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Beschlussvorlage (Budgetierung Kostenstelle "Feuerwehr")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 170/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 H/Be 23.11.2010 Bezeichnung Budgetierung Kostenstelle "Feuerwehr" Sachverhalt: Ein Vorschlag bei der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Gemeinde Hürtgenwald war die Budgetierung im Bereich der Kostenstelle 902210 „Sammelkostenstelle Brandbekämpfung und Brandschau“. Die größten Ausgabepositionen sind hier a) Unterhaltung Fahrzeuge, b) Unterhaltung Feuerwehrgerätehäuser, c) persönliche Ausrüstung, d) technische Ausrüstung. Bei einer Einzelbetrachtung dieser Positionen kann folgendes festgehalten werden: zu a) Unter Bezugnahme auf den Brandschutzbedarfsplan sind die einzelnen Löschgruppen mit Fahrzeugen ausgestattet, so dass wie in § 1 Abs. 1 FSHG gefordert, „die Gemeinde den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren unterhält, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosion oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden“. Die Anzahl der Fahrzeuge ergibt sich somit aus der Gesamtsystematik. Aufgrund der Tatsache, dass die tatsächliche Nutzung und damit auch der Verschleiß als gering zu bezeichnen ist, können die Fahrzeuge eine lange Nutzungsdauer erzielen. Die Wartung und Pflege, welche durch die jeweilige Löschgruppe ausgeführt wird, trägt entscheidend zur Langlebigkeit bei. Viele Reparaturen müssen jedoch von Fachwerkstätten ausgeführt werden. Ein kalkulierbares Einsparpotential ist hierbei aus vorgenannten Gründen nicht zu erzielen. - Seite 1 von 3 - zu b) Bei der Unterhaltung der Feuerwehrgerätehäuser bestünde grundsätzlich die Möglichkeit Kosten in Bezug auf die Pflege des Außengeländes und evtl. auch auf die Gebäudeunterhaltung einzusparen. Dies würde voraussetzen, dass die einzelnen Löschgruppen Arbeiten in Eigeninitiative ausführen. Hier könnte eine evtl. Ersparnis im dreistelligen bis zum niedrigen vierstelligen Bereich erzielt werden. Zu bedenken ist jedoch, dass der freiwillige Einsatz für den Feuerwehrdienst bereits in zeitlicher Hinsicht als hoch zu bezeichnen ist. Neben der Teilnahme an Fortbildungsseminaren sind auch regelmäßig löschgruppeninterne und löschgruppenübergreifende Übungen sowie Ausbildung der Jugendfeuerwehr, Wartung und Pflege von Fahrzeugen und Gerätschaften zu nennen. zu c) Die persönliche Ausrüstung, die jedem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung steht, muss wegen Verschleiß sukzessive ersetzt werden. Der Bedarf wird über den jeweiligen Löschgruppenführer bei der hiesigen Verwaltung angemeldet. Persönliche Ausrüstungsgegenstände daher nur im erforderlichen Einzelfall ausgetauscht. Bei der Neuanschaffung von Ausrüstungsgegenständen wird seit jeher auf ein adäquates Verhältnis zwischen Preis und Qualität geachtet. Ein Einsparpotential wird hier nicht gesehen. zu d) Auch bei der technischen Ausrüstung gilt, dass verschlissene Teile ausgetauscht werden müssen. Die Ersatzbeschaffungen werden einmal jährlich von den jeweiligen Löschgruppenführern über den Gemeindebrandmeister an die Verwaltung gemeldet. Im Rahmen einer Sammelbestellung werden bereits Kosten eingespart. Es muss hier jedoch erwähnt werden, dass ebenfalls Kosten für die pflichtige Überprüfung bestimmter Gerätschaften (z. B. Sprungtuch) anfallen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Als Fazit der vorstehenden Ausführungen kann festgehalten werden, dass eine Budgetierung zur Einsparung von Kosten nur im Bereich der Unterhaltung der Feuerwehrgerätehäuser möglich erscheint. Es ist jedoch darauf zu achten, dass Änderungen und zusätzlicher Aufwand bei der Freiwilligen Feuerwehr nicht zu Lasten des Feuerwehrdienstes sowie der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gehen darf. Es muss weiterhin primäres Ziel sein, die originäre Aufgabe, welche im § 1 FSHG festgelegt ist, durch eine Freiwillige Feuerwehr sicherzustellen. Nichtsdestotrotz sollte eine ständige inhaltliche Überprüfung in Bezug auf eine Budgetierung durchgeführt werden. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die Verwaltung zu weiteren Gesprächen mit der Wehrführung über eine Budgetierung der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten der Feuerwehrgerätehäuser zu beauftragen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 3 - (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -