Daten
Kommune
Kall
Größe
93 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
01.02.16, 18:05
Aktualisiert
01.02.16, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
12/2016
02.02.2016
Vorlage erstellt:
01.02.2016
Federführung:
2.2
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Feld
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Teamleiter/in
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar gem. Mittelanforderung HH 2016
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
Tischvorlage
Förderantrag „Integrationsprojekt Sistig“ und „Integrationsprojekt Kall“ im Rahmen des
Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
des Landes Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kall stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, mit den beiden
Projektanträgen „Integrationsprojekt Sistig“ und „Integrationsprojekt Kall“ am Förderaufruf der
Landesregierung NRW im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen
zur Integration von Flüchtlingen“ teilzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge fristgerecht einzureichen.
Sachdarstellung:
Im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von
Flüchtlingen“ stellt das Land Nordrhein-Westfalen Mittel zur Sanierung kommunaler Wohn- und
Nichtwohngebäude als Einrichtungen der Daseinsvorsorge, insbesondere in den Bereichen Bildung, Freizeit und Kultur (soziale Infrastruktur), in Höhe von 72 Mio. Euro (2016 – 2018) bereit.
Ca. 80% dieses Investitionsvolumens stehen für investive Maßnahmen zur Verfügung. Die übrigen 20% können für investitionsbegleitende Maßnahmen, vor allem im Bereich „Quartiersmanagement“, beantragt werden. Die Förderquote liegt voraussichtlich bei 60 - 70% der förderfähigen Kosten (analog Städtebauförderung).
Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum 19. Februar
2016 Projektvorschläge zu unterbreiten.
Die maßgeblichen Rahmenbedingungen sind dem beigefügten Projektaufruf zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, folgende - ohnehin erforderliche und geplante - Sanierungs- und
Umbauprojekte einzureichen:
Vorlagen-Nr. 12/2016
Seite 2
1. Gesamtprojekt aus den Objekten Grundschule, Gymnastikhalle, Kindergarten und Alte
Schule in Sistig, da hier zahlreiche Kriterien des Projektaufrufes als erfüllt anzusehen
sind. Die förderfähigen Kosten liegen hier bei rund 1,0 Mio. Euro.
2. Um- und Neubauprojekt im Bereich des heutigen Postgebäudes in der Bahnhofstraße
Kall. Hier sollen Räumlichkeiten für alle Bereiche der sozialen Integration (Flüchtlingshilfe,
Schulungs- und Seminarräume, Begegnungscafé, Lagerflächen für Kleider u.a., Räume
für die Kaller Tafel u.v.m.) geschaffen werden. Die förderfähigen Kosten liegen hier bei
ca. 1,5 Mio. Euro.
Finanzierung:
Die Mittel für die Sanierungsprojekte in Sistig sind bereits im Haushaltsentwurf 2016 berücksichtigt:
Sanierung Gymnastikhalle
ca. 435.000 Euro
Erweiterung OGS
ca. 60.000 Euro
Sanierung Kindergarten
ca. 350.000 Euro
Sanierung Kirchplatz
ca. 150.000 Euro
Die Mittel für ein Um- und Neubauprojekt im Ortskern Kall müssten zusätzlich bereitgestellt werden.
Eine Kombination bzw. Kumulation mit bereits beantragten oder geplanten Fördermitteln (BMUSchwerpunktmaßnahme, Förderantrag „Arnica-Haus“ Sistig) ist noch zu prüfen.
Im Hinblick auf den umfassenden Ansatz, die beträchtlich Fördermittelhöhe und die Förderquote
schlägt die Verwaltung vor, für beide vorgeschlagene Projekte einen Antrag in diesem Programm
zu stellen.