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Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Verwaltungsgebührensatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
108 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
16.12.10, 12:49
Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Verwaltungsgebührensatzung) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Verwaltungsgebührensatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 197/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: V Kru 01.12.2010 Bezeichnung Erlass einer neuen Verwaltungsgebührensatzung Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.09.2010 im Zuge der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen, die gemeindliche Verwaltungsgebührensatzung vom 14.12.2001 an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes anzupassen. Die entsprechende Mustersatzung wurde im Januar 2007 aktualisiert. Im Vergleich zur vorgenannten Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Hürtgenwald wurde in der Mustersatzung lediglich § 7 Abs. 1 Satz 2 gestrichen und stattdessen um den § 7 Abs. 2 erweitert. Aus diesem Grunde kann die Mustersatzung für die Gemeinde Hürtgenwald vollinhaltlich übernommen werden. Aufgrund des Charakters einer Mustersatzung sollten ebenfalls die entsprechenden Gebührentarife übernommen werden. Diesbezüglich erfolgte daher auch in der Anlage der beigefügten Satzung eine der Mustersatzung entsprechende Anpassung der Gebühren. Da die o. a. gemeindliche Verwaltungsgebührensatzung noch einige weitere Gebührentarife vorsah und die dazugehörenden Leistungen nach Rücksprache mit den einzelnen Abteilungen durchaus noch abgerufen werden, sind die Tarif-Nummern 5.1 – 5.5 und 7.2 auch weiterhin in der neuen Verwaltungsgebührensatzung aufgeführt. Zusätzlich wurde diese auf Anregung der Finanzbuchhaltung der Gemeinde Hürtgenwald um die Tarif-Nummer 9 erweitert. Zur besseren Vergleichbarkeit ist als Anlage ebenfalls eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebühren beigefügt. - Seite 1 von 2 - In die Präambel wurde § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die von der Verwaltung der Einladung zum diesem TOP beigefügte Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung (inkl. des dazugehörigen Gebührentarifs) der Gemeinde Hürtgenwald. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle € 500,00 € € bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) prognostizierte Einsparung ca. Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)