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Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 b) Erlass der Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011
b) Erlass der Gebührensatzung) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011
b) Erlass der Gebührensatzung)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 185/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: Geb.kalk. Abfall Kw/Goe 29.11.2010 Datum: Bezeichnung Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 b) Erlass der Gebührensatzung Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2010 verwiesen. Anlage Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2011 für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, sind richtig. 2. Die Gebührensätze betragen für ein Restmüllgefäß 60 l 135,00 €, für ein Restmüllgefäß 120 l 233,64 €, für ein Restmüllgefäß 240 l 430,80 €, für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei 14-tägiger Leerung 1.843,80 € und für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei monatlicher Leerung 860,28 €. Der Gebührensatz für eine Biomülltonne 120 l beträgt 94,44 € und für eine Biomülltonne 240 l 161,40 €. - Seite 1 von 2 - 3. Außerdem empfiehlt er dem Gemeinderat, die beiliegende Gebührensatzung bei der Abfallbeseitigung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)