Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
185/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Geb.kalk. Abfall
Kw/Goe
29.11.2010
Datum:
Bezeichnung
Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das
Haushaltsjahr 2011
b) Erlass der Gebührensatzung
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am
25.11.2010 verwiesen.
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2011 für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
sind richtig.
2. Die Gebührensätze betragen für ein Restmüllgefäß 60 l 135,00 €, für ein Restmüllgefäß 120 l
233,64 €, für ein Restmüllgefäß 240 l 430,80 €, für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei 14-tägiger
Leerung 1.843,80 € und für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei monatlicher Leerung 860,28 €. Der
Gebührensatz für eine Biomülltonne 120 l beträgt 94,44 € und für eine Biomülltonne 240 l 161,40
€.
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3. Außerdem empfiehlt er dem Gemeinderat, die beiliegende Gebührensatzung bei der
Abfallbeseitigung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)