Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
170/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 H/Be
23.11.2010
Bezeichnung
Budgetierung Kostenstelle "Feuerwehr"
Sachverhalt:
Ein Vorschlag bei der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Gemeinde
Hürtgenwald war die Budgetierung im Bereich der Kostenstelle 902210 „Sammelkostenstelle
Brandbekämpfung und Brandschau“.
Die größten Ausgabepositionen sind hier
a) Unterhaltung Fahrzeuge,
b) Unterhaltung Feuerwehrgerätehäuser,
c) persönliche Ausrüstung,
d) technische Ausrüstung.
Bei einer Einzelbetrachtung dieser Positionen kann folgendes festgehalten werden:
zu a)
Unter Bezugnahme auf den Brandschutzbedarfsplan sind die einzelnen Löschgruppen
mit Fahrzeugen ausgestattet, so dass wie in § 1 Abs. 1 FSHG gefordert, „die Gemeinde
den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren unterhält, um
Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen
Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosion oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden“. Die Anzahl der Fahrzeuge ergibt sich somit aus der
Gesamtsystematik. Aufgrund der Tatsache, dass die tatsächliche Nutzung und damit
auch der Verschleiß als gering zu bezeichnen ist, können die Fahrzeuge eine lange
Nutzungsdauer erzielen. Die Wartung und Pflege, welche durch die jeweilige Löschgruppe ausgeführt wird, trägt entscheidend zur Langlebigkeit bei. Viele Reparaturen
müssen jedoch von Fachwerkstätten ausgeführt werden. Ein kalkulierbares Einsparpotential ist hierbei aus vorgenannten Gründen nicht zu erzielen.
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zu b)
Bei der Unterhaltung der Feuerwehrgerätehäuser bestünde grundsätzlich die Möglichkeit
Kosten in Bezug auf die Pflege des Außengeländes und evtl. auch auf die
Gebäudeunterhaltung einzusparen. Dies würde voraussetzen, dass die einzelnen
Löschgruppen Arbeiten in Eigeninitiative ausführen. Hier könnte eine evtl. Ersparnis im
dreistelligen bis zum niedrigen vierstelligen Bereich erzielt werden. Zu bedenken ist
jedoch, dass der freiwillige Einsatz für den Feuerwehrdienst bereits in zeitlicher Hinsicht
als hoch zu bezeichnen ist. Neben der Teilnahme an Fortbildungsseminaren sind auch
regelmäßig löschgruppeninterne und löschgruppenübergreifende Übungen sowie
Ausbildung der Jugendfeuerwehr, Wartung und Pflege von Fahrzeugen und
Gerätschaften zu nennen.
zu c)
Die persönliche Ausrüstung, die jedem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung
steht, muss wegen Verschleiß sukzessive ersetzt werden. Der Bedarf wird über den
jeweiligen Löschgruppenführer bei der hiesigen Verwaltung angemeldet. Persönliche
Ausrüstungsgegenstände daher nur im erforderlichen Einzelfall ausgetauscht. Bei der
Neuanschaffung von Ausrüstungsgegenständen wird seit jeher auf ein adäquates
Verhältnis zwischen Preis und Qualität geachtet. Ein Einsparpotential wird hier nicht
gesehen.
zu d)
Auch bei der technischen Ausrüstung gilt, dass verschlissene Teile ausgetauscht werden
müssen. Die Ersatzbeschaffungen werden einmal jährlich von den jeweiligen
Löschgruppenführern über den Gemeindebrandmeister an die Verwaltung gemeldet. Im
Rahmen einer Sammelbestellung werden bereits Kosten eingespart. Es muss hier jedoch
erwähnt werden, dass ebenfalls Kosten für die pflichtige Überprüfung bestimmter
Gerätschaften (z. B. Sprungtuch) anfallen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Als Fazit der vorstehenden Ausführungen kann festgehalten werden, dass eine Budgetierung zur
Einsparung von Kosten nur im Bereich der Unterhaltung der Feuerwehrgerätehäuser möglich
erscheint. Es ist jedoch darauf zu achten, dass Änderungen und zusätzlicher Aufwand bei der
Freiwilligen Feuerwehr nicht zu Lasten des Feuerwehrdienstes sowie der Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr gehen darf. Es muss weiterhin primäres Ziel sein, die originäre Aufgabe,
welche im § 1 FSHG festgelegt ist, durch eine Freiwillige Feuerwehr sicherzustellen.
Nichtsdestotrotz sollte eine ständige inhaltliche Überprüfung in Bezug auf eine Budgetierung
durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die
Verwaltung zu weiteren Gesprächen mit der Wehrführung über eine Budgetierung der
Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten der Feuerwehrgerätehäuser zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)
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