Daten
Kommune
Kall
Größe
137 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
01.04.16, 18:07
Aktualisiert
01.04.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Bebauungsplan Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“
Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Lfd. Bürger
Nr.
01
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung
31.08.2015
Wie Sie verstehen, sind wir generell gegen den Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Inhalt des geplanten B-Plans, da dieser künftige
Entwicklungsmöglichkeiten (Erweiterungen, Nachfolgenutzungen etc.) beschränkt.
Beschlussvorschlag
Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung der Eingabe wird gefolgt.
Soweit der B-Plan gleichwohl weiterverfolgt wird,
regen wir an, Erweiterungsmöglichkeiten nicht nur
im vorgegebenen Rahmen vorzusehen, sondern
Erweiterungsmöglichkeiten ohne eine feste Verkaufsflächenobergrenze. Dies kann z.B. damit
gekoppelt werden, dass die Erweiterung nicht zu
schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche führt.
Die Planung resultiert aus den landesplanerischen Die getroffenen Festlegungen
Vorgaben, insbesondere dem „Sachlichen Teilplan sind aufrecht zu erhalten.
großflächiger Einzelhandel“ für NRW. Vorgeschrieben
wird dort eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf
den Bestand, mit allenfalls geringer Erweiterungsmöglichkeit. Dies soll hier nunmehr umgesetzt werden.
Dass keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche erfolgen dürfen, ist bereits Bestandteil der einschlägigen Bestimmungen und würde
nicht ausreichen, den an die Gemeinde gestellten
Anforderungen gerecht zu werden.
Bei der Beschreibung der Nutzungsart bitten wir
das uns genehmigte Sortiment (Einzelhandel zum
Verkauf von Waren aller Art, mind. 70 % Lebensmittel, Getränke, Drogerie- und Kosmetikartikel und
Haushaltswaren) zu berücksichtigen.
Sortimentsfestlegungen werden in dem hier anstehenden einfachen Bebauungsplan nicht getroffen. Sie
gelten als Detailbestimmungen der Baugenehmigung
unverändert weiter fort. Darin wird nicht eingegriffen.
Dies kann in der Begründung noch klargestellt
werden.
Aufgestellt: 18.12.2015 My/Dö
1
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\Bürg BP 27 Kall-Steuerung Einzelhandel Gewerbegebiet 1.docx
In
der
Begründung
ist
klarzustellen, dass in die
Sortimentsfestlegungen
der
jeweiligen
Baugenehmigung
nicht eingegriffen wird.