Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Schließung des Lehrschwimmbeckens Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Beschlussvorlage (Schließung des Lehrschwimmbeckens Vossenack) Beschlussvorlage (Schließung des Lehrschwimmbeckens Vossenack)

öffnen download melden Dateigröße: 49 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 190/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: 30.11.2010 Bezeichnung Schließung des Lehrschwimmbeckens Vossenack Sachverhalt: Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) hat der Gemeinderat u.a. eine Prüfung in Auftrag gegeben, ob das Lehrschwimmbecken in der Grundschule Vossenack geschlossen werden kann und die Schüler/innen das Schwimmbad im Franziskus-Gymnasium (FGV) nutzen können. Die Abfrage bei der Grundschule Vossenack hat ergeben, dass das Schwimmbad mit 13 Unterrichtsstunden pro Woche von den Schülern/innen aus Bergstein und Vossenack genutzt wird. Wegen der längeren Fahrtstrecke erhalten die Kinder aus Bergstein jeweils Doppelstunden Schwimmunterricht. Pater Peter Schorr ofm, Schulleiter des FGV, hat grundsätzlich seine Bereitschaft signalisiert, Kinder der Grundschule für den Schwimmunterricht aufzunehmen. Beim Vergleich der beiden Becken in der Grundschule sowie im FGV ist festzuhalten, dass das Gymnasium über ein Schwimmerbecken verfügt, während es in der Grundschule ein Lehrschwimmbecken gibt. Laut Baulichen Anforderungen der Unfallkasse NRW darf ein Nichtschwimmerbecken maximal 1,35m tief sein, empfohlen wird eine Wassertiefe von max. 1,20m. Das Bad im FGV ist hingegen bis zu 1,80m tief. Nach den Sicherheitsvorschriften für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW gelten für die Aufsichtsführung von Lerngruppen mit Schimmern/innen oder Nichtschwimmern/innen besondere Auflagen. Wird demnach eine solche Lerngruppe von nur einer Lehrkraft beaufsichtigt, so ist sie im Lehrschwimmbecken oder im (abgetrennten) Nichtschwimmerteil eines Schwimmbeckens zu unterrichten. Dies heißt im konkreten Umkehrschluss, dass die Grundschulkinder nur dann im FGV schwimmen gehen dürfen, wenn sie von zwei Lehrern beaufsichtigt würden. Dies lässt sich jedoch mit dem vorhandenen Personal der Grundschule nicht durchführen. Andere Alternativen der Aufsichtsführung mit geschultem Fachpersonal sind nicht ersichtlich. Von daher sollte versucht werden, die Auslastung des Lehrschwimmbeckens zu erhöhen (z.B. durch Schwimmunterricht des Kindergartens Vossenack) oder die Einnahmesituation (z.B. durch finanzielle Beteiligung der Schwimmgruppen im Freizeitbereich) zu verbessern. - Seite 1 von 2 - Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, das Lehrschwimmbecken in der Grundschule Vossenack weiter zu betreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Verbesserung der Auslastung bzw. der Einnahmesituation zu ergreifen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)