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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung" hier: 2. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
hier: 2. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 242/2015 1.Ergänzung 17.11.2015 Vorlage erstellt: 03.11.2015 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allgemeiner Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 16.4 Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung" hier: 2. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 –TOP 7.4- beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2016 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ die beigefügte 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2016 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 14.565,65 €. Der Überschuss fließt in die Gebührenkalkulation 2017 und ggf. Folgejahre ein. Aufgrund der nicht in Anspruch genommenen jedoch berechneten Entleerungen (Vorauszahlung 26 Leerungen im Jahr) sind zum derzeitigen Stand rd. 200.000,00 € aus der Endabrechnung 2015 an die Steuerpflichtigen zurück zu zahlen. Eine Gebührenerhöhung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Die Vorausleistung für die Leerungsgebühren der Restabfallbehälter wird ab dem 01.01.2016 reduziert und auf jährlich 15 Leerungen festgesetzt. Aufgrund dieser Anpassung der Vorausleistung ist § 4 Abs. 3 der Gebührensatzung entsprechend zu ändern. Ein Entwurf der 2. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.