Daten
Kommune
Kall
Größe
121 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung
über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall
2. Änderungssatzung
vom _________________________
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) und der §§ 1, 2 ,4 und 6 des
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NW. S.
712/SGB. NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.09.2015 (GV. NRW.
S. 666) und der §§ 5 ff. Landesabfallgesetz vom 21.06.1988 (GV. NW. S. 250/SGV. NRW. S. 74),
zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21.03.2013 (GV. NRW. S. 148) hat der Rat
der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 17.11.2015 folgende Änderung der Gebührensatzung
über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall beschlossen:
Artikel I
Die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall vom 24.09.2014 wird wie
folgt beschlossen:
1. § 4 Abs. 3 wird die Angabe „Für die zugelassenen Restabfallbehälter werden für die
erstmalige Festsetzung der Leerungsgebühren Vorausleistungen auf der Basis einer
Leerung im zweiwöchentlichen Turnus je Gefäßart pro Jahr erhoben (26 Entleerungen)“
ersetzt durch
„Für die zugelassenen Restabfallbehälter werden für die Festsetzung der
Leerungsgebühren Vorausleistungen auf Basis der in der Gemeinde Kall
durchschnittlichen Entleerung der Vorjahreswerte erhoben (15 Entleerungen)“.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.