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Beschlussvorlage (Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
55 kB
Erstellt
20.01.11, 19:00
Aktualisiert
01.02.11, 19:00
Beschlussvorlage (Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit) Beschlussvorlage (Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 03.02.2011 11/2011 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: II Herr Grießhaber Aktenzeichen: Datum: 19.01.2011 Bezeichnung Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit Sachverhalt: Durch die immer schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen müssen Kommunen überlegen, ihre Handlungsfähigkeit in bestimmten Bereichen durch Einbeziehung wirtschaftlicher Tätigkeit zu erhalten. Dieser Umstand wurde auch in der Gemeinde Hürtgenwald bereits zu früherer Zeit verwaltungsintern und auch politisch andiskutiert. Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sieht in den §§ 107 und 108 die Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen unter gewissen Umständen vor. Mit dem neu eingeführten §107a GO NRW wird den Städten und Gemeinden insbesondere der Einstieg in die energiewirtschaftliche Betätigung erleichtert. Durch die geplante Errichtung der Biogasanlage in Kleinhau und die von der Verwaltung beabsichtigte Beteiligung an deren Betreibergesellschaft ergibt sich nun kurzfristig die Notwendigkeit der Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft. Nach ausführlichen Beratungen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG und den Kölner Fachanwälten Classen, Fuhrmanns & Partner hat sich die Verwaltung entschieden, eine private Gesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu gründen. Gemeinsam wurde ein Gesellschaftsvertrag erarbeitet, der der Gemeinde im Gesellschaftszweck die notwendigen Handlungsspielräume lässt und den Vorschriften der GO NRW nicht entgegensteht. Die Kommunalaufsicht beim Kreis Düren wurde bereits bei der Ausformulierung des Vertrags eingebunden, um fehlerhafte Passagen frühzeitig zu vermeiden und den Prozess der anschließenden Genehmigung zu beschleunigen. Mit der Gründung der privatwirtschaftlichen Gesellschaft möchte die Gemeinde Hürtgenwald auch das deutliche Signal geben, dass sie hinter dem Bau und Betrieb der Biogasanlage in Kleinhau steht und schnell handlungsfähig sein kann. Die abschließende Entscheidung, ob diese Gesellschaft sich an der Biogasanlage beteiligt, muss das zuständige Organ dieser Gesellschaft (Gesellschafterversammlung) zur gegebenen Zeit treffen. - Seite 1 von 2 - Der Zweck der neuen Gesellschaft ist aber bewusst so formuliert, dass die Gesellschaft zukünftig auch in anderer Weise wirtschaftlich tätig werden kann. Beispiele dafür sind der Betrieb des Urnenwaldes, die Nutzungsüberlassung gemeindlicher Dachflächen für Photovoltaikanlagen oder der Betrieb des Freibades. Das erforderliche Stammkapital für die GmbH in Höhe von 25.000,- Euro ist sowohl im Haushaltsplan als auch in der Prioritätenliste eingestellt, die derzeit der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorliegt. Wirtschaftsprüfer Daniel Hübner und Rechtsanwalt Dr. Achim Fuhrmanns werden in der Ratssitzung über wichtige Eckpunkte des Vertrags berichten und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Der Gesellschaftsvertrag wird derzeit noch überarbeitet und wird den Ratsmitgliedern kurzfristig mit separater Post zugestellt. Beschlussvorschlag: 1.) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die Gründung einer Gesellschaft. Der Bürgermeister wird beauftragt, alls Erforderliche zu veranlassen. 2.) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt dem Gesellschaftsvertrag in der vorliegenden Fassung zu. 3.) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald äußert die Absicht, dass sich die Gemeinde Hürtgenwald über die neue Gesellschaft an der Biogasanlage in Kleinhau beteiligen wird. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja 25.000,- € Stammkapital zzgl. Gründungskosten € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)