Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
190/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
30.11.2010
Bezeichnung
Schließung des Lehrschwimmbeckens Vossenack
Sachverhalt:
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) hat der Gemeinderat u.a. eine Prüfung in
Auftrag gegeben, ob das Lehrschwimmbecken in der Grundschule Vossenack geschlossen
werden kann und die Schüler/innen das Schwimmbad im Franziskus-Gymnasium (FGV) nutzen
können.
Die Abfrage bei der Grundschule Vossenack hat ergeben, dass das Schwimmbad mit 13
Unterrichtsstunden pro Woche von den Schülern/innen aus Bergstein und Vossenack genutzt
wird. Wegen der längeren Fahrtstrecke erhalten die Kinder aus Bergstein jeweils Doppelstunden
Schwimmunterricht. Pater Peter Schorr ofm, Schulleiter des FGV, hat grundsätzlich seine
Bereitschaft signalisiert, Kinder der Grundschule für den Schwimmunterricht aufzunehmen.
Beim Vergleich der beiden Becken in der Grundschule sowie im FGV ist festzuhalten, dass das
Gymnasium über ein Schwimmerbecken verfügt, während es in der Grundschule ein
Lehrschwimmbecken gibt. Laut Baulichen Anforderungen der Unfallkasse NRW darf ein
Nichtschwimmerbecken maximal 1,35m tief sein, empfohlen wird eine Wassertiefe von max.
1,20m. Das Bad im FGV ist hingegen bis zu 1,80m tief.
Nach den Sicherheitsvorschriften für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports vom
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW gelten für die Aufsichtsführung von Lerngruppen
mit Schimmern/innen oder Nichtschwimmern/innen besondere Auflagen. Wird demnach eine
solche Lerngruppe von nur einer Lehrkraft beaufsichtigt, so ist sie im Lehrschwimmbecken oder im
(abgetrennten) Nichtschwimmerteil eines Schwimmbeckens zu unterrichten.
Dies heißt im konkreten Umkehrschluss, dass die Grundschulkinder nur dann im FGV schwimmen
gehen dürfen, wenn sie von zwei Lehrern beaufsichtigt würden. Dies lässt sich jedoch mit dem
vorhandenen Personal der Grundschule nicht durchführen. Andere Alternativen der
Aufsichtsführung mit geschultem Fachpersonal sind nicht ersichtlich.
Von daher sollte versucht werden, die Auslastung des Lehrschwimmbeckens zu erhöhen (z.B.
durch Schwimmunterricht des Kindergartens Vossenack) oder die Einnahmesituation (z.B. durch
finanzielle Beteiligung der Schwimmgruppen im Freizeitbereich) zu verbessern.
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das Lehrschwimmbecken in der Grundschule Vossenack weiter zu
betreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Verbesserung der Auslastung bzw. der
Einnahmesituation zu ergreifen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)