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Kommune
Hürtgenwald
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17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Stichworte
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Zusammenstellung der Kosten für den Bereich des Bestattungswesen für das Jahr 2011
Bezeichnung
Personnalausg.
Aufwendungen für
Unterhaltung des
unbeweglichen Vermögens
Sammelkostenstelle
7.045,00 €
Friedhof
Bergstein
Friedhof
Brandenberg
Friedhof
Großhau
Friedhof Gey
Friedhof
Vossenack
Friedhof Hürtgen
Quersumme
9.312,00 €
6.137,00 €
12.405,00 €
8.115,00 €
10.956,00 €
12.370,00 €
66.340,00 €
2.600,00 €
1.500,00 €
2.900,00 €
2.000,00 €
1.850,00 €
2.750,00 €
13.600,00 €
Bewirtschafftungskosten
700,00 €
500,00 €
1.200,00 €
300,00 €
600,00 €
500,00 €
3.800,00 €
Steuern, Vers. Schadensfälle
Aufwendungen für übernommene Reisekosten
150,00 €
111,00 €
110,00 €
140,00 €
400,00 €
300,00 €
1.211,00 €
12,00 €
12,00 €
12,00 €
12,00 €
12,00 €
12,00 €
Bürobedarf
22,00 €
300,00 €
Deponieaufwendungen
Abschreibungen auf
Sachanlagen
2.500,00 €
Abschreibungen auf Gebäude
1.604,00 €
Abschreibungen auf
geringwertige Wirtschaftsgüter
200,00 €
Sonstige Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Grundstücke
Kalkulatorische Verzinsung
Leichenhallen pp.
Aufwenungen aus internen
Leistungsbeziehungen
94,00 €
300,00 €
1.400,00 €
200,00 €
2.700,00 €
1.500,00 €
1.900,00 €
1.900,00 €
11.900,00 €
897,00 €
1.388,00 €
1.448,00 €
913,00 €
6.250,00 €
250,00 €
200,00 €
200,00 €
300,00 €
1.350,00 €
€
100,00 €
100,00 €
440,40 €
-
5.613,30 €
22.405,38 €
6.266,05 €
5.784,50 €
13.073,91 €
53.583,54 €
2.636,70 €
-
€
1.307,34 €
2.754,06 €
3.943,92 €
1.861,08 €
12.503,10 €
1.300,00 €
7.319,00 €
5.912,00 €
13.901,00 €
4.840,00 €
4.991,00 €
12.391,00 €
50.654,00 €
Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen
Fahrzeuge
300,00 €
1.624,00 €
1.370,00 €
2.435,00 €
956,00 €
1.120,00 €
2.460,00 €
10.265,00 €
Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen
Verwaltung
26.500,00 €
Summe:
35.467,00 €
-
€
29.098,10 €
-
€
22.855,30 €
-
€
60.522,72 €
Seite 1
-
€
28.471,11 €
-
€
33.205,42 €
€
26.500,00 €
48.830,99 €
258.450,64 €
-
Grundstücksgröße ohne
Anteil Leichenhalle
6.158,00
7.340,00 €
Grundstückswert
Gebäudefläche
Gebäudewert
4158,00
93.555,50 €
10648,00
373.423,00 €
6265,00
104.434,20 €
6090,00
96.408,33 €
7799,00
217.898,53 €
100,00
150,00
150,00
300,00
500,00
1.200,00
43.945,00 €
21.789,00 €
45.901,00 €
65.732,00 €
31.018,00 €
208.385,00 €
Für die Kalkulation wird von maßgebender Bedeutung sein, wie die Kostenblöcke aufzuteilen sein werden. Zunächst sollte daher die o.a. ausgewiesenen Gesamtkosten
auf die einzelnen Kostenträger aufgeteilt werden, um so zu einer übersichtlichen Kalkulation zu kommen. Daher ist es sachgerecht, die Aufteilung wie folgt vorzunehmen:
a) Kostenträger Bestattung
b) Kostenträger Grabentfernung
c) Kostenträger Bereitstellung Friedhof
Lediglich von dem unter c) ausgewiesenen Kostenträger sollte eine 85 %ige Deckung der Kosten angestrebt werden, denn nur hier findet die oft erwähnte Erholungsfunktion statt.Von den
o.a. ausgewiesenen Einzelkosten entfallen auf die zuvor ausgewiesenen Kostenträger folgende Einzelkosten:
Bezeichnung
Bestattung
Grabent-fernung
Bereitstellung
Summe
Personalkosten
a) Interne Leistungsbez.
