Daten
Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
242/2015 1.Ergänzung
17.11.2015
Vorlage erstellt:
03.11.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Floßdorf
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allgemeiner Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 16.4
Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
hier: 2. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 –TOP 7.4- beschließt
der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2016 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ die beigefügte 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in
der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2016 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“
ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 14.565,65 €.
Der Überschuss fließt in die Gebührenkalkulation 2017 und ggf. Folgejahre ein.
Aufgrund der nicht in Anspruch genommenen jedoch berechneten Entleerungen (Vorauszahlung
26 Leerungen im Jahr) sind zum derzeitigen Stand rd. 200.000,00 € aus der Endabrechnung
2015 an die Steuerpflichtigen zurück zu zahlen. Eine Gebührenerhöhung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Die Vorausleistung für die Leerungsgebühren der Restabfallbehälter wird ab dem 01.01.2016
reduziert und auf jährlich 15 Leerungen festgesetzt. Aufgrund dieser Anpassung der Vorausleistung ist § 4 Abs. 3 der Gebührensatzung entsprechend zu ändern.
Ein Entwurf der 2. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.