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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 12/2011)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
138 kB
Erstellt
20.01.11, 19:00
Aktualisiert
27.01.11, 19:00

Inhalt der Datei

R06A1018 Abteilung 4 Az.: IV Vermerk: Betr.: Errichtung einer Biogasanlage im Ortsteil Kleinhau; hier: Tagung des Arbeitskreises Biogasanlage am 17.01.2011 im hiesigen Rathaus 1. Die Teilnehmer an der vorgenannten Arbeitskreissitzung sind dem beiliegenden Verteiler zu entnehmen (Anlage 1). Herr Bürgermeister Buch begrüßte die Anwesenden und stellte kurz eine kleine Tagesordnung vor. Diese ist ebenfalls als Anlage 2 beigefügt. Tagesordnung: 1. Sachstand Bauleitplanung Der Unterzeichner hatte die voraussichtliche Zeitschiene der Bauleitplanung schriftlich zusammengefasst und an die Anwesenden verteilt (Anlage 3). Dabei wurden auch die einzelnen Verfahrensschritte erläutert, insbesondere die Erarbeitung von Gutachten, Untersuchungen pp., die sich evtl. aus der frühzeitigen Beteiligung ergeben können. Hierzu wurde ein Zeitfenster von März bis Mai vorgesehen. Mitte Februar sind Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden bei der Kreisverwaltung Düren und den Gutachtern für Lärm- und Geruchsemissionen angedacht. 2. Sachstand Baugenehmigung Herr Neuß teilte mit, dass die Anlage zum 01.01.2012 in Betrieb gegangen sein müsse. Hierfür ist eine rechtzeitige Baugenehmigung erforderlich, damit die Anlage bis Ende d. J. fertiggestellt werden kann. Der von ihm aufgestellte Projektzeitplan deckt sich dementsprechend aber nicht mit der voraussichtlichen Zeitschiene der Bauleitplanung. Eine Baugenehmigung für die Biogasanlage müsste unmittelbar nach den Sommerferien erteilt werden, um den Zeitplan einzuhalten. 3. Lieferverträge Landwirtschaft Herr Winter teilte mit, dass er am Wochenende von verschiedenen Landwirten aus der näheren Umgebung Zusagen für Maisanbauflächen in 2011 für 65,7 ha und in 2012 für 77,5 ha habe. Entsprechende Verträge wurden hierzu aber bisher noch nicht abgeschlossen. Herr Winter ergänzte, dass in 1 dieser Sache die Landwirte etwas zurückhaltend sind, da zz. mit dem Anbau von Getreide weit höhere Erlöse zu erzielen sind, als mit dem Anbau von Mais. Zudem – so Herr Hoffmann – wäre die Ernte in 2010 auch nicht so gut ausgefallen. Um künftig noch mehr Anbauflächen für Mais zu erhalten, müsse nach Aussage von Herrn Winter der Radius der Anbauflächen in Richtung Boich/Thum oder sogar bis in den Raum Vettweiß ausgedehnt werden. Der Raum Vettweiß werde dann sehr interessant, wenn die Biogasanlage in Vettweiß selber nicht zum Tragen käme. In dem Zusammenhang sagte Herr Hoffmann zu, wegen zusätzlicher Anbauflächen für Mais auch noch einmal bei den hiesigen Landwirten entsprechend zu werben. Herr Göddertz von der Landwirtschaftskammer ergänzte, dass die Ungewissheit bei den Landwirten auch auf die anstehende EG-Novelle, bezogen auf die Bezuschussung für Biogasanlagen, hier insbesondere für diejenigen, die Boni für den Maisanbau beziehen, zurückzuführen ist. Es ist die Rede davon, dass die Boni ab 2012 abgesenkt werden sollen. Herr Pick schlug dann vor, so schnell wie möglich eine vertragliche Bindung mit den entsprechenden Landwirten zu schaffen. Nach Aussage von Herrn Göddertz liegen den Landwirten auch bereits entsprechende Vertragsentwürfe vor. Falls nicht genügend Mais zur Beschickung der Biogasanlage zur Verfügung steht, wurde auch über andere Co-Substrate diskutiert. Herr Göddertz teilte hierzu mit, dass Co-Substrate für den Gärungsprozess nicht optimal wären. Letztendlich wäre Mais hierfür am besten geeignet. In diesem Zusammenhang sprach Herr Bürgermeister Buch das Einbringen