Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
108 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
16.12.10, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
197/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
V Kru
01.12.2010
Bezeichnung
Erlass einer neuen Verwaltungsgebührensatzung
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.09.2010 im Zuge der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen, die gemeindliche Verwaltungsgebührensatzung vom
14.12.2001 an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes anzupassen.
Die entsprechende Mustersatzung wurde im Januar 2007 aktualisiert.
Im Vergleich zur vorgenannten Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Hürtgenwald wurde
in der Mustersatzung lediglich § 7 Abs. 1 Satz 2 gestrichen und stattdessen um den § 7 Abs. 2
erweitert.
Aus diesem Grunde kann die Mustersatzung für die Gemeinde Hürtgenwald vollinhaltlich
übernommen werden.
Aufgrund des Charakters einer Mustersatzung sollten ebenfalls die entsprechenden Gebührentarife übernommen werden. Diesbezüglich erfolgte daher auch in der Anlage der beigefügten
Satzung eine der Mustersatzung entsprechende Anpassung der Gebühren.
Da die o. a. gemeindliche Verwaltungsgebührensatzung noch einige weitere Gebührentarife vorsah und die dazugehörenden Leistungen nach Rücksprache mit den einzelnen Abteilungen
durchaus noch abgerufen werden, sind die Tarif-Nummern 5.1 – 5.5 und 7.2 auch weiterhin in der
neuen Verwaltungsgebührensatzung aufgeführt.
Zusätzlich wurde diese auf Anregung der Finanzbuchhaltung der Gemeinde Hürtgenwald um die
Tarif-Nummer 9 erweitert.
Zur besseren Vergleichbarkeit ist als Anlage ebenfalls eine Gegenüberstellung der alten und
neuen Gebühren beigefügt.
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In die Präambel wurde § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen
Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die von der
Verwaltung der Einladung zum diesem TOP beigefügte Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung (inkl. des dazugehörigen Gebührentarifs) der Gemeinde Hürtgenwald.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
€
500,00 €
€
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
prognostizierte Einsparung ca.
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)