(Bauhof)
b) Fahrzeuge
Kalk. Verzins. Leichenh.
34.760,00 €
1.515,00 €
14.379,00 €
50.654,00 €
4.651,00 €
465,00 €
5.149,00 €
10.265,00 €
12.503,10 €
-
€
€
12.503,10 €
53.583,54 €
53.583,54 €
6.250,00 €
-
Kalk. Verzins. Grundst.
-
€
-
€
Abschreibungen Geb.
6.250,00 €
-
€
-
€
Sonstige Abschreib.
100,00 €
-
€
-
€
100,00 €
Abschreibungen GWG
450,00 €
450,00 €
450,00 €
1.350,00 €
Geschäftsaufwend.
66,00 €
67,00 €
67,00 €
200,00 €
Aufwend. Reisekosten
31,00 €
31,00 €
32,00 €
94,00 €
527,00 €
527,00 €
526,00 €
1.580,00 €
-
€
2.300,00 €
3.800,00 €
-
€
Steuer, Vers.
Bewirtschaftungskosten
(Energie, Wasser pp.)
Sonstige besondere
Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen
Deponieaufwendungen
1.500,00 €
-
€
11.220,00 €
41118,00
893.059,56 €
80,00 €
-
€
600,00 €
-
€
11.900,00 €
Seite 2
Aufwendungen für Unterhaltung des unbeweglichen
Vermögens
-
€
-
€
9.600,00 €
Unterhaltung Leichenhallen
4.000,00 €
-
€
-
Personalkosten
8.640,00 €
629,00 €
Verwaltungskostenbeitrag
Summe:
9.600,00 €
€
4.000,00 €
56.171,00 €
66.340,00 €
1.875,00 €
231,00 €
24.394,00 €
26.500,00 €
86.573,10 €
3.995,00 €
167.251,54 €
258.719,64 €
1.082,16 €
2. Kosten der Bestattung
Bei durchschnittlich 80 Bestattungen im Jahr ergeben sich durchschnittliche Bestattungskosten in Höhe von rd. 1080,00 € (Vorjahr 1.220,00 €).
Hiervon entfallen auf
a) Benutzung der Leichenhalle
170,00 € je Fall
(Vorjahr 270,00)
515,00 € je Fall
unverändert
85,00 € je Fall
unverändert
350,00 € je Fall
unverändert
b) Durchführung der Bestattung
1. Grabaushub Bauhof
2. Durchführung
3. Verfüllung Grab
Da auf der Grundlage der letztjährigen eine Kostenreduzierung eingetreten ist, sollte eine Anpassung auf die obigen Werte, insbesondere bei der
Benutzung der Leichenhalle erfolgen.
3. Grabentfernungen
Bei 10 Grabentfernungen ergeben sich Kosten von 3.995,00 € (Vorjahr 3.912,00 €). Diese umfassen im wesentlichen
die Leistungen des Bauhofes, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z.B. Deponiekosten) sowie die
Verwaltungskosten. Pro Grabentfernung fallen demnach durchschnittlich 399,50 € (Vorjahr 391,20 €) an. Wegen der
geringen Abweichungen zum vorjährigen Wert sollte es bei dem bisherigen Gebührensatz belassen werden.
Die Gebühren für Grabentfernungen betragen demnach
a) beim Doppelwahlgrab
430,00 €
b) beim Einzelgrab
215,00 €
Seite 3
1. Bereitstellung der Bestattungsfelder
Der Kostenträger Bereitstellung der Bestattungsfelder umfaßt Kosten in Höhe von 167.251,64 € (Vorjahr 174.905,54 €). Dieser Betrag ist um den Grünflächenanteil in Höhe
von 15 % zu reduzieren. Danach ergäben sich zu verteilende Kosten von 142.163,89 €. Von den gesamten Flächen von 45.428 qm entfallen 1.200 auf den Teil der bebauten
Flächen (Leichenhallen). Dadurch reduziert sich diese Fläche auf 44.228 qm. Von dieser Quadratmeterzahl entfallen 8.455,49 m²(Stand 1.11.2010) auf die Gräberfläche,
weitere 24.954,32 m² auf Grünfläche (nicht belegte Gräberflächen bzw. Anlagen) und 10.818,39 m² auf Wege und sonstige Flächen (z.B. für Abfälle). Dies bedeutet, dass auf
den Gräberflächen inklusive der Zuwegungen und sonsitgen Flächen 43,6 entfallen und auf Grünflächen 56,4 %. Diese Grünflächen kann man auch als sog. Vorhalteflächen
bezeichnen. Von diesen Vorhalteflächen können 10 % in die Gebührenbedarfsberchnung einfließen. Von den ausgewiesenen Grünflächen werden 2.495 m² im umlagefähigen
Aufwand berücksichtigt.
Neben diesen Gesichtspunkten ist nach der Literatur sachgerecht, einen bestimmten Anteil der Aufwendungen in der Gebührenkalkulation
zu berücksichtigen. Es handelt sich hierbei um sogenannte Überkapazitäten einer laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass
eine zeitliche und sachliche Trennung des Gutes des Bodens nicht geteilt werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf
besteht.
Aus diesem Grunde wird der zuvor genannten Flächenanteil, welcher 49,22 % (69.973,07 €) beträgt, um weitere rund 30 % auf 79 % erhöht.
Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf insgesamt 112.622,24 €. Die Verteilung dieser Kosten erfolgt nach der Äquivalenzziffernmethode.
Kalkulation der Grabnutzungsgebühren nach Ermittlung der Äquivalenzziffern:
Bezeichnung
Spalten
Nutzungsdauer
Fallzahlen
C
D
Fläche Einzelgrab
Wahl +
Gestaltung
Flächenzeitwert
H
I
G
Formel
Grabgebühren
K
CxG
Summe
Flächenzeitwert
Grabart
L
IxDxH
81
907,95
Kontrolle
EhWxGxCxH
25828,9
Kindergrab
25
1
1,17
0,00
29,25
0
0
Reihengrab
30
8
2,31
1,00
69,30
554,4
302,17 €
Einzelwahlgrab
30
1
3,78
2,25
113,40
255,15
1.112,54 €
1.112,54 €
Doppelwahlgrab
30
34
6,75
2,50
202,50
17212,5
2.207,41 €
75.051,99 €
Urnenreihengrab
30
8
0,64
3,5
19,20
537,6
293,01 €
2.344,11 €
Urnenwahlgrab
30
18
1,69
5
50,70
4563
1.105,34 €
19.896,13 €
Rasenreihengrab
30
5
2,31
3,5
69,30
1212,75
1.057,60 €
5.287,98 €
Urnenwahlrab (Gey alt)
20
1
1,69
5
33,80
169
736,89 €
736,89 €
Reihengrab (Gey alt)
25
1
2,31
1
57,75
57,75
251,81 €
251,81 €
Wahlgrab (Gey alt)
25
2
3,76
2,25
94,00
423
922,21 €
1.844,41 €
Doppelwahlgrab (Gey alt)
25
2
6,75
2,5
168,75
843,75
1.839,51 €
112.622,24 €
Berechnet nach der Formel: Gesamtkosten: Fleichenzeitwert Grabart
4,360318868 Einheitswert (EhW)
Seite 4
2.417,36 €
3.679,02 €
112.622,24 €
in 2011 kalkulierte
Gebührensätze
Differenz
in %
0,00 €
300,00 €
-2,17 €
-0,72
1.110,00 €
-2,54 €
-0,23
2.210,00 €
2,59 €
0,12
300,00 €
6,99 €
2,33
1.110,00 €
52,40 €
4,72
1.060,00 €
-45,34 €
-4,28
740,00 €
3,11 €
0,42
250,00 € -
1,81 €
-0,72
920,00 € -
2,21 €
-0,24
0,49 €
0,03
1.840,00 €
Hürtgenwald, den 09.11.2010
Der Bürgermeister
i.A.
(Kowalke)
Seite 5