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Allgemeine Vorlage (Bestellung einer Verhinderungsvertreterin)

Daten

Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
01.04.16, 18:07
Aktualisiert
01.04.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Bestellung einer Verhinderungsvertreterin)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 72/2016 12.04.2016 Vorlage erstellt: 30.03.2016 Federführung: 1.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Herr Willkens Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Bestellung einer Verhinderungsvertreterin Beschlussvorschlag: Der Rat bestellt Frau Sigrun Hochscheid für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters auch sein allgemeiner Vertreter verhindert ist, zur Verhinderungsvertreterin. Sachdarstellung: § 68 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die Vertretung des Bürgermeisters im Amt. Der Regelungscharakter der Vorschrift liegt unter anderem darin, den Fortlauf der Verwaltungsgeschäfte sicherzustellen, sofern der Bürgermeister aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters (dienstliche Gründe, Urlaub, Krankheit u.a.) auch sein allgemeiner Vertreter verhindert ist, kann die Vertretungsregelung auf eine weitere Person, den sogenannten Verhinderungsvertreter bzw. die Verhinderungsvertreterin, ausgedehnt werden. Dies wird in vielen Kommunen so praktiziert. Der Bürgermeister schlägt vor, ab sofort die Aufgabe der Verhinderungsvertreterin Frau Sigrun Hochscheid zu übertragen. Als Leiterin des Teams 2.3 – Bürgerservice, Standesamt, Ordnungswesen, ÖPNV, Feuerwehr- ist Frau Hochscheid schon jetzt im besonderen Maße über wichtige Themen der Verwaltungsführung informiert und verfügt zudem über ausreichendes Verantwortungsbewusstsein. Außerdem verfügt sie als Volljuristin über eine besondere Qualifikation.