf a) Benutzung der Leichenhalle 170,00 € je Fall (Vorjahr 270,00) 515,00 € je Fall unverändert 85,00 € je Fall unverändert 350,00 € je Fall unverändert b) Durchführung der Bestattung 1. Grabaushub Bauhof 2. Durchführung 3. Verfüllung Grab Da auf der Grundlage der letztjährigen eine Kostenreduzierung eingetreten ist, sollte eine Anpassung auf die obigen Werte, insbesondere bei der Benutzung der Leichenhalle erfolgen. 3. Grabentfernungen Bei 10 Grabentfernungen ergeben sich Kosten von 3.995,00 € (Vorjahr 3.912,00 €). Diese umfassen im wesentlichen die Leistungen des Bauhofes, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z.B. Deponiekosten) sowie die Verwaltungskosten. Pro Grabentfernung fallen demnach durchschnittlich 399,50 € (Vorjahr 391,20 €) an. Wegen der geringen Abweichungen zum vorjährigen Wert sollte es bei dem bisherigen Gebührensatz belassen werden. Die Gebühren für Grabentfernungen betragen demnach a) beim Doppelwahlgrab 430,00 € b) beim Einzelgrab 215,00 € Seite 3 1. Bereitstellung der Bestattungsfelder Der Kostenträger Bereitstellung der Bestattungsfelder umfaßt Kosten in Höhe von 167.251,64 € (Vorjahr 174.905,54 €). Dieser Betrag ist um den Grünflächenanteil in Höhe von 15 % zu reduzieren. Danach ergäben sich zu verteilende Kosten von 142.163,89 €. Von den gesamten Flächen von 45.428 qm entfallen 1.200 auf den Teil der bebauten Flächen (Leichenhallen). Dadurch reduziert sich diese Fläche auf 44.228 qm. Von dieser Quadratmeterzahl entfallen 8.455,49 m²(Stand 1.11.2010) auf die Gräberfläche, weitere 24.954,32 m² auf Grünfläche (nicht belegte Gräberflächen bzw. Anlagen) und 10.818,39 m² auf Wege und sonstige Flächen (z.B. für Abfälle). Dies bedeutet, dass auf den Gräberflächen inklusive der Zuwegungen und sonsitgen Flächen 43,6 entfallen und auf Grünflächen 56,4 %. Diese Grünflächen kann man auch als sog. Vorhalteflächen bezeichnen. Von diesen Vorhalteflächen können 10 % in die Gebührenbedarfsberchnung einfließen. Von den ausgewiesenen Grünflächen werden 2.495 m² im umlagefähigen Aufwand berücksichtigt. Neben diesen Gesichtspunkten ist nach der Literatur sachgerecht, einen bestimmten Anteil der Aufwendungen in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Es handelt sich hierbei um sogenannte Überkapazitäten einer laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass eine zeitliche und sachliche Trennung des Gutes des Bodens nicht geteilt werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf besteht. Aus diesem Grunde wird der zuvor genannten Flächenanteil, welcher 49,22 % (69.973,07 €) beträgt, um weitere rund 30 % auf 79 % erhöht. Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf insgesamt 112.622,24 €. Die Verteilung dieser Kosten erfolgt nach der Äquivalenzziffernmethode. Kalkulation der Grabnutzungsgebühren nach Ermittlung der Äquivalenzziffern: Bezeichnung Spalten Nutzungsdauer Fallzahlen C D Fläche Einzelgrab Wahl + Gestaltung Flächenzeitwert H I G Formel Grabgebühren K CxG Summe Flächenzeitwert Grabart L IxDxH 81 907,95 Kontrolle EhWxGxCxH 25828,9 Kindergrab 25 1 1,17 0,00 29,25 0 0 Reihengrab 30 8 2,31 1,00 69,30 554,4 302,17 € Einzelwahlgrab 30 1 3,78 2,25 113,40 255,15 1.112,54 € 1.112,54 € Doppelwahlgrab 30 34 6,75 2,50 202,50 17212,5 2.207,41 € 75.051,99 € Urnenreihengrab 30 8 0,64 3,5 19,20 537,6 293,01 € 2.344,11 € Urnenwahlgrab 30 18 1,69 5 50,70 4563 1.105,34 € 19.896,13 € Rasenreihengrab 30 5 2,31 3,5 69,30 1212,75 1.057,60 € 5.287,98 € Urnenwahlrab (Gey alt) 20 1 1,69 5 33,80 169 736,89 € 736,89 € Reihengrab (Gey alt) 25 1 2,31 1 57,75 57,75 251,81 € 251,81 € Wahlgrab (Gey alt) 25 2 3,76 2,25 94,00 423 922,21 € 1.844,41 € Doppelwahlgrab (Gey alt) 25 2 6,75 2,5 168,75 843,75 1.839,51 € 112.622,24 € Berechnet nach der Formel: Gesamtkosten: Fleichenzeitwert Grabart 4,360318868 Einheitswert (EhW) Seite 4 2.417,36 € 3.679,02 € 112.622,24 € in 2011 kalkulierte Gebührensätze Differenz in % 0,00 € 300,00 € -2,17 € -0,72 1.110,00 € -2,54 € -0,23 2.210,00 € 2,59 € 0,12 300,00 € 6,99 € 2,33 1.110,00 € 52,40 € 4,72 1.060,00 € -45,34 € -4,28 740,00 € 3,11 € 0,42 250,00 € - 1,81 € -0,72 920,00 € - 2,21 € -0,24 0,49 € 0,03 1.840,00 € Hürtgenwald, den 09.11.2010 Der Bürgermeister i.A. (Kowalke) Seite 5