Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
154/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
II/ Abt. 5
Frau Palm
Aktenzeichen:
Datum:
022.12
05.11.2010
Bezeichnung
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen gem. § 1
Entschädigungsverordnung (EntschVO) ab 2011
Sachverhalt:
Zur Zeit erhalten die Ratsvertreter der Gemeinde Hürtgenwald die Aufwandsentschädigung
ausschließlich als monatliche Pauschale gem. § 1 Abs. 1a) i.V.m Abs. 2 Ziffer 1a) EntschVO
i.H.v. 187,30 € monatlich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt ( 28 Ratsmitglieder x
187,30 € x 12 Monate=) 62.932,80 € pro Jahr.
Im Rahmen der Beratungen über mögliche Sparmaßnahmen für das Haushaltssicherungskonzept wurde die Verwaltung beauftragt, den Kostenaufwand der Aufwandsentschädigung als
monatliche Pauschale zuzüglich Sitzungsgeld zu ermitteln.
Gemäß § 1 Abs.1b) i.V.m. Abs. 2 Ziffer 1b) EntschVO) beträgt die monatliche Pauschale 100,80
€, das Sitzungsgeld 17,30 €.
Bei einer durchschnittlichen Anzahl von 20 Rats- und Ausschusssitzungen pro Jahr zzgl. 20
Fraktionssitzungen (1 Fraktionssitzung pro Sitzung) und zwei weiteren Fraktionssitzungen zu den
Haushaltsberatungen, werden bei der folgenden Berechnung insgesamt 42 Sitzungen pro Jahr zu
Grunde gelegt: 17,30 € x 42 Sitzungen x 28 Ratsvertreter = 20.344,80 €. Zuzüglich der
monatlichen Pauschale (28 Ratsmitglieder x 100,80 € x 12 Monate =) i.H.v. 33.868,80 € ergibt sich
ein Jahresaufwand i.H.v. 54.213,60 €.
Sofern alle Ratsmitglieder an allen Rats-, Ausschuss und Fraktionssitzungen teilnehmen, würde
sich eine Ersparnis i.H.v. 8.719,20 € ergeben.
Da nicht immer alle Ratsmitglieder an allen Sitzungen teilnehmen ist von einer höheren Ersparnis
auszugehen.
Sofern der Gemeinderat beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2011 die Aufwandsentschädigung als
monatliche Pauschale zuzüglich Sitzungsgeld zu zahlen, schlägt die Verwaltung vor, den
Pauschalbetrag monatlich anzuweisen. Das Sitzungsgeld könnte – entsprechend der Abrechnung
des Sitzungsgeldes für die sachkundigen Bürger – quartalsmäßig bzw. nach Vorlage der
Anwesenheitslisten der Fraktionssitzungen - erfolgen.
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt ab dem Haushaltsjahr 2011 die Aufwandsentschädigung für
Mitglieder der kommunalen Vertretung als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld gem. § 1 Abs.
1 b) EntschVO zu zahlen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
Einmalig
Jährliche Ersparnis
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
€
8.719,20 €
€
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
mind.
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)