der Gülle von den hiesigen Landwirten in den Ablaufprozess der Biogasanlage an. Herr Hoffmann stellte klar, dass es in diese Richtung bisher noch keine vertragliche Einigung gebe. Nach seinen Erkenntnissen sollten die hiesigen Landwirte die Gülle kostenlos anliefern und auch kostenlos wieder abholen. Herr Göddertz erklärte, dass eine Vergütung der Gülle und des Transports erst nach Prüfung der Wertigkeit der Gülle festgelegt werden könne. Die Wertigkeit der Gülle in der Anlage werde von der Landwirtschaftskammer geprüft. Frau Reuscher teilte hierzu mit, dass in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Biogasanlage die Vergütung einer Fahrt zur Anlage berücksichtigt sei. Herr Hoffmann hätte aber gerne vor Abschluss von evtl. Verträgen geklärt, wie letztendlich die Gülle einschließlich des Transports vergütet werde. Die Beteiligten verständigten sich darauf, dass dies in einem kleineren Kreis diskutiert und entschieden werden soll. Herr Göddertz wird sich um die Angelegenheit kümmern. 2 4. Gesellschaftsgründung Herr Bürgermeister Buch teilte mit, dass beabsichtigt sei, dass die Gemeinde in der Ratssitzung am 03.02.2011 eine Art Entwicklungsgesellschaft beschließen werde, die dann u. a. auch Mitglied in der Betreibergesellschaft für die Biogasanlage werden soll. Die eigentliche Betreibergesellschaft soll in Form einer GmbH & Co. KG eingerichtet werden. Das Stammkapital wird 100.000,00 € betragen. Der GmbH-Anteil der Gemeinde bzw. der Gesellschaft der Gemeinde wird 25,1 %, sprich 25.100,00 € betragen. Die Nolden-Stiftung wird sich mit bis zu 49,9 % an der Gesellschaft beteiligen. Die restlichen Anteile sollen dann den Landwirten in Höhe von 25 % angeboten werden. Herr Hoffmann regte an, dass den Landwirten auch die Möglichkeit gegeben werden soll, selber Gesellschafter an der Biogasanlage zu werden. Zusätzlich – so Herr Bürgermeister Buch – sollten auch weitere Beteiligungen für Bürger oder auch Landwirte über sog. KG-Anteile mit einer Mindestbeteiligung von 2.000,00 € denkbar sein. Nach kurzer Diskussion wurde beschlossen, dass sich Herr Pick und Herr Rothheut wegen der vertraglichen Modalitäten mit dem Notariatsbüro Dr. Monath & Dr. Kesseler in Verbindung setzen. Sobald ein Vertragsentwurf vorliegt, werden Herr Hoffmann und Herr Winter bei interessierten Landwirten vorsprechen und für die Einbringung als Gesellschafter werben. 5. Finanzierung Herr Rotheut berichtete, dass er leider bisher noch keine verbindlichen Kontakte mit der Sparkasse Düren und der Raiba Simmerath aufnehmen konnte. Herr Pick regte an, dass sich diesbezüglich Herr Bürgermeister Buch mit der Sparkasse und der Raiba unmittelbar in Verbindung setzen möge und kurzfristige Termine arrangieren solle. 6. Grundstückserwerb Auch hier berichtete Herr Rotheut, dass eine Kontaktaufnahme mit Herrn von Waldow sehr schwierig sei. Herr Pick bat Herrn Bürgermeister Buch auch in dieser Angelegenheit, sich unmittelbar mit Herrn von Waldow in Verbindung zu setzen. 7. Projektzeitplan Herr Neuß vom Ing.-Büro Berg & Partner legte einen Bauzeitenplan für die Errichtung der Biogasanlage mit dem Ziel „Inbetriebnahme 31.12.2011“ vor. Um dieses Ziel zu gewährleisten, so Herr Neuß, müsse eine Offenlage bereits im Mai und ein Satzungsbeschluss noch vor den Sommerferien erfolgen. Für die Technische Planung müsste ebenfalls im Mai der Bauantrag gestellt werden, so dass eine Baugenehmigung nach den Sommerferien vorliege. Zudem ist es erforderlich, dass schon im April d. J. die Bestellungen für die Maschinenteile der Anlage erteilt werden. 