Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
166/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
II
Herr Grießhaber
Aktenzeichen:
Datum:
22.11.2010
Bezeichnung
Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung Im Kreis Düren
Sachverhalt:
Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis
Düren mbH (GWS) hat in ihrer Sitzung am 13. September 2010 vorbehaltlich der Zustimmung der
Räte der Städte und Gemeinden u.a. beschlossen, sämtliche Wirtschaftsförderungsaktivitäten der
GWS mit Wirkung zum 01.01.2011 einzustellen und den Gesellschaftsvertrag entsprechend
anzupassen.
Es wurde vereinbart, dass die Städte und Gemeinden die entsprechenden Ratsbeschlüsse bis
zum 31.12.2010 herbeiführen. Der Kreistag des Kreises Düren hat diesen entsprechenden
Beschluss in seiner Sitzung am 26. Oktober 2010 einstimmig gefasst.
Zur Erläuterung des Sachverhalts sind dieser Vorlage drei Anlagen zu Ihrer Information beigefügt:
1.) Der neue Gesellschaftsvertrag der GWS zum 01.01.2011.
2.) Die Sitzungsvorlage des Kreistags.
3.) Das Personal- und Organisationskonzept der GWS.
Um das Verfahren kreisweit zu vereinheitlichen, wird der Beschlussvorschlag des Kreistags voll
inhaltlich übernommen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald genehmigt folgenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der GWS :
1.) Der mit der Bilanzsumme von 52.720.495,98 € und dem Jahresfehlbetrag von 3.293.049,85 €
abschließende Jahresabschluss 2009 wird festgestellt und genehmigt.
2.) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der GWS werden für das Geschäftsjahr
Entlastung erteilt.
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3.) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.293.049,85 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4.) Gemäß § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags der GWS wird aufgrund des Jahresfehlbetrages
von den Gesellschaftern eine Verlustübernahme in Höhe von insgesamt 150.000,00 € aufgeteilt
nach Kapitalanteilen eingefordert.
Der Gemeinderat beschließt ferner:
A) Der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der GWS (Anlage 1) wird zugestimmt.
B) Die Verlustübernahme gem. Ziffer 4 wird geleistet und in Höhe von 3.750,00 € (entsprechend
dem Gesellschaftsanteil von 2,5 %) ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
3.750,00 €
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)