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Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 b) Erlaß der Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
274 kB
Erstellt
02.12.10, 11:19
Aktualisiert
02.12.10, 11:19
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 
b) Erlaß der Gebührensatzung) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 
b) Erlaß der Gebührensatzung) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 
b) Erlaß der Gebührensatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 25.11.2010 157/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: Abfall Kw/Goe 10.11.2010 Bezeichnung Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 b) Erlaß der Gebührensatzung Sachverhalt: Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem 01.01.2011. Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, ist eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erforderlich. a) Restmüllgefäß Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2009 hat zu einem geringen Überschuss (Anlage 1) geführt, welcher im Rahmen des Abschlusses 2010 verwendet wird. Für das Jahr 2010 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird daher unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2009 mit ausgeglichenen Resultaten gerechnet. Im Jahre 2011 ergeben sich folgende Änderungen: 1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2011 auf 71.461,14 € (Vorjahr 71.302,87 €). Es steigt geringfügig um 158,27 € an. 2. Bei der Deponierung tritt eine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 11,56 € Grundbetrag je Einwohner und 179,68 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.430 Tonnen im - Seite 1 von 3 - kommenden Jahr betragen. 3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und entsprechen im wesentlichen den Veranschlagungen im Haushaltsplan. 4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind, soweit keine Kostenänderungen zu verzeichnen waren, grundsätzlich nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 2 entnommen werden. 5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 12,81 € (Vorjahr 12,10 €) je Gefäß gerechnet. Das Resultat lautet hiernach wie folgt: Gefäß Restmüllgefäß 60 l Restmüllgefäß 120 l Restmüllgefäß 240 l Restmüllgefäß 1.100 l 14-tägige Leerung Restmüllgefäß 1.100 l monatl. Leerung Gebührensatz 2011 135,00 € 233,64 € 430,80 € Gebührensatz Differenz 2010 144,12 € 9,12 € 239,52 € 5,88 € 430,32 € 0,48 € in % -6,33% -2,45% 0,11% 1.843,80 € 1.797,48 € 46,32 € 2,58% 860,28 € 850,56 € 9,72 € 1,14% Wie die Tabelle zeigt, ist eine Reduzierung der Aufgrund dessen ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich. Gebühr möglich. b) Biotonne Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2011 unverändert bei 27.754,00 €. Die Deponiekosten sind mit insgesamt 32.377,80 € (Vorjahr 36.718,50 €) zu berücksichtigen. Die anderen Kosten sind bis auf die normalen Steigerungen entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 1 ergibt sich bei der Biotonne ein Aufwand in Höhe von 72.270,57 (Vorjahr 76.451,00 €). Gegenüber dem Vorjahr sinkt er um 4.180,43€. Die Personalaufwendungen und Verwaltungskosten sind entsprechend der aktuellen Entwicklung angepasst worden. Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 47.254,52 € und 24.216,05 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt: Biomüllgefäß 120 l Biomüllgefäß 240 l 94,44 € 161,40 € 101,04 € 166,56 € - Seite 2 von 3 - -6,60 € -5,16 € -6,53% -3,10% Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt. c) Abholung von Grünabfällen Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2011 für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, sind richtig. 2. Die Gebührensätze betragen für ein Restmüllgefäß 60 l 135,00 €, für ein Restmüllgefäß 120 l 233,64 €, für ein Restmüllgefäß 240 l 430,80 €, für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei 14-tägiger Leerung 1.843,80 € und für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei monatlicher Leerung 860,28 €. Der Gebührensatz für eine Biomülltonne 120 l beträgt 94,44 € und für eine Biomülltonne 240 l 161,40 €. 3. Außerdem empfiehlt er dem Gemeinderat, die beiliegende Gebührensatzung bei der Abfallbeseitigung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € 686.906,82 € 686.906,82 € Einmalig Jährliche Kosten Gebührenhaushalt Gebührenerlöse Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 3 von 3 - (Bürgermeister)