Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.11.14, 18:49
Aktualisiert
19.11.14, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 30.09.2014
33.1
Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die öffentliche Auslegung 326/2014
Der Antrag auf Vertagung, damit man mit den Bürgern noch einmal Gespräche führen kann, wird
abgelehnt mit
13 Ja-Stimme(n), 35 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Die Verwaltung wird gemäß der Beschlussfassung im Fachausschuss beauftragt, den Beschluss
wie folgt zu ergänzen:
1.Die Planung wird weiterhin optimiert.
- Das nördlichste Grundstück im Plan wird zur Parkfläche. Die geplanten Parkplätze auf der
gegenüberliegenden Seite am letzten Haus der Vorgebirgsstraße entfallen. Dieses Areal soll
Grünfläche werden bzw. bleiben.
- Eine Vergrößerung des Kinderspielplatzes ist wünschenswert.
- Die Verwaltung erstellt ein Konzept, wie die Erschließungs- und Bauarbeiten über die
existierenden Wirtschaftswege / K 45 erfolgen können.
2. Die Verwaltung wird beauftragt parallel zum weitren Bauleitplanverfahren die Ausschreibung
und Vergabe der Erschließungsarbeiten vorzubereiten und entsprechende Vorlagen zu erstellen.
Ziel ist es, mit dem Satzungsbeschluss auch die Vergabe der Erschließungsarbeiten zu
beschließen.
3. In den entsprechenden Wirtschaftsplänen sind für 2015 Finanzmittel einzustellen. Gleichzeitig
sind auch in mindestens gleicher Höhe Einnahmen aus Grundstücksverkäufen einzustellen, da
Grundstückskaufpreise in der Regel nach Fertigstellung der Baustraße zur Zahlung anstehen, was
vermutlich im 4 Quartal 2015 der Fall sein wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der überarbeiteten Vorentwurfsplanung
(städtebauliches Konzept C) zum Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, die
öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
38 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.09.2014
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