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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 27 "Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1" a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.01.2014 c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
95 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
01.04.16, 18:07
Aktualisiert
01.04.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 27 "Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1"
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.01.2014
c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 27 "Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1"
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.01.2014
c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 49/2016 1.Ergänzung 12.04.2016 Vorlage erstellt: 29.03.2016 Federführung: 2.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Bebauungsplan Kall Nr. 27 "Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1" a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.01.2014 c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste ist Bestandteil des Beschlusses. b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 07.04.2016 -TOP 6- beschließt der Rat, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauG vom 14.01.2014 zum Bebauungsplan Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ gem. der vorgestellten und in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Abgrenzung zu ändern. c) Dem in der Sitzung des Fachausschusses vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ einschließlich Begründung wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ einschließlich Begründung wird beschlossen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 49/2016 1. Ergänzung Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2014 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist es, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Kall in einem einfachen Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB i. V. m. § 30 Abs. 3 BauGB Bestimmungen zur Zulässigkeit und Unzulässigkeit u.a. bestimmter Einzelhandelsnutzungen zu treffen, inkl. einer Differenzierung unterschiedlicher Teilflächen und Limitierung der bereits großflächigen Bestandseinheiten. Der Bebauungsplan soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen. Der Vorentwurf wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln mehrfach modifiziert und im Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 08. April 2014 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - sowie die Änderung des Vorentwurfes am 10.07.2014 – Punkt 6 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – und die erneute Änderung des Vorentwurfes am 20.11.2014 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - vorgestellt. Der Rat der Gemeinde Kall hat dann in seiner Sitzung am 02.12.2014 - Punkt 13 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - auf der Grundlage des am 20.11.2014 in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vorgestellten und modifizierten Vorentwurfes des Bebauungsplanes Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ die Durchführung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 03. August 2015 bis einschließlich 31. August 2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23. Juli 2015 frühzeitig am Verfahren beteiligt. Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Einzelheiten der Planung können dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Kall Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ einschließlich Begründung entnommen werden. Änderung des Plangebietes: Bereits in der Sitzung des Fachausschusses am 10.07.2014 wurde eine redaktionelle Ergänzung des Plangebietes dargestellt. Eine Veräußerungsfläche (Wendehammer neben dem Baugebiet „Auf der Rinne“) wurde in den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, aufgrund der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zum Planverfahren, ein Teilbereich hinter dem Baumarkt (Mischanlage), sowie der Waldanteil, der kaum einem Innenbereich zuzuordnen ist, aus der Abgrenzung des einfachen Bebauungsplanes herauszunehmen.