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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide; Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.11.14, 18:49
Aktualisiert
19.11.14, 18:49
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 30.09.2014 33.1 Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide; Beschluss über die öffentliche Auslegung 326/2014 Der Antrag auf Vertagung, damit man mit den Bürgern noch einmal Gespräche führen kann, wird abgelehnt mit 13 Ja-Stimme(n), 35 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Die Verwaltung wird gemäß der Beschlussfassung im Fachausschuss beauftragt, den Beschluss wie folgt zu ergänzen: 1.Die Planung wird weiterhin optimiert. - Das nördlichste Grundstück im Plan wird zur Parkfläche. Die geplanten Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite am letzten Haus der Vorgebirgsstraße entfallen. Dieses Areal soll Grünfläche werden bzw. bleiben. - Eine Vergrößerung des Kinderspielplatzes ist wünschenswert. - Die Verwaltung erstellt ein Konzept, wie die Erschließungs- und Bauarbeiten über die existierenden Wirtschaftswege / K 45 erfolgen können. 2. Die Verwaltung wird beauftragt parallel zum weitren Bauleitplanverfahren die Ausschreibung und Vergabe der Erschließungsarbeiten vorzubereiten und entsprechende Vorlagen zu erstellen. Ziel ist es, mit dem Satzungsbeschluss auch die Vergabe der Erschließungsarbeiten zu beschließen. 3. In den entsprechenden Wirtschaftsplänen sind für 2015 Finanzmittel einzustellen. Gleichzeitig sind auch in mindestens gleicher Höhe Einnahmen aus Grundstücksverkäufen einzustellen, da Grundstückskaufpreise in der Regel nach Fertigstellung der Baustraße zur Zahlung anstehen, was vermutlich im 4 Quartal 2015 der Fall sein wird. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der überarbeiteten Vorentwurfsplanung (städtebauliches Konzept C) zum Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 38 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.09.2014 Seite 2