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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer 
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer 
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 182/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Frau Görner Aktenzeichen: Geb.kalk.Überg.heime Goe 29.11.2010 Datum: Bezeichnung Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2010 verwiesen. Anlagen Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die Gebührensätze betragen für die Benutzung 9,55 €, für Strom 11,35 € und für Heizung 16,35 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der beigefügten Fassung beschlossen Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. - Seite 1 von 2 - € € € Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)