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Beschlussvorlage (Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung Im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 166/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: II Herr Grießhaber Aktenzeichen: Datum: 22.11.2010 Bezeichnung Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung Im Kreis Düren Sachverhalt: Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) hat in ihrer Sitzung am 13. September 2010 vorbehaltlich der Zustimmung der Räte der Städte und Gemeinden u.a. beschlossen, sämtliche Wirtschaftsförderungsaktivitäten der GWS mit Wirkung zum 01.01.2011 einzustellen und den Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen. Es wurde vereinbart, dass die Städte und Gemeinden die entsprechenden Ratsbeschlüsse bis zum 31.12.2010 herbeiführen. Der Kreistag des Kreises Düren hat diesen entsprechenden Beschluss in seiner Sitzung am 26. Oktober 2010 einstimmig gefasst. Zur Erläuterung des Sachverhalts sind dieser Vorlage drei Anlagen zu Ihrer Information beigefügt: 1.) Der neue Gesellschaftsvertrag der GWS zum 01.01.2011. 2.) Die Sitzungsvorlage des Kreistags. 3.) Das Personal- und Organisationskonzept der GWS. Um das Verfahren kreisweit zu vereinheitlichen, wird der Beschlussvorschlag des Kreistags voll inhaltlich übernommen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald genehmigt folgenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der GWS : 1.) Der mit der Bilanzsumme von 52.720.495,98 € und dem Jahresfehlbetrag von 3.293.049,85 € abschließende Jahresabschluss 2009 wird festgestellt und genehmigt. 2.) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der GWS werden für das Geschäftsjahr Entlastung erteilt. - Seite 1 von 2 - 3.) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.293.049,85 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4.) Gemäß § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags der GWS wird aufgrund des Jahresfehlbetrages von den Gesellschaftern eine Verlustübernahme in Höhe von insgesamt 150.000,00 € aufgeteilt nach Kapitalanteilen eingefordert. Der Gemeinderat beschließt ferner: A) Der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der GWS (Anlage 1) wird zugestimmt. B) Die Verlustübernahme gem. Ziffer 4 wird geleistet und in Höhe von 3.750,00 € (entsprechend dem Gesellschaftsanteil von 2,5 %) ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja 3.750,00 € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)