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Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen gem. § 1 Entschädigungsverordnung (EntschVO) ab 2011)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen gem. § 1 Entschädigungsverordnung (EntschVO) ab 2011) Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen gem. § 1 Entschädigungsverordnung (EntschVO) ab 2011)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 154/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: II/ Abt. 5 Frau Palm Aktenzeichen: Datum: 022.12 05.11.2010 Bezeichnung Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen gem. § 1 Entschädigungsverordnung (EntschVO) ab 2011 Sachverhalt: Zur Zeit erhalten die Ratsvertreter der Gemeinde Hürtgenwald die Aufwandsentschädigung ausschließlich als monatliche Pauschale gem. § 1 Abs. 1a) i.V.m Abs. 2 Ziffer 1a) EntschVO i.H.v. 187,30 € monatlich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt ( 28 Ratsmitglieder x 187,30 € x 12 Monate=) 62.932,80 € pro Jahr. Im Rahmen der Beratungen über mögliche Sparmaßnahmen für das Haushaltssicherungskonzept wurde die Verwaltung beauftragt, den Kostenaufwand der Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale zuzüglich Sitzungsgeld zu ermitteln. Gemäß § 1 Abs.1b) i.V.m. Abs. 2 Ziffer 1b) EntschVO) beträgt die monatliche Pauschale 100,80 €, das Sitzungsgeld 17,30 €. Bei einer durchschnittlichen Anzahl von 20 Rats- und Ausschusssitzungen pro Jahr zzgl. 20 Fraktionssitzungen (1 Fraktionssitzung pro Sitzung) und zwei weiteren Fraktionssitzungen zu den Haushaltsberatungen, werden bei der folgenden Berechnung insgesamt 42 Sitzungen pro Jahr zu Grunde gelegt: 17,30 € x 42 Sitzungen x 28 Ratsvertreter = 20.344,80 €. Zuzüglich der monatlichen Pauschale (28 Ratsmitglieder x 100,80 € x 12 Monate =) i.H.v. 33.868,80 € ergibt sich ein Jahresaufwand i.H.v. 54.213,60 €. Sofern alle Ratsmitglieder an allen Rats-, Ausschuss und Fraktionssitzungen teilnehmen, würde sich eine Ersparnis i.H.v. 8.719,20 € ergeben. Da nicht immer alle Ratsmitglieder an allen Sitzungen teilnehmen ist von einer höheren Ersparnis auszugehen. Sofern der Gemeinderat beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2011 die Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale zuzüglich Sitzungsgeld zu zahlen, schlägt die Verwaltung vor, den Pauschalbetrag monatlich anzuweisen. Das Sitzungsgeld könnte – entsprechend der Abrechnung des Sitzungsgeldes für die sachkundigen Bürger – quartalsmäßig bzw. nach Vorlage der Anwesenheitslisten der Fraktionssitzungen - erfolgen. - Seite 1 von 2 - Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt ab dem Haushaltsjahr 2011 die Aufwandsentschädigung für Mitglieder der kommunalen Vertretung als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld gem. § 1 Abs. 1 b) EntschVO zu zahlen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja Einmalig Jährliche Ersparnis Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle € 8.719,20 € € bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) mind. Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)