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Allgemeine Vorlage (2. Änderung Gebührensatzung Abfallentsorgung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
121 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Allgemeine Vorlage (2. Änderung Gebührensatzung Abfallentsorgung)

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Inhalt der Datei

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall 2. Änderungssatzung vom _________________________ Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) und der §§ 1, 2 ,4 und 6 des Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGB. NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.09.2015 (GV. NRW. S. 666) und der §§ 5 ff. Landesabfallgesetz vom 21.06.1988 (GV. NW. S. 250/SGV. NRW. S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21.03.2013 (GV. NRW. S. 148) hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 17.11.2015 folgende Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall beschlossen: Artikel I Die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall vom 24.09.2014 wird wie folgt beschlossen: 1. § 4 Abs. 3 wird die Angabe „Für die zugelassenen Restabfallbehälter werden für die erstmalige Festsetzung der Leerungsgebühren Vorausleistungen auf der Basis einer Leerung im zweiwöchentlichen Turnus je Gefäßart pro Jahr erhoben (26 Entleerungen)“ ersetzt durch „Für die zugelassenen Restabfallbehälter werden für die Festsetzung der Leerungsgebühren Vorausleistungen auf Basis der in der Gemeinde Kall durchschnittlichen Entleerung der Vorjahreswerte erhoben (15 Entleerungen)“. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.