3 Das bedeutet, dass vor Abschluss der Bauleitplanung und vor Erteilung der Baugenehmigungen bereits Verpflichtungen eingegangen werden müssen. Dafür ist es erforderlich, so Herr Neuß, dass sich umgehend die Gesellschaft bildet, um entsprechende Aufträge zu erteilen und Rechnungen zu begleichen. Sollte die Zeitschiene der technischen Planung eingehalten werden, muss die Zeitschiene der Bauleitplanung angepasst werden. Der Unterzeichner teilte mit, dass dies abhängig sei von den Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung. Diese werden aber erst Ende Februar vorliegen. Beabsichtigt sei, bereits schon Mitte Februar einen sog. ScopingTermin mit den Fachbehörden beim Kreis Düren durchzuführen. Herr Pick fasste zusammen, dass Ende Februar/Anfang März der entscheidende Zeitraum dafür sei, ob das Projekt Biogasanlage mit dem Ziel der Inbetriebnahme zum 31.12.2011 umsetzbar sei. Bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt müssen die Verträge mit den Landwirten und auch die Finanzierung stehen und vor allen Dingen der Gesellschaftervertrag abgeschlossen sein. Als nächster Termin für eine Zusammenkunft des Arbeitskreises wurde Montag, 21.02.2011, 14.30 Uhr, im kl. Sitzungssaal des hiesigen Rathauses festgelegt. Es bestand Einigkeit darüber, zu den nächsten Sitzungen den Ortsvorsteher von Kleinhau, Herrn Wilhelm Schnitzler, sowie den Vorsitzenden des Bauausschusses, Herrn Peter Pekart, mit einzuladen. 2. Herrn Bürgermeister Buch z. K. Hürtgenwald, den 18.01.2011 F/Ra Der Bürgermeister i. A. 4 Anlage 1/ R06B1018 Verteiler „Arbeitskreis Biogasanlage“ Nr. 1 Name Keupgen Vorname Reinhold Funktion Landwirt 2 Hoffmann Reiner Landwirt 3 Winter Heinrich Landwirt 4 Reuscher Roswitha Steuerberaterin 5 Göddertz Klaus-Peter Landwirtschaftskammer NRW Düren 6 Pick Günter CNS-Stiftung (Nolden) 9 Rotheut Heinrich Dipl.-Kfm./ Initiator 10 Brauers Theo 11 Neuß Jürgen Ing.-Büro Berg & Partner GmbH 12 Buch Axel 13 Grießhaber Stefan Bürgermeister Gemeinde Hürtgenwald Fachbereichsleiter 14 Franke Werner Abt.-Leiter Bauamt Anschrift Telefon 5 Email Anlage 2 Tagung des Arbeitskreises Biogasanlage am 17.01.2011 Tagesordnung 1. Sachstand Bauleitplanung 2. Sachstand Baugenehmigung 3. Lieferverträge Landwirtschaft a) Substratanbau b) Gülleverträge 4. Gesellschaftsgründung a) Beteiligungsform der Gemeinde Hürtgenwald b) Eigenkapital c) Beteiligungsumfang - Gemeinde Hürtgenwald - Landwirtschaft - Nolden-Stiftung - Anteilsscheine Bürger/Dritte 5. Finanzierung 6. Grundstückserwerb 7. Projektzeitplan 6 Anlage 3/ R06A1014 Errichtung einer Biogasanlage im Ortsteil Kleinhau - Voraussichtliche Zeitschiene der Bauleitplanung - Aufstellungsbeschluss 8. Änderung des Flächennutzungs- 08.07.2010 planes Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. F 7 „Biogasanlage“ 08.07.2010 Zustimmung der Bezirksregierung gem. § 34 LPIG 01.07.2010 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentliche Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB 01.02.-01.03.2011 Anmerkung: Nach der frühzeitigen Beteiligung kann erst der Leistungsumfang des „Artenschutzes“ ermittelt und zeitlich eingeordnet werden. Je nachdem kann es zu zeitlichen Verschiebungen kommen. Auswertungen aus der frühzeitigen Offenlage mit Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB April/Mai 2011 Zeitraum der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vor den Sommerferien (Beginn = 25.07.2010) Auswertungen aus der Offenlage mit Satzungsbeschluss für 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. F 7 „Biogasanlage“ Bau- und Umweltausschuss 13.09.2011 Gemeinderat 22.09.2011 Rechtskraft 8. Änderung Flächennutzungsplan und Zustimmung Bezirksregierung Oktober/November 2011 Rechtskraft Bebauungsplan nach Rechtskraft FNPÄnderung November 2011 Aufgestellt: Hürtgenwald, den 17.01.2011 Der Bürgermeister i. A. (Werner Franke) 7