Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
55 kB
Erstellt
20.01.11, 19:00
Aktualisiert
01.02.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
03.02.2011
11/2011
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
II
Herr Grießhaber
Aktenzeichen:
Datum:
19.01.2011
Bezeichnung
Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen
Tätigkeit
Sachverhalt:
Durch die immer schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen müssen Kommunen
überlegen, ihre Handlungsfähigkeit in bestimmten Bereichen durch Einbeziehung wirtschaftlicher
Tätigkeit zu erhalten. Dieser Umstand wurde auch in der Gemeinde Hürtgenwald bereits zu
früherer Zeit verwaltungsintern und auch politisch andiskutiert.
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sieht in den §§ 107 und 108 die
Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen unter gewissen Umständen vor. Mit
dem neu eingeführten §107a GO NRW wird den Städten und Gemeinden insbesondere der
Einstieg in die energiewirtschaftliche Betätigung erleichtert.
Durch die geplante Errichtung der Biogasanlage in Kleinhau und die von der Verwaltung
beabsichtigte Beteiligung an deren Betreibergesellschaft ergibt sich nun kurzfristig die
Notwendigkeit der Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft.
Nach ausführlichen Beratungen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG und den
Kölner Fachanwälten Classen, Fuhrmanns & Partner hat sich die Verwaltung entschieden, eine
private Gesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu
gründen. Gemeinsam wurde ein Gesellschaftsvertrag erarbeitet, der der Gemeinde im
Gesellschaftszweck die notwendigen Handlungsspielräume lässt und den Vorschriften der GO
NRW nicht entgegensteht. Die Kommunalaufsicht beim Kreis Düren wurde bereits bei der
Ausformulierung des Vertrags eingebunden, um fehlerhafte Passagen frühzeitig zu vermeiden und
den Prozess der anschließenden Genehmigung zu beschleunigen.
Mit der Gründung der privatwirtschaftlichen Gesellschaft möchte die Gemeinde Hürtgenwald auch
das deutliche Signal geben, dass sie hinter dem Bau und Betrieb der Biogasanlage in Kleinhau
steht und schnell handlungsfähig sein kann. Die abschließende Entscheidung, ob diese
Gesellschaft sich an der Biogasanlage beteiligt, muss das zuständige Organ dieser Gesellschaft
(Gesellschafterversammlung) zur gegebenen Zeit treffen.
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Der Zweck der neuen Gesellschaft ist aber bewusst so formuliert, dass die Gesellschaft zukünftig
auch in anderer Weise wirtschaftlich tätig werden kann. Beispiele dafür sind der Betrieb des
Urnenwaldes, die Nutzungsüberlassung gemeindlicher Dachflächen für Photovoltaikanlagen oder
der Betrieb des Freibades.
Das erforderliche Stammkapital für die GmbH in Höhe von 25.000,- Euro ist sowohl im
Haushaltsplan als auch in der Prioritätenliste eingestellt, die derzeit der Kommunalaufsicht zur
Genehmigung vorliegt.
Wirtschaftsprüfer Daniel Hübner und Rechtsanwalt Dr. Achim Fuhrmanns werden in der
Ratssitzung über wichtige Eckpunkte des Vertrags berichten und für Rückfragen zur Verfügung
stehen.
Der Gesellschaftsvertrag wird derzeit noch überarbeitet und wird den Ratsmitgliedern kurzfristig
mit separater Post zugestellt.
Beschlussvorschlag:
1.) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die Gründung einer Gesellschaft. Der
Bürgermeister wird beauftragt, alls Erforderliche zu veranlassen.
2.) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt dem Gesellschaftsvertrag in der vorliegenden
Fassung zu.
3.) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald äußert die Absicht, dass sich die Gemeinde Hürtgenwald
über die neue Gesellschaft an der Biogasanlage in Kleinhau beteiligen wird.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
25.000,- € Stammkapital zzgl. Gründungskosten
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)