Daten
Kommune
Hürtgenwald
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274 kB
Erstellt
02.12.10, 11:19
Aktualisiert
02.12.10, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.11.2010
157/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
Abfall Kw/Goe
10.11.2010
Bezeichnung
Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das
Haushaltsjahr 2011
b) Erlaß der Gebührensatzung
Sachverhalt:
Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab
dem 01.01.2011.
Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der
geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, ist
eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes
erforderlich.
a) Restmüllgefäß
Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2009 hat zu einem geringen Überschuss (Anlage 1)
geführt,
welcher
im
Rahmen
des
Abschlusses
2010
verwendet
wird.
Für das Jahr 2010 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es
wird daher unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2009 mit ausgeglichenen Resultaten
gerechnet.
Im Jahre 2011 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2011 auf 71.461,14 € (Vorjahr
71.302,87 €). Es steigt geringfügig um 158,27 € an.
2. Bei der Deponierung tritt eine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 11,56 €
Grundbetrag je Einwohner und 179,68 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.430 Tonnen im
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kommenden Jahr betragen.
3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und
entsprechen im wesentlichen den Veranschlagungen im Haushaltsplan.
4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind, soweit keine Kostenänderungen zu verzeichnen waren, grundsätzlich nach dem
bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation
nach Anlage 2 entnommen werden.
5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter
Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird
entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 12,81 € (Vorjahr 12,10 €)
je Gefäß gerechnet.
Das Resultat lautet hiernach wie folgt:
Gefäß
Restmüllgefäß
60 l
Restmüllgefäß 120 l
Restmüllgefäß 240 l
Restmüllgefäß 1.100 l
14-tägige Leerung
Restmüllgefäß 1.100 l
monatl. Leerung
Gebührensatz
2011
135,00 €
233,64 €
430,80 €
Gebührensatz
Differenz
2010
144,12 € 9,12 €
239,52 € 5,88 €
430,32 €
0,48 €
in %
-6,33%
-2,45%
0,11%
1.843,80 €
1.797,48 €
46,32 €
2,58%
860,28 €
850,56 €
9,72 €
1,14%
Wie
die
Tabelle
zeigt,
ist
eine
Reduzierung
der
Aufgrund dessen ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich.
Gebühr
möglich.
b) Biotonne
Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2011 unverändert bei 27.754,00 €.
Die Deponiekosten sind mit insgesamt 32.377,80 € (Vorjahr 36.718,50 €) zu berücksichtigen.
Die anderen Kosten sind bis auf die normalen Steigerungen entsprechend den bisherigen
Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 1 ergibt sich bei der Biotonne ein Aufwand in
Höhe von 72.270,57 (Vorjahr 76.451,00 €). Gegenüber dem Vorjahr sinkt er um 4.180,43€.
Die Personalaufwendungen und Verwaltungskosten sind entsprechend der aktuellen Entwicklung
angepasst worden.
Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 47.254,52 € und 24.216,05 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt:
Biomüllgefäß 120 l
Biomüllgefäß 240 l
94,44 €
161,40 €
101,04 €
166,56 €
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-6,60 €
-5,16 €
-6,53%
-3,10%
Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt.
c) Abholung von Grünabfällen
Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen
nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende
Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2011 für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
sind richtig.
2. Die Gebührensätze betragen für ein Restmüllgefäß 60 l 135,00 €, für ein Restmüllgefäß 120 l
233,64 €, für ein Restmüllgefäß 240 l 430,80 €, für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei 14-tägiger
Leerung 1.843,80 € und für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei monatlicher Leerung 860,28 €. Der
Gebührensatz für eine Biomülltonne 120 l beträgt 94,44 € und für eine Biomülltonne 240 l 161,40
€.
3. Außerdem empfiehlt er dem Gemeinderat, die beiliegende Gebührensatzung bei der
Abfallbeseitigung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
686.906,82 €
686.906,82 €
Einmalig
Jährliche Kosten Gebührenhaushalt
Gebührenerlöse